Beratung tut immer noch not
Dienstag, 07. Juli 2009, 12:16 Uhr
Die Mitarbeiter der Nordhäuser Beratungsstelle der verbraucherzentrale Thüringen hatten auch im vergangenen Jahre genug zu tun. Die nnz veröffentlicht den Jahresbericht mit allen Zahlen, Daten und Fakten...
Auch im Jahr 2008 hat sich wieder eindrucksvoll gezeigt, dass die persönliche Beratung nicht adäquat durch Informationsmöglichkeiten im Internet, durch Ratgebersendungen oder andere aufklärende Veröffentlichungen ersetzt werden kann. Nur im persönlichen Gespräch können Sachverhalte korrekt ermittelt und Problemlösungen herbeigeführt werden. 1266 Verbraucher informierten sich durch die persönliche Beratung in der Beratungsstelle im Rahmen der Allgemeinen Verbraucherberatung.
In 53 Fällen konnten die Rechte der Verbraucher gegenüber den An-bietern durch schriftliche außergerichtliche Rechtsbesorgung meist erfolgreich durchgesetzt werden. Dabei hat sich, wie in der vergangenen Jahren, gezeigt, dass die Betroffenen durch eigene Aktivitäten, ohne die Hilfe der Verbraucherzentrale keine Chance gehabt hätten, sich gegen die Übermacht der Anbieter erfolgreich zu wehren. Schwerpunkte in der Allgemeinen Verbraucherberatung waren mit 37 % Fragen zu Markt und Recht und 32 % zur Telekommunikation.
Verbraucherrechtsberatung
Die Verbraucherrechtsberatung mit ihren Beratungsschwerpunkten Markt und Recht, Reisen, Freizeit und Mobilität sowie Telekommunikation und Medien stellte mit 917 Beratungen, das sind über 70 % aller Beratungen im Jahr 2008, den absoluten Schwerpunkt in der Beratungstätigkeit dar. Dabei wirkte es sich positiv aus, dass jeweils donnerstags den ratsuchenden Verbrauchern mit Frau Georgi eine Juristin der Verbraucherzentrale als Ansprechpartner zur Verfügung stand.
Schwerpunkte der Arbeit 2008 in der Verbraucherrechtsberatung wa-ren:
Cold calling und mehr
Die Liberalisierung insbesondere des Telekommunikationsmarktes brachte für Verbraucher viele Vorteile mit sich. Sie können den Anbieter wechseln und so günstigere Angebote in Anspruch nehmen. Das setzt voraus, dass sie unter anderem auch von den Verbraucherzentralen Informationen erhalten, die eine bewusste, freie Entscheidung ermöglichen.
Leider sind durch die Marktöffnung nicht nur positive Effekte zu verzeichnen. Der Kampf um Marktanteile wird immer härter und manchmal gnadenlos auf den Rücken der Verbraucher ausgetragen. So wurden sie im Jahr 2008 massenhaft ohne ihre Zustimmung von beauftragten Callcentern der Anbieter angerufen, um telefonisch Verträge zu schließen. Hauptsächlich ging es dabei um Preselection- und DSL-Verträge, Zeitschriftenabos, Mitgliedschaften sowie die Teilnahme an Gewinnspielen und Lottotippgemeinschaften.
In vielen Fällen wurde der Vertragsschluss von den Verbrauchern bestritten. Sie beachteten daher auch die ihnen zugesandten Unterlagen nicht und reagierten erst, wenn die erste Rechnung ins Haus kommt. Dann konnten in vielen Fällen die Mitarbeiter der Beratungsstelle die Anbieter zur Aufhebung der untergeschobenen Verträge durch Nachweis von Pflichtverletzungen veranlassen.
Auch die Aktivitäten der sogenannten Drückerkolonnen haben sich in den vergangenen Jahren wieder merklich verstärkt. So wurde der stark sehbehinderte 80jährige Herr E. aus Nordhausen von einem Vertreter angerufen, der ihn darauf aufmerksam machte, dass es günstigere Möglichkeiten zum Telefonieren gibt und der sich für einen Hausbesuch noch am selben Tag anmeldete. Herr E. schloss dann unwissentlich einen Mobilfunkvertrag, der auch die Kündigung seines Anschlusses bei der Telekom beinhaltete. Erst als seine Kinder ihn Wochen später über den Inhalt des Vertrages aufgeklärt hatten, wollte er ihn rückgängig machen und wandte sich daher an die Beratungsstelle in Nordhausen. Die Mitarbeiter konnten den Vertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung er-folgreich widerrufen. So wie Herrn E. ging es zahlreichen anderen Verbrauchern, denen durch Übernahme von Schriftverkehr geholfen werden konnte.
