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Mehr Bestechung als in Botswana

Sonntag, 29. September 2002, 09:53 Uhr
Nordhausen (nnz). Viele Diskussionen und Vorbehalte hatte es im Zusammenhang mit der Absicht der Rot-Grünen Koalition gegeben, ein Korruptionskataster der Wirtschaft zu schaffen. Auch nnz hatte sich im Juli mit dieser Problematik befasst (siehe Archiv) und schon deshalb soll nachfolgend auch über das Ende dieser Absicht berichtet werden.


Selbst in abgeschwächter Form ist das Vorhaben nun am Freitag im Bundesrat gescheitert. In der ersten Sitzung nach der Bundestagswahl lehnte die Unions-Mehrheit in der Länderkammer dieses „Gesetz zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen“ ab. Das Paragrafenwerk sah vor, dass Unternehmen wegen illegaler Praktiken zeitweise in das Kataster eingetragen und in der Konsequenz von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden können.

Bayerns Staatsminister Reinhold Bocklet (CSU) nannte das Vorhaben in der bisherigen Form ungenügend. „Der Katalog der Delikte, die zur Aufnahme in das Register führen, ist viel zu umfangreich und geht weit über die Korruptionsbekämpfung hinaus.“ Als Beispiele werden unter anderem Verstöße gegen Paragraf 261 Strafgesetzbuch (Geldwäsche) genannt. Dabei ist die Opposition nicht grundsätzlich gegen ein solches Register und will in Kürze eigene Vorschläge vorlegen. Von der FDP hört man ähnliches.

Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Michael Rogowski, nannte die Ablehnung „in der Sache richtig“. Der kurz vor der Bundestagswahl eingebrachte Gesetzentwurf sei „mit heißer Nadel“ gestrickt worden und hätte verfassungsrechtlich keinen Bestand gehabt. „Auch die durchaus sinnvollen Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses könnten den Schnellschuss des Gesetzgebers nicht mehr retten. Denn es blieben zu viele offene Fragen, die einer wirksamen Korruptionsbekämpfung eher schaden als nutzen“, sagte Rogowski.

Zu den „Korrekturen“ an dem ursprünglichen Gesetzentwurf gehörte unter anderem, dass illegale Praktiken nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Eintrag in das Register führen sollten. Gesetzesverstöße müssten demnach im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Auftragsvergabe begangen worden sein. Außerdem müssten sie den Wettbewerb bei der Auftragsvergabe nachhaltig stören oder sich nachteilig für die öffentlichen Kassen auswirken. Aus der Liste der Vergehen wurden zudem Verstöße gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz gestrichen.

nnz wird übrigens unabhängig von dieser speziellen Problematik in einem folgenden Bericht ganz grundsätzlich das Problem der Korruption in Deutschland aufgreifen und schildern. Von der der stellvertretende Vorsitzende von TI-Deutschland (Transparency International), Hansjörg Elshorst, nach einer Befragung von Geschäftsleuten, Länderexperten und Einwohnern in Deutschland meint, Behörden und Politiker zwischen Flensburg und Füssen seien bestechlicher als etwa im afrikanischen Botswana.
Autor: nnz

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