Altersarmut abwenden
Donnerstag, 17. Oktober 2002, 07:35 Uhr
Nordhausen (nnz). Was viele Rentner noch nicht zur Kenntnis genommen haben, wird zum Jahreswechsel Wirklichkeit: das Gesetz über die bedarfsbedingte Grundsicherung tritt in Kraft. Was es damit auf sich hat, erklärt nachfolgend nnz.
Wir begrüßen das neue Gesetz als einen weiteren Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut, meinte jüngst der Chef des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Franz Ruland. Um das zu verwirklichen werden in den verbleibenden Wochen bis zum Jahresende etwa 6,5 Millionen Rentner Info-Briefe von den Versicherern erhalten. Das ist etwa die Zahl derer, die älter als 65 Jahre oder dauernd erwerbsgemindert sind und deren Rente 844 Euro monatlich nicht übersteigt. Sie werden von den Regelungen des neuen Gesetzes zur bedarfsabhängigen Grundsicherung betroffen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) schätzt, dass bis zu zehn Prozent der Angeschriebenen - also 650 000 Rentner - Anspruch auf die neue, ergänzende Leistung haben.
Dem Schreiben liegt gleich ein Antragsformular bei. Die Grundsicherung als Teil der rot-grünen Rentenreform von 2001 orientiert sich an den Regelsätzen der Sozialhilfe. Sie wird nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn das Gesamteinkommen der Ruheständler - dazu gehören Kapital- oder Mieteinkünfte - darunter liegt. Hat der Betroffene eigenes Vermögen über 2301 Euro, wird die Unterstützung um den überschießenden Betrag gekürzt. Das Einkommen von Angehörigen bleibt bis 100 000 Euro jährlich außen vor.
Derzeit sind 1,4 Prozent der über 65-Jährigen auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Erfreulicherweise spielt damit die Armut im Alter in Deutschland keine bedeutsame Rolle mehr, meint Ruland. Es gebe allerdings eine erhebliche Dunkelziffer: Viele ältere Menschen machten ihre Sozialhilfeansprüche aus Unkenntnis, Scham, Vorbehalten gegenüber Behörden und der Sorge, dass die Kinder in Regress genommen werden, nicht geltend. Für die Grundsicherung erhalten die Kommunen als Träger vom Bund jährlich 409 Millionen Euro zusätzlich.
Autor: nnzWir begrüßen das neue Gesetz als einen weiteren Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut, meinte jüngst der Chef des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Franz Ruland. Um das zu verwirklichen werden in den verbleibenden Wochen bis zum Jahresende etwa 6,5 Millionen Rentner Info-Briefe von den Versicherern erhalten. Das ist etwa die Zahl derer, die älter als 65 Jahre oder dauernd erwerbsgemindert sind und deren Rente 844 Euro monatlich nicht übersteigt. Sie werden von den Regelungen des neuen Gesetzes zur bedarfsabhängigen Grundsicherung betroffen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) schätzt, dass bis zu zehn Prozent der Angeschriebenen - also 650 000 Rentner - Anspruch auf die neue, ergänzende Leistung haben.
Dem Schreiben liegt gleich ein Antragsformular bei. Die Grundsicherung als Teil der rot-grünen Rentenreform von 2001 orientiert sich an den Regelsätzen der Sozialhilfe. Sie wird nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn das Gesamteinkommen der Ruheständler - dazu gehören Kapital- oder Mieteinkünfte - darunter liegt. Hat der Betroffene eigenes Vermögen über 2301 Euro, wird die Unterstützung um den überschießenden Betrag gekürzt. Das Einkommen von Angehörigen bleibt bis 100 000 Euro jährlich außen vor.
Derzeit sind 1,4 Prozent der über 65-Jährigen auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Erfreulicherweise spielt damit die Armut im Alter in Deutschland keine bedeutsame Rolle mehr, meint Ruland. Es gebe allerdings eine erhebliche Dunkelziffer: Viele ältere Menschen machten ihre Sozialhilfeansprüche aus Unkenntnis, Scham, Vorbehalten gegenüber Behörden und der Sorge, dass die Kinder in Regress genommen werden, nicht geltend. Für die Grundsicherung erhalten die Kommunen als Träger vom Bund jährlich 409 Millionen Euro zusätzlich.