Nicht nur die Vielfalt der Angebote sondern auch die immer komplizierteren technischen Vorgänge im Bereich der Telekommunikation führten insbesondere bei älteren Menschen aber auch beim durchschnittlich gebildeten Verbraucher immer wieder zu Missverständnissen und Irritationen. Begriffe wie Preselection, Rufnummernportierung, Portfreigabe, Vollanschluss, VoIP, Flatrate usw. gehörten zum allgemeinen Sprachgebrauch der Anbieter, wurden oft nicht verstanden und überforderten den Verbraucher.
Probleme mit Breitbandanschlüssen (DSL)
Immer wieder gab es Ärger mit DSL bzw. Telefonkomplettanschlüssen. Insbesondere wurde der ungenügende Service, die zögerliche Bearbeitung von Störungsmeldungen, das Nichterreichen der Übertragungsgeschwindigkeiten sowie die Termingerechte Realisierung der Anschlüsse bemängelt. Auch die Umgehung des Widerrufsrechts durch einige Anbieter sowie Schwierigkeiten bei außerordentlichen Kündigungen wegen Umzug erforderten die Tätigkeit der Berater.
Die Kostenfallen im Internet
Ohne es zu merken, landeten viele Internetsurfer auf kostenpflichtigen Seiten und wurden für Allerweltsangebote kräftig zur Kasse gebeten. Durch Gewinnspiele oder Hinweise auf kostenlose Tests wurden ahnungs-lose Verbraucher auf Internetseiten gelockt, wo Name und Anschrift ein-zugeben waren und der Preis für die angebotene Dienstleistung erst beim Herunterscrollen gesehen werden konnte. Einmal in diese Falle hereingetappt, erhielten die Betroffenen Rechnungen, Mahnungen und wurden durch Anwaltsschreiben eingeschüchtert. Doch wer standhaft blieb, braucht bei der Abzockerei nicht zu zahlen.
Berüchtigte Beispiele sind die Seiten
www.mega-downloads.net
www.routenplaner-server.com
www.nachbarschaftspost.com
0900-er Nummern Premium-SMS, Chats
Hohe Handyrechnungen wurden oft von Jugendlichen verursacht, die sich Klingeltöne bzw. Musik oder Videos heruntergeladen hatten, ohne auf die Kosten zu achten. Auf Fernsehsendern und in Jugendzeitschriften wurden sie dazu animiert, fünfstellige Nummern in ihr Handy einzugeben, sogenannte Premium-SMS, um so ein kostenpflichtiges Abonnement zu aktivieren. Beliebt waren auch Chats, die Teilnahme am sogenannten Voting und die Nutzung des Internets für Spiele u.ä., wodurch aus Unkenntnis hohe Kosten entstanden.
Bei der Festnetztelefonie glaubten immer noch viele Verbraucher an die telefonische Mitteilung Sie haben gewonnen, drücken Sie bitte die 1 auf Ihrem Telefon um Ihren Gewinn abzurufen. So wurden die Betroffenen in lange Gespräche unter einer 0900-er Nummer verwickelt, die außer enormen Kosten nichts brachten.
Überhöhte Rechnungen von Schlüsseldiensten
Es kommt immer wieder vor, dass Verbraucher Ihre Wohnung verlassen ohne einen Schlüssel mitzunehmen. Frau N. aus Ellrich benötigte z. B. in einem solchen Fall einen Schlüsseldienst und schaute in den Gelben Seiten nach einem ortsansässigen Unternehmen. Sie rief an und es wurde ihr schnelle Hilfe zugesagt. Als nach über zwei Stunden immer noch kein Monteur zur Stelle war, beauftragte Frau N. einen tatsächlich ortsansässigen Schlüsseldienst, für den sie dann 33 Euro zahlte. Der dubiose Schlüsseldienst, der nicht aus der Nähe, sondern aus Erfurt kam, verlangte 467,48 Euro, obwohl er keine Leistung erbracht hatte.
Beratung zu Finanzdienstleistungen
Probleme und Fragen der Verbraucher zu Versicherungen, Geldanlagen, Krediten und Bausparen stellte im zurückliegenden Jahr in der Nordhäuser Beratungsstelle einen weiteren Hauptschwerpunkt der Beratungstätigkeit dar.
