Richter Kropp: Der besondere Tag
Mittwoch, 09. September 2009, 12:30 Uhr
Viele Tage haben ein besonderes Datum, man kann sie sich leicht merken. Viele Paare beispielsweise hoffen an solchen Tagen auf eine gute und glückliche Ehe. Zu solchen besonderen Tagen gehört auch der 09.09.2009, als 090909 leicht zu merken für Jung und Alt...
Der besondere Tag im Leben eines Paares, der Hochzeitstag, soll für viele auch ein besonderes Datum haben. Entsprechend ist auch der Ansturm von Heiratswilligen auf die Standesämter in Thüringen. Dann kommt für die Vermählten alles zusammen, nicht nur die gute Festtagsstimmung und die schöne Feier. Man weiß dann auch, dass man an einem besonderen Tag geheiratet hat.
Aber solche besonderen Tage sind oftmals nur Schall und Rauch und bringen den Paaren gerade kein Glück wie erhofft. Am Ende einer solchen Beziehung steht dann vielfach die Scheidung. Man geht in Deutschland mittlerweile davon aus, dass etwa 1/3 der Ehen scheitern und vor dem Familienrichter landen – trotz guter Stimmung und trotz besonderer Tage.
Man erlebt es aber auch selten – wie jetzt vor dem Amtsgericht Sondershausen -, dass Paare darauf Wert legen, gerade an einem besonderen Tag und dann auch noch rechtskräftig geschieden werden.
Da staunte der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp nicht schlecht, als an seinem Sitzungstag, der zufällig der 09.09.09 war, viele Scheidungspaare von ihren Rechtsanwälten einen Rechtsmittelverzicht verlangten, um gerade wegen des besonderen Datums rechtskräftig geschieden zu werden. Dafür nahmen sie auch Einiges in Kauf, es wurden munter Unterhalts- und Zugewinnausgleichsverfahren verglichen, über die man sonst noch lange gestritten hätte.
Auf Nachfrage gaben nämlich zahlreiche Paare an, dass man sich so das Datum besser merken könnte. Tatsächlich werden geschiedene Paare oftmals in ihrem Leben nach dem Scheidungsdatum gefragt, und zwar benötigen Behörden oder Finanzämter immer wieder das Datum der rechtskräftigen Scheidung für ihre Formulare.
Der Familienrichter wunderte sich nur über diese Ideen und freute sich zugleich: Denn bei rechtskräftigen Urteilen hat er nur ein sehr kurzes Urteil zu schreiben.
Autor: nnz/knDer besondere Tag im Leben eines Paares, der Hochzeitstag, soll für viele auch ein besonderes Datum haben. Entsprechend ist auch der Ansturm von Heiratswilligen auf die Standesämter in Thüringen. Dann kommt für die Vermählten alles zusammen, nicht nur die gute Festtagsstimmung und die schöne Feier. Man weiß dann auch, dass man an einem besonderen Tag geheiratet hat.
Aber solche besonderen Tage sind oftmals nur Schall und Rauch und bringen den Paaren gerade kein Glück wie erhofft. Am Ende einer solchen Beziehung steht dann vielfach die Scheidung. Man geht in Deutschland mittlerweile davon aus, dass etwa 1/3 der Ehen scheitern und vor dem Familienrichter landen – trotz guter Stimmung und trotz besonderer Tage.
Man erlebt es aber auch selten – wie jetzt vor dem Amtsgericht Sondershausen -, dass Paare darauf Wert legen, gerade an einem besonderen Tag und dann auch noch rechtskräftig geschieden werden.
Da staunte der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp nicht schlecht, als an seinem Sitzungstag, der zufällig der 09.09.09 war, viele Scheidungspaare von ihren Rechtsanwälten einen Rechtsmittelverzicht verlangten, um gerade wegen des besonderen Datums rechtskräftig geschieden zu werden. Dafür nahmen sie auch Einiges in Kauf, es wurden munter Unterhalts- und Zugewinnausgleichsverfahren verglichen, über die man sonst noch lange gestritten hätte.
Auf Nachfrage gaben nämlich zahlreiche Paare an, dass man sich so das Datum besser merken könnte. Tatsächlich werden geschiedene Paare oftmals in ihrem Leben nach dem Scheidungsdatum gefragt, und zwar benötigen Behörden oder Finanzämter immer wieder das Datum der rechtskräftigen Scheidung für ihre Formulare.
Der Familienrichter wunderte sich nur über diese Ideen und freute sich zugleich: Denn bei rechtskräftigen Urteilen hat er nur ein sehr kurzes Urteil zu schreiben.
