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Kritik an Kreisverwaltung

Montag, 23. September 2002, 09:50 Uhr
Nordhausen (nnz). Nicht nur in den Ausschüssen und Fraktionen des Kreistages wird gegenwärtig zum Nachtragshaushalt diskutiert. Auch der Gemeinde- und Städtebund macht sich zu dem Entwurf seine Gedanken.


Der von der Kreisverwaltung dem Kreistag bisher vorgelegte Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung ist zwar in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen, dies bedeutet jedoch nach übereinstimmender Auffassung des kommunalen Verbandes keinesfalls, dass eine gesunde und solide Haushaltspolitik betrieben wird. Anstelle der geplanten Kreditaufnahme im Jahr 2002 von 5,5 Millionen Euro ist nunmehr eine Kreditaufnahme von 7,851 Millionen Euro vorgesehen, um die Auskehr eines 1991 vereinnahmten und längst ausgegebenen Grundstücksverkauferlöses vornehmen zu können. „Diese zusätzliche Kreditaufnahme beinhaltet eine Netto-Neuverschuldung von 1.426.000,00 Euro (pro Kopf + 14,46 Euro = 4,6 %), die in den Folgenjahren steigende Belastungen aus dem Schuldendienst bewirkt. Entsprechend Haushaltserlass des Thüringer Innenministeriums darf eine Netto- Neuverschuldung nur genehmigt werden, wenn aus dem Verwaltungshaushalt die Kreditkosten erwirtschaftet werden können und die dauernde Leistungsfähigkeit nicht gefährdet wird“ , heißt es in der Stellungnahme. Und genau das wird gegenwärtig angezweifelt.

Auch die beiden Kreisumlageurteile finden in dem Nachtragshaushalt keinen Niederschlag, vielmehr wurden nunmehr noch rund 410.000 Euro an zusätzlichen Einnahmen im Vermögenshaushalt eingestellt, die die Stadt anteilig für den Bau der Wiedigsburghalle zu zahlen habe. Angesichts der Tatsache, dass für die Haushaltsjahre nach 1995 noch nicht rechtskräftig entschiedene Widersprüche/Klagen der Stadt Nordhausen gegen den Landkreis anhängig sind, zeuge es von mangelndem Realitätssinn bzw. werde vor den bekannten Tatsachen bewusst die Augen verschlossen.

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung soll ein veränderter Stellenplan beschlossen werden. Dieser sieht eine unvertretbare Personalaufstockung gegenüber dem mit der Haushaltssatzung 2002 beschlossenen Stellenplan vor. Dies steht in krassem Widerspruch zu der von allen Fraktionen des Kreistages mit Vehemenz erhobenen Forderung nach Einsparung von Personalkosten, die auch der Kreisverband des Gemeinde- und Städtebundes seit Jahren anmahnt. Nicht zuletzt diese eingeschlagene Entwicklung lässt an der dauernden Leistungsfähigkeit Zweifel aufkommen.

Seitens der Verwaltung wurde die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises rechnerisch dargestellt, jedoch geht diese Berechnung, wie in den letzten Jahren bereits praktiziert, von optimistischen Annahmen aus, die angesichts der in den Jahren 2001 und 2002 entstandenen/entstehenden Fehlbeträge nicht geteilt werden können, da eine „Trendwende“ auch nicht ansatzweise zu erkennen ist.

Der Kreisvorstand des Gemeinde- und Städtebundes fordert daher alle Kreistagsmitglieder auf, mit allen zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln über Parteigrenzen hinweg darauf Einfluss zu nehmen, dass der seit Jahren geforderte strikte Sparkurs endlich eingeschlagen wird, um auch den kreisangehörigen Gemeinden wieder die notwendige Finanzausstattung zur Wahrnehmung ihrer kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben zu ermöglichen. Insbesondere ist auch den Hinweisen/Aufforderungen des Landesverwaltungsamtes zur Reduzierung der Kreisumlage Rechnung zu tragen. „Für uns als Verwaltungspraktiker ist und bleibt eine solidere Finanzpolitik ohne drastische Personalkostensenkung ab sofort gefährliche Illusion“, so der Gemeinde- und Städtebund in seiner Stellungnahme, die einstimmig beschlossen wurde.
Autor: nnz

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