Im Bereich der Altersvorsorge- und Versicherungsberatung bestand sehr häufig das Interesse der Verbraucher an einer ganz komplexen Beratung. Manch ein Verbraucher kam mit seinen gesamten Versicherungsverträge in die Beratung von Frau Stietz. Aber auch die Möglichkeiten bei Riesterverträgen waren Gegenstand der Beratungen in diesem Bereich.
In der Beratung zu Kreditverträgen ging es einerseits um eine VorabBeratung zu Baufinanzierungen. Pauschale Ranglisten und Tabellen zu Hypotheken- und Baufinanzierungsangeboten verlieren immer mehr an Aussagekraft. Der Grund: Die Angebote werden entsprechend der Bonität der Darlehensnehmer sowie der Lage und Qualität der Immobilie immer individueller kalkuliert. Die Folge: Einfache, schnelle Vergleiche werden immer schwieriger und verlieren an Aussagekraft.
Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet deshalb auch in der Beratungsstelle Nordhausen einen besonderen Service. Bau- und Kaufinteressenten können gemeinsam mit einem Fachberater das für sie individuell zugeschnittene Finanzierungskonzept ermitteln. Dabei wird auf die Konditionen von ca. 30 Banken zurückgegriffen.
In den letzten Jahren haben Banken und vermehrt Kredite aus ihrem Bestand an andere Kreditinstitute oder vor allem auch an so genannte Finanzinvestoren, wie Hedge Fonds, verkauft. Dabei handelte es sich um Kreditpakete, die in erster Linie aus notleidenden Krediten bestanden, bei denen die Darlehensnehmer ihren vertragsgemäßen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen konnten. Allerdings wurde vielen dieser Pakete auch Kredite beigemischt, die ordnungsgemäß bedient wurden. Als die Medien über eine Zwangsversteigerung einer Immobilie trotz ordnungsgemäßer monatlicher Bezahlung berichtete, führte dieses zu sehr großer Verunsicherung bei vielen Häuslebauern. Vielen Darlehensnehmern, wie. z.B. dem 77-jährigen Herrn V., der lediglich noch eine Restschuld von ca. 2.500 Euro hatte, bereiteten diese Berichte schlaflose Nächte.
Um Darlehensnehmer jedoch vor Investmentgesellschaften oder Hedge Fonds zu schützen, hat die Bundesregierung das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken” beschlossen, welches am 19. August 2008 in Kraft trat. Dieses Gesetz beruhigte die Darlehensnehmer dann wieder. Dass Forderungsgläubiger direkt nach Erwerb der Forderung beginnen, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, ohne dass das Immobiliendarlehen gekündigt wurde, ist durch das neue Gesetz nun ausgeschlossen, denn es muss grundsätzlich eine sechsmonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Erst dann ist die Zwangsvollstreckung möglich.
Den Albtraum eines jeden Darlehensnehmers stellen eine unerwartete Änderung der Einkommenssituation und die damit verbunden Zahlungsschwierigkeiten dar. In dieser kritischen Phase heißt es für die Immobilieeigentümer, einen kühlen Kopf zu behalten, um die laufende Baufinanzierung nicht scheitern zu lassen. Die fortwährenden Bemühungen, mit aller Kraft eine viel zu hohe finanzielle Belastung noch irgendwie tragen zu können, endet nicht selten in einer finanziellen und familiären Katastrophe. Die Nordhäuser Beratungsstelle war auch im Jahr 2008 für einige in Zahlungsschwierigkeiten geratene Immobilieneigentümer eine Anlaufstelle. Ziel dieser Beratungen war es, eine Zwangsversteigerung ab-
zuwenden. In nicht wenigen Fällen, allerdings nicht immer konnte dieses verhindert werden. In 2 Fällen gelang es dennoch im Jahr 2008 diese zu verhindern.
Ein zweiter Schwerpunkt in der Kreditberatung lag auf den mit einer Restschuldversicherung kombinierten Darlehen. Herr W. schloss im Jahr 2003 einen Darlehensvertrag mit einer Auszahlungssumme von 12.500,00 Euro ab. Im Nachgang zu diesem Darlehen kam es zu drei weiteren Darlehensverträgen mit denen das jeweils vorausgegangene Darlehen abgelöst wurde. Für den nachträglich ausgereichten Darlehensbetrag von 5.615,70 € wurden danach Bearbeitungsgebühren von 1.057,66 € und Beiträge zur Restschuldlebensversicherung von 5.437,20 € gezahlt.
