IHK warnt vor Abzockern
Mittwoch, 09. Oktober 2002, 13:50 Uhr
Nordhausen (nnz). Immer wieder gehen Unternehmen sogenannten Abmahnvereinen auf den Leim. Die IHK in Erfurt warnt jetzt erneut aus aktuellem Anlaß.
Vor einem "Verein zur Sicherung und Wahrung von Verbraucherrechten im Internet" warnt die Industrie- und Handelskammer Erfurt. Seit einigen Tagen versende der Verein unrechtmäßige Abmahnungen an Unternehmen, die gewerbliche Angebote online veröffentlichen. Begründet würden die Abmahnungen mit einem Verstoß gegen § 6 des Teledienstegesetzes. Diensteanbieter haben danach in ihrer Internetpräsentation Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Namen und Anschriften des Vertretungsberechtigten anzugeben.
"Die versandten Abmahnungen enthalten einen Rechnungsbetrag von 247,50 Euro", informiert IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Weiterhin werde damit gedroht - nach Ablauf einer gesetzten Frist - ohne nochmalige Nachricht ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000,00 Euro gegen den Abgemahnten zu verhängen, sofern er der Aufforderung zur Vervollständigung seines Internetangebotes nicht nachkomme.
Die IHK Erfurt empfiehlt allen Unternehmen, ihre geschäftlichen Angebote im Internet auf die Einhaltung der Forderungen des § 6 Teledienstegesetz zu überprüfen. Sollten Abmahnungen durch obigen Verein eingehen, wird die Kontaktaufnahme mit dem DSW Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. mit Verwaltung in Bad Homburg oder mit der Kammer in Erfurt empfohlen. Info: IHK Erfurt, Tel. 0361 3484-194.
Autor: nnzVor einem "Verein zur Sicherung und Wahrung von Verbraucherrechten im Internet" warnt die Industrie- und Handelskammer Erfurt. Seit einigen Tagen versende der Verein unrechtmäßige Abmahnungen an Unternehmen, die gewerbliche Angebote online veröffentlichen. Begründet würden die Abmahnungen mit einem Verstoß gegen § 6 des Teledienstegesetzes. Diensteanbieter haben danach in ihrer Internetpräsentation Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Namen und Anschriften des Vertretungsberechtigten anzugeben.
"Die versandten Abmahnungen enthalten einen Rechnungsbetrag von 247,50 Euro", informiert IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Weiterhin werde damit gedroht - nach Ablauf einer gesetzten Frist - ohne nochmalige Nachricht ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000,00 Euro gegen den Abgemahnten zu verhängen, sofern er der Aufforderung zur Vervollständigung seines Internetangebotes nicht nachkomme.
Die IHK Erfurt empfiehlt allen Unternehmen, ihre geschäftlichen Angebote im Internet auf die Einhaltung der Forderungen des § 6 Teledienstegesetz zu überprüfen. Sollten Abmahnungen durch obigen Verein eingehen, wird die Kontaktaufnahme mit dem DSW Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. mit Verwaltung in Bad Homburg oder mit der Kammer in Erfurt empfohlen. Info: IHK Erfurt, Tel. 0361 3484-194.
