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nnz-Wahlkampfecke: Lebensleistung anerkennen!

Montag, 10. August 2009, 11:11 Uhr
Die Rentner sind ein riesiges Wahlkampfpotential. Das haben auch die Kandidaten der LINKEN im Landkreis Nordhausen erkannt und wollen mehr Gerechtigkeit...


Am 17. Mai 2009 stellte DIE LINKE 17 Anträge zur Schaffung von Rentengerechtigkeit zur Abstimmung. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, den Rentenwert Ost an den Rentenwert West bei Höherbewertung niedriger Einkünfte anzugleichen, wurde im Dezember 2008 von den anderen Fraktionen abgelehnt.

Die Landtagskandidaten Birgit Keller und Rainer Bachmann sowie Alexander Scharff, der in diesem Jahr für den Bundestag kandidiert, sind sich einig: „Wir setzen uns weiterhin für die berechtigten Ansprüche der vielen Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland ein. Ihre Forderungen sind gerechtfertigt und verdienen unsere Unterstützung.“ So Birgit Keller. Rainer Bachmann betont, dass sich auch das Land Thüringen über den Bundesrat aktiv in die Rentenfrage einmischen kann. „Dafür stehe ich und dafür werde ich mich einsetzen.“ So der LINKE Kandidat.

Am 28. Mai diesen Jahres stellte DIE LINKE ein Paket von 17 Anträgen zur Abstimmung. Sie wollte erreichen, dass Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen der Rentenüberleitung für jetzige und künftige Rentnerinnen und Rentner endlich aus der Welt geschafft werden.

Zu den betroffenen Gruppen gehören zum einen die ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozial- und Gesundheitswesens der DDR, deren einst gesetzlich festgelegter Steigerungssatz einfach gestrichen wurde. Zum anderen in der DDR Geschiedene, die im Gegensatz zu in der Bundesrepublik Geschiedener keinen Versorgungsausgleich erhalten, Ballettmitglieder, deren berufsbezogene Zuwendung ebenso gestrichen wurde wie die Rentenansprüche der Braunkohlebergleute, die wegen ihrer gesundheitsschädigenden Arbeit mit den Bergleuten unter Tage vor 1989 noch gleichgestellt waren.

Diese Reihe lässt sich durch die Zeiten erweitern, die nach DDR-Recht für die Rente anerkannt wurden und heute unberücksichtigt bleiben. Dazu zählen Zeiten für die Pflege Angehöriger, für zweite oder verlängerte Bildungswege und Aspiranturen, oder eben Zeiten, in denen Hausfrauen freiwillige Beiträge zur Aufrechterhaltung von Rentenansprüchen zahlten.

Letztlich bemerkt Alexander Scharff, dass sein Gegenkandidat, der CDU-Bundestagsabgeordnete Manfred Grund, jeden dieser völlig berechtigten Anträge abgelehnt hat. „Das sollten die Bürgerinnen und Bürger in Nordthüringen wissen!“ sagte Scharff, der im Bundestag sicher mit einem anderen Stimmverhalten aufgetreten wäre.
Autor: nnz

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