Gegenüber der Bank vertrat Herr Balke, der dafür zuständige Berater, die Auffassung, dass bei diesen nacheinander abgeschlossenen Darlehensverträgen und den damit aufgelaufenen Kosten ein auffälliges Missverhältnis gegeben wäre und diese Verträge damit sittenwidrig wären. Dass es für die betroffenen Darlehensnehmer durchaus Lösungsmöglichkeiten geben konnte, zeigte ein anderer Fall: Nach dem wir mit Vollmacht des Verbrauchers den Widerruf des Darlehensvertrages und der damit verbundenen Restschuldlebensversicherung gegenüber der Bank erklärt hatten, verzichtete die Bank zwar ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf die Kosten der Restschuldversicherung inklusive Zinsen und rechnete das Darlehen neu ab.
Nach Einschätzung des Institutes für Finanzdienstleistungen Hamburg war das der erste Fall dieser Art bundesweit. Im Bereich der Geldanlage waren vor allem die Fragen nach der Sicherheit der Anlage Inhalt der Beratungsgespräche. Bei einem Großteil der Beratungsgespräche ging es aber auch um den teilweisen bzw. völligen Verlust des angelegten Geldes. Verunsicherte doch die Finanzmarktkrise viele Anleger. Besonders erschreckend dabei der Fall des Herr M. Bereits über 75 Jahre alt und nach Einschätzung seines Arztes an einer altersbedingten Hirnleistungsschwäche leidend.
Es wurde von ihm ein Betrag von ca. 140.000 Euro in Zertifikaten, Fonds u.ä. angelegt. Dass sich dieser Betrag nun auf unter 40.000 Euro reduziert hat konnte er nicht verstehen. In den Beratungsprotokollen war bei diesen Transaktionen zu lesen, dass diese Anlage auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgte. Herr M. wusste weder was Zertifikate noch Fonds sind, er wollte sein Geld nur sicher anlegen. Spätestens damit wurden die Aussagen in den Beratungsprotokollen absolut widersinnig.
Präventive Beratung vor Vertragsschluss
Die Vielfalt der Angebote von Produkten und Dienstleistungen auf dem Markt machten dem Verbraucher die Kaufentscheidung nicht leicht. Durch die Produktinformation der Verbraucherberatung soll diese Entscheidungsfindung erleichtert werden. Von außerordentlichem Nutzen für eine derartige unabhängige, sachkompetente Beratung war auch 2008 die vorhandene Infothek, die monatlich bundesweit einheitlich aktualisiert wird. Im Berichtszeitraum wurde dieses kostenfreie Informationsangebot meistens von den selben Verbraucher, die in der Zwischenzeit erkannt haben, dass die Infothek nicht nur Informationen zu Produkten sondern auch zur Geldanlage, zu Versicherungen, zu Mietrecht u.a. enthält, genutzt. Wobei die Anzahl dieser aber stetig zunimmt. Vom Vorteil war es, dass durch den Einsatz von Frau Mansch ab dem Monat November, die uns durch die Unterstützung der Stadtverwaltung Nordhausen von der Lift gGmbH im Rahmen einer ABM-Maßnahme zur Verfügung gestellt wurde, die Nutzungsmöglichkeiten auf die Tage Montag bis Donnerstag erweitert werden konnte.
Energieberatung
Energiefragen waren nicht nur Bestandteil der Beratungen im Rahmen des Projektes "Energieberatung" sondern sie gehörten auch zum Alltag der Allgemeinen Verbraucherberatung. Wie schon in den vergangenen Jahre, wollten sich auch 2008 zahlreiche Verbraucher gegen die Erhöhung der Gas- und Strompreise wehren. Die Medienberichterstattung zur Erhöhung der Gas- und Strompreise hat dazu geführt, dass sehr viele Verbraucher beabsichtigten ihren Anbieter zu wechseln und sich zur Beseitigung von Unsicherheiten die notwendigen Auskünfte in der Beratungsstelle einholten.
Ausblick auf das Jahr 2009
Auf Grund der finanziellen Unterstützung durch das Landratsamt und die Stadtverwaltung Nordhausen kann das breit gefächerte Beratungsangebote der Beratungsstelle auch im Jahr 2009 den Ratsuchenden aus Nordhausen und der Umgebung abgeboten werden. Wenn es gelingt die ABM-Maßnahme der Frau Mansch auch noch einmal zu verlängern, wären damit die Voraussetzungen gegeben, dass sich die Berater auch weiterhin im Interesse der Rat und Hilfe suchenden Verbraucher stärker auf die Beratungstätigkeit konzentrieren können.
