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Kinderschänder muß für fünf Jahre in den Knast und darf nie wieder als Arzt arbeiten

Montag, 18. Dezember 2000, 16:56 Uhr
Mühlhausen/Nordhausen (nnz). Der Assistenzarzt einer Rehabilitationsklinik in Sülzhayn muß für fünf Jahre hinter Gitter. Er wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und wegen Besitz kinderpornographischer Schriften durch das Landgericht Mühlhausen verurteilt. Nach der Entscheidung des Gerichts darf der Mediziner aus Niedersachsen nicht mehr als Kinderarzt arbeiten.
Der Mann aus Wolfsburg hatte einen achtjährigen Patienten mehrfach missbraucht. Zu dem stummen Jungen aus der Nähe von Leipzig habe er zunächst ein enges Verhältnis aufgebaut, ihn mit in seien Wohnung genommen und mehrfach vor laufender Videokamera missbraucht. Während des Missbrauchs hatte er dem Opfer starke Schlafmittel verabreicht. Der Angeklagte habe das Kind "schamlos missbraucht und zum Objekt seiner sexuellen Neigungen gemacht", sagte Staatsanwalt Michael Bilz in seinem Plädoyer und forderte sieben Jahre Haft, die Verteidigung beantragte vier Jahre Haft für seinen geständigen und reuevollen Mandanten. Der Kinderarzt sagte vor Gericht, dass er mit Hilfe der evangelischen Kirche eine Stiftung für das missbrauchte Kind eingerichtet habe. Ein Gutachter hatte ihm Persönlichkeitsstörungen bescheinigt, jedoch für schuldfähig erklärt.
Die Kripo war dem Mediziner bei einer Durchsuchung eines Kinderpornorings auf die Spur gekommen. In einer sichergestellten Datei befand sich auch die Mail-Adresse des Mannes, der zu diesem Zeitpunkt in Ellrich wohnte. Die Polizei stellte auf dem Computer des Arztes über 1.000 Bilder und Dateien mit pornographischen und zum Teil schrecklichen Gewaltszenen sicher. Einige der Bilder hatte er an seinem Computer nachgearbeitet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Autor: nnz

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