Autor: nnz/knAuch im Jahr 2008 hat sich wieder eindrucksvoll gezeigt, dass die persönliche Beratung nicht adäquat durch Informationsmöglichkeiten im Internet, durch Ratgebersendungen oder andere aufklärende Veröffentlichungen ersetzt werden kann. Nur im persönlichen Gespräch können Sachverhalte korrekt ermittelt und Problemlösungen herbeigeführt werden. 1266 Verbraucher informierten sich durch die persönliche Beratung in der Beratungsstelle im Rahmen der Allgemeinen Verbraucherberatung.
In 53 Fällen konnten die Rechte der Verbraucher gegenüber den An-bietern durch schriftliche außergerichtliche Rechtsbesorgung meist erfolgreich durchgesetzt werden. Dabei hat sich, wie in der vergangenen Jahren, gezeigt, dass die Betroffenen durch eigene Aktivitäten, ohne die Hilfe der Verbraucherzentrale keine Chance gehabt hätten, sich gegen die Übermacht der Anbieter erfolgreich zu wehren. Schwerpunkte in der Allgemeinen Verbraucherberatung waren mit 37 % Fragen zu Markt und Recht und 32 % zur Telekommunikation.
Verbraucherrechtsberatung
Die Verbraucherrechtsberatung mit ihren Beratungsschwerpunkten Markt und Recht, Reisen, Freizeit und Mobilität sowie Telekommunikation und Medien stellte mit 917 Beratungen, das sind über 70 % aller Beratungen im Jahr 2008, den absoluten Schwerpunkt in der Beratungstätigkeit dar. Dabei wirkte es sich positiv aus, dass jeweils donnerstags den ratsuchenden Verbrauchern mit Frau Georgi eine Juristin der Verbraucherzentrale als Ansprechpartner zur Verfügung stand.
Schwerpunkte der Arbeit 2008 in der Verbraucherrechtsberatung wa-ren:
Cold calling und mehr
Die Liberalisierung insbesondere des Telekommunikationsmarktes brachte für Verbraucher viele Vorteile mit sich. Sie können den Anbieter wechseln und so günstigere Angebote in Anspruch nehmen. Das setzt voraus, dass sie unter anderem auch von den Verbraucherzentralen Informationen erhalten, die eine bewusste, freie Entscheidung ermöglichen.
Leider sind durch die Marktöffnung nicht nur positive Effekte zu verzeichnen. Der Kampf um Marktanteile wird immer härter und manchmal gnadenlos auf den Rücken der Verbraucher ausgetragen. So wurden sie im Jahr 2008 massenhaft ohne ihre Zustimmung von beauftragten Callcentern der Anbieter angerufen, um telefonisch Verträge zu schließen. Hauptsächlich ging es dabei um Preselection- und DSL-Verträge, Zeitschriftenabos, Mitgliedschaften sowie die Teilnahme an Gewinnspielen und Lottotippgemeinschaften.
In vielen Fällen wurde der Vertragsschluss von den Verbrauchern bestritten. Sie beachteten daher auch die ihnen zugesandten Unterlagen nicht und reagierten erst, wenn die erste Rechnung ins Haus kommt. Dann konnten in vielen Fällen die Mitarbeiter der Beratungsstelle die Anbieter zur Aufhebung der untergeschobenen Verträge durch Nachweis von Pflichtverletzungen veranlassen.
Auch die Aktivitäten der sogenannten Drückerkolonnen haben sich in den vergangenen Jahren wieder merklich verstärkt. So wurde der stark sehbehinderte 80jährige Herr E. aus Nordhausen von einem Vertreter angerufen, der ihn darauf aufmerksam machte, dass es günstigere Möglichkeiten zum Telefonieren gibt und der sich für einen Hausbesuch noch am selben Tag anmeldete. Herr E. schloss dann unwissentlich einen Mobilfunkvertrag, der auch die Kündigung seines Anschlusses bei der Telekom beinhaltete. Erst als seine Kinder ihn Wochen später über den Inhalt des Vertrages aufgeklärt hatten, wollte er ihn rückgängig machen und wandte sich daher an die Beratungsstelle in Nordhausen. Die Mitarbeiter konnten den Vertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung er-folgreich widerrufen. So wie Herrn E. ging es zahlreichen anderen Verbrauchern, denen durch Übernahme von Schriftverkehr geholfen werden konnte.
Nicht nur die Vielfalt der Angebote sondern auch die immer komplizierteren technischen Vorgänge im Bereich der Telekommunikation führten insbesondere bei älteren Menschen aber auch beim durchschnittlich gebildeten Verbraucher immer wieder zu Missverständnissen und Irritationen. Begriffe wie Preselection, Rufnummernportierung, Portfreigabe, Vollanschluss, VoIP, Flatrate usw. gehörten zum allgemeinen Sprachgebrauch der Anbieter, wurden oft nicht verstanden und überforderten den Verbraucher.
Probleme mit Breitbandanschlüssen (DSL)
Immer wieder gab es Ärger mit DSL bzw. Telefonkomplettanschlüssen. Insbesondere wurde der ungenügende Service, die zögerliche Bearbeitung von Störungsmeldungen, das Nichterreichen der Übertragungsgeschwindigkeiten sowie die Termingerechte Realisierung der Anschlüsse bemängelt. Auch die Umgehung des Widerrufsrechts durch einige Anbieter sowie Schwierigkeiten bei außerordentlichen Kündigungen wegen Umzug erforderten die Tätigkeit der Berater.
Die Kostenfallen im Internet
Ohne es zu merken, landeten viele Internetsurfer auf kostenpflichtigen Seiten und wurden für Allerweltsangebote kräftig zur Kasse gebeten. Durch Gewinnspiele oder Hinweise auf kostenlose Tests wurden ahnungs-lose Verbraucher auf Internetseiten gelockt, wo Name und Anschrift ein-zugeben waren und der Preis für die angebotene Dienstleistung erst beim Herunterscrollen gesehen werden konnte. Einmal in diese Falle hereingetappt, erhielten die Betroffenen Rechnungen, Mahnungen und wurden durch Anwaltsschreiben eingeschüchtert. Doch wer standhaft blieb, braucht bei der Abzockerei nicht zu zahlen.
Berüchtigte Beispiele sind die Seiten
www.mega-downloads.net
www.routenplaner-server.com
www.nachbarschaftspost.com
0900-er Nummern Premium-SMS, Chats
Hohe Handyrechnungen wurden oft von Jugendlichen verursacht, die sich Klingeltöne bzw. Musik oder Videos heruntergeladen hatten, ohne auf die Kosten zu achten. Auf Fernsehsendern und in Jugendzeitschriften wurden sie dazu animiert, fünfstellige Nummern in ihr Handy einzugeben, sogenannte Premium-SMS, um so ein kostenpflichtiges Abonnement zu aktivieren. Beliebt waren auch Chats, die Teilnahme am sogenannten Voting und die Nutzung des Internets für Spiele u.ä., wodurch aus Unkenntnis hohe Kosten entstanden.
Bei der Festnetztelefonie glaubten immer noch viele Verbraucher an die telefonische Mitteilung Sie haben gewonnen, drücken Sie bitte die 1 auf Ihrem Telefon um Ihren Gewinn abzurufen. So wurden die Betroffenen in lange Gespräche unter einer 0900-er Nummer verwickelt, die außer enormen Kosten nichts brachten.
Überhöhte Rechnungen von Schlüsseldiensten
Es kommt immer wieder vor, dass Verbraucher Ihre Wohnung verlassen ohne einen Schlüssel mitzunehmen. Frau N. aus Ellrich benötigte z. B. in einem solchen Fall einen Schlüsseldienst und schaute in den Gelben Seiten nach einem ortsansässigen Unternehmen. Sie rief an und es wurde ihr schnelle Hilfe zugesagt. Als nach über zwei Stunden immer noch kein Monteur zur Stelle war, beauftragte Frau N. einen tatsächlich ortsansässigen Schlüsseldienst, für den sie dann 33 Euro zahlte. Der dubiose Schlüsseldienst, der nicht aus der Nähe, sondern aus Erfurt kam, verlangte 467,48 Euro, obwohl er keine Leistung erbracht hatte.
Beratung zu Finanzdienstleistungen
Probleme und Fragen der Verbraucher zu Versicherungen, Geldanlagen, Krediten und Bausparen stellte im zurückliegenden Jahr in der Nordhäuser Beratungsstelle einen weiteren Hauptschwerpunkt der Beratungstätigkeit dar.
Im Bereich der Altersvorsorge- und Versicherungsberatung bestand sehr häufig das Interesse der Verbraucher an einer ganz komplexen Beratung. Manch ein Verbraucher kam mit seinen gesamten Versicherungsverträge in die Beratung von Frau Stietz. Aber auch die Möglichkeiten bei Riesterverträgen waren Gegenstand der Beratungen in diesem Bereich.
In der Beratung zu Kreditverträgen ging es einerseits um eine VorabBeratung zu Baufinanzierungen. Pauschale Ranglisten und Tabellen zu Hypotheken- und Baufinanzierungsangeboten verlieren immer mehr an Aussagekraft. Der Grund: Die Angebote werden entsprechend der Bonität der Darlehensnehmer sowie der Lage und Qualität der Immobilie immer individueller kalkuliert. Die Folge: Einfache, schnelle Vergleiche werden immer schwieriger und verlieren an Aussagekraft.
Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet deshalb auch in der Beratungsstelle Nordhausen einen besonderen Service. Bau- und Kaufinteressenten können gemeinsam mit einem Fachberater das für sie individuell zugeschnittene Finanzierungskonzept ermitteln. Dabei wird auf die Konditionen von ca. 30 Banken zurückgegriffen.
In den letzten Jahren haben Banken und vermehrt Kredite aus ihrem Bestand an andere Kreditinstitute oder vor allem auch an so genannte Finanzinvestoren, wie Hedge Fonds, verkauft. Dabei handelte es sich um Kreditpakete, die in erster Linie aus notleidenden Krediten bestanden, bei denen die Darlehensnehmer ihren vertragsgemäßen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen konnten. Allerdings wurde vielen dieser Pakete auch Kredite beigemischt, die ordnungsgemäß bedient wurden. Als die Medien über eine Zwangsversteigerung einer Immobilie trotz ordnungsgemäßer monatlicher Bezahlung berichtete, führte dieses zu sehr großer Verunsicherung bei vielen Häuslebauern. Vielen Darlehensnehmern, wie. z.B. dem 77-jährigen Herrn V., der lediglich noch eine Restschuld von ca. 2.500 Euro hatte, bereiteten diese Berichte schlaflose Nächte.
Um Darlehensnehmer jedoch vor Investmentgesellschaften oder Hedge Fonds zu schützen, hat die Bundesregierung das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken” beschlossen, welches am 19. August 2008 in Kraft trat. Dieses Gesetz beruhigte die Darlehensnehmer dann wieder. Dass Forderungsgläubiger direkt nach Erwerb der Forderung beginnen, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, ohne dass das Immobiliendarlehen gekündigt wurde, ist durch das neue Gesetz nun ausgeschlossen, denn es muss grundsätzlich eine sechsmonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Erst dann ist die Zwangsvollstreckung möglich.
Den Albtraum eines jeden Darlehensnehmers stellen eine unerwartete Änderung der Einkommenssituation und die damit verbunden Zahlungsschwierigkeiten dar. In dieser kritischen Phase heißt es für die Immobilieeigentümer, einen kühlen Kopf zu behalten, um die laufende Baufinanzierung nicht scheitern zu lassen. Die fortwährenden Bemühungen, mit aller Kraft eine viel zu hohe finanzielle Belastung noch irgendwie tragen zu können, endet nicht selten in einer finanziellen und familiären Katastrophe. Die Nordhäuser Beratungsstelle war auch im Jahr 2008 für einige in Zahlungsschwierigkeiten geratene Immobilieneigentümer eine Anlaufstelle. Ziel dieser Beratungen war es, eine Zwangsversteigerung ab-
zuwenden. In nicht wenigen Fällen, allerdings nicht immer konnte dieses verhindert werden. In 2 Fällen gelang es dennoch im Jahr 2008 diese zu verhindern.
Ein zweiter Schwerpunkt in der Kreditberatung lag auf den mit einer Restschuldversicherung kombinierten Darlehen. Herr W. schloss im Jahr 2003 einen Darlehensvertrag mit einer Auszahlungssumme von 12.500,00 Euro ab. Im Nachgang zu diesem Darlehen kam es zu drei weiteren Darlehensverträgen mit denen das jeweils vorausgegangene Darlehen abgelöst wurde. Für den nachträglich ausgereichten Darlehensbetrag von 5.615,70 € wurden danach Bearbeitungsgebühren von 1.057,66 € und Beiträge zur Restschuldlebensversicherung von 5.437,20 € gezahlt.
Gegenüber der Bank vertrat Herr Balke, der dafür zuständige Berater, die Auffassung, dass bei diesen nacheinander abgeschlossenen Darlehensverträgen und den damit aufgelaufenen Kosten ein auffälliges Missverhältnis gegeben wäre und diese Verträge damit sittenwidrig wären. Dass es für die betroffenen Darlehensnehmer durchaus Lösungsmöglichkeiten geben konnte, zeigte ein anderer Fall: Nach dem wir mit Vollmacht des Verbrauchers den Widerruf des Darlehensvertrages und der damit verbundenen Restschuldlebensversicherung gegenüber der Bank erklärt hatten, verzichtete die Bank zwar ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf die Kosten der Restschuldversicherung inklusive Zinsen und rechnete das Darlehen neu ab.
Nach Einschätzung des Institutes für Finanzdienstleistungen Hamburg war das der erste Fall dieser Art bundesweit. Im Bereich der Geldanlage waren vor allem die Fragen nach der Sicherheit der Anlage Inhalt der Beratungsgespräche. Bei einem Großteil der Beratungsgespräche ging es aber auch um den teilweisen bzw. völligen Verlust des angelegten Geldes. Verunsicherte doch die Finanzmarktkrise viele Anleger. Besonders erschreckend dabei der Fall des Herr M. Bereits über 75 Jahre alt und nach Einschätzung seines Arztes an einer altersbedingten Hirnleistungsschwäche leidend.
Es wurde von ihm ein Betrag von ca. 140.000 Euro in Zertifikaten, Fonds u.ä. angelegt. Dass sich dieser Betrag nun auf unter 40.000 Euro reduziert hat konnte er nicht verstehen. In den Beratungsprotokollen war bei diesen Transaktionen zu lesen, dass diese Anlage auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgte. Herr M. wusste weder was Zertifikate noch Fonds sind, er wollte sein Geld nur sicher anlegen. Spätestens damit wurden die Aussagen in den Beratungsprotokollen absolut widersinnig.
Präventive Beratung vor Vertragsschluss
Die Vielfalt der Angebote von Produkten und Dienstleistungen auf dem Markt machten dem Verbraucher die Kaufentscheidung nicht leicht. Durch die Produktinformation der Verbraucherberatung soll diese Entscheidungsfindung erleichtert werden. Von außerordentlichem Nutzen für eine derartige unabhängige, sachkompetente Beratung war auch 2008 die vorhandene Infothek, die monatlich bundesweit einheitlich aktualisiert wird. Im Berichtszeitraum wurde dieses kostenfreie Informationsangebot meistens von den selben Verbraucher, die in der Zwischenzeit erkannt haben, dass die Infothek nicht nur Informationen zu Produkten sondern auch zur Geldanlage, zu Versicherungen, zu Mietrecht u.a. enthält, genutzt. Wobei die Anzahl dieser aber stetig zunimmt. Vom Vorteil war es, dass durch den Einsatz von Frau Mansch ab dem Monat November, die uns durch die Unterstützung der Stadtverwaltung Nordhausen von der Lift gGmbH im Rahmen einer ABM-Maßnahme zur Verfügung gestellt wurde, die Nutzungsmöglichkeiten auf die Tage Montag bis Donnerstag erweitert werden konnte.
Energieberatung
Energiefragen waren nicht nur Bestandteil der Beratungen im Rahmen des Projektes "Energieberatung" sondern sie gehörten auch zum Alltag der Allgemeinen Verbraucherberatung. Wie schon in den vergangenen Jahre, wollten sich auch 2008 zahlreiche Verbraucher gegen die Erhöhung der Gas- und Strompreise wehren. Die Medienberichterstattung zur Erhöhung der Gas- und Strompreise hat dazu geführt, dass sehr viele Verbraucher beabsichtigten ihren Anbieter zu wechseln und sich zur Beseitigung von Unsicherheiten die notwendigen Auskünfte in der Beratungsstelle einholten.
Ausblick auf das Jahr 2009
Auf Grund der finanziellen Unterstützung durch das Landratsamt und die Stadtverwaltung Nordhausen kann das breit gefächerte Beratungsangebote der Beratungsstelle auch im Jahr 2009 den Ratsuchenden aus Nordhausen und der Umgebung abgeboten werden. Wenn es gelingt die ABM-Maßnahme der Frau Mansch auch noch einmal zu verlängern, wären damit die Voraussetzungen gegeben, dass sich die Berater auch weiterhin im Interesse der Rat und Hilfe suchenden Verbraucher stärker auf die Beratungstätigkeit konzentrieren können.


