Notweniger denn je
Donnerstag, 25. Juni 2009, 10:34 Uhr
Die diesjährige Aktionswoche der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV), an der sich auch die Nordhäuser Schuldnerberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt beteiligte, stand unter dem Motto Zehn Jahre Verbraucherinsolvenz. Wie notwendig eine solche ist, verdeutlichen Zahlen aus dem Landkreis Nordhausen...
Von links: Roland Rietschel, Julia Joram und Monika Röthling
Seit Einführung der Insolvenzordnung (InsO) 1999 besteht in Deutschland für zahlungsunfähige Schuldner die Möglichkeit, nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens und einer anschließenden mehrjährigen Wohlverhaltensphase von den Schulden befreit zu werden. Auch im Landkreis Nordhausen war die Privatinsolvenz für viele überschuldete Menschen die einzige Alternative, um aus der Schuldenfalle wieder herauszukommen. Die Beratungsfachkräfte der AWO bearbeiteten seit Einführung dieses Gesetzes insgesamt 2.299 Insolvenzfälle.
Die Gründe für Überschuldung waren vielfältig: Arbeitslosigkeit, unwirtschaftliche Haushaltsführung, nicht auf das Einkommen abgestimmtes Konsumverhalten, Trennung vom Partner, gescheiterte Existenzgründung, gescheiterte Immobilienfinanzierung, Alkohol- und Drogensucht. Insbesondere in den letzten Jahren stellten die Berater fest, dass die Schere der Einkommens- und Vermögensverteilung immer weiter auseinander gegangen ist und bei vielen Rat Suchenden das Einkommen nicht mehr ausreichte, um die laufenden Ausgaben sowie eingegangene Kreditverpflichtungen zu decken.
Mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren hatten diese Betroffenen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn. Seit 1999 wurden von der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle trotz begrenzter Beratungskapazitäten 484 Anträge auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht in Mühlhausen vorbereitet.
Mit zusätzlichen personellen Ressourcen in der Schuldnerberatung und beim Insolvenzgericht, könnte deutlich mehr Überschuldeten der Weg in eine schuldenfreie Zukunft geöffnet werden. Dennoch wird von den Mitarbeitern der AWO Schuldnerberatungsstelle eine positive Bilanz gezogen. Bisher haben es mehr als 40 Schuldner mit Hilfe der Berater geschafft, den langen Weg vom außergerichtlichen Einigungsversuch, über das Insolvenzverfahren und die 6-jährige Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung durchzuhalten. In dieser Zeit erfolgte die Verwertung vorhandenen Vermögens und die Einbehaltung der pfändbaren Beträge vom Einkommen.
Die Erfahrungen in der AWO-Beratungsstelle zeigen, dass insbesondere die vielfältigen Probleme bis zur Fertigstellung des Insolvenzantrages nur mit professioneller und auf die Lebenssituation der Schuldner abgestimmter Hilfe bewältigt werden können.
Überschuldung ist nicht nur ein finanzielles Problem, sondern erfasst alle Lebensbereiche der Betroffenen. Sie wirkt sich besonders auf die Kinder in den Familien, auf Ernährung, Gesundheit, Bildung und das soziale Zusammenleben aus. In den Beratungsgesprächen werden oft gravierende Benachteiligungen und soziale Ausgrenzung der Betroffenen offensichtlich. Deshalb ist die Schuldnerberatung und die Möglichkeit der privaten Insolvenz ein wichtiges Instrument der Armutsprävention und Armutsbekämpfung.
Überschuldung ist immer noch tabuisiert. Vielen Betroffenen fällt die Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle schwer. Wenn dann noch mehrere Monate bis zur Übernahme der Gläubigerunterlagen vergehen, ist die Hemmschwelle wieder höher geworden. Deshalb bietet die AWO zwei Mal wöchentlich Telefonberatung unter den Nummern 03631-623916 und 036338-30024 an.
Die Arbeiterwohlfahrt wird auch künftig alle Anstrengungen unternehmen, um den Hilfe Suchenden möglichst schnell zur Seite zu stehen. Auch präventive Arbeit in den Schulen und anderen Einrichtungen wäre wichtig. Dazu sind aber mehr Berater nötig und die Unterstützung auf politischer, kommunaler und Landesebene weiter erforderlich.
Autor: nnzVon links: Roland Rietschel, Julia Joram und Monika Röthling
Seit Einführung der Insolvenzordnung (InsO) 1999 besteht in Deutschland für zahlungsunfähige Schuldner die Möglichkeit, nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens und einer anschließenden mehrjährigen Wohlverhaltensphase von den Schulden befreit zu werden. Auch im Landkreis Nordhausen war die Privatinsolvenz für viele überschuldete Menschen die einzige Alternative, um aus der Schuldenfalle wieder herauszukommen. Die Beratungsfachkräfte der AWO bearbeiteten seit Einführung dieses Gesetzes insgesamt 2.299 Insolvenzfälle.
Die Gründe für Überschuldung waren vielfältig: Arbeitslosigkeit, unwirtschaftliche Haushaltsführung, nicht auf das Einkommen abgestimmtes Konsumverhalten, Trennung vom Partner, gescheiterte Existenzgründung, gescheiterte Immobilienfinanzierung, Alkohol- und Drogensucht. Insbesondere in den letzten Jahren stellten die Berater fest, dass die Schere der Einkommens- und Vermögensverteilung immer weiter auseinander gegangen ist und bei vielen Rat Suchenden das Einkommen nicht mehr ausreichte, um die laufenden Ausgaben sowie eingegangene Kreditverpflichtungen zu decken.
Mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren hatten diese Betroffenen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn. Seit 1999 wurden von der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle trotz begrenzter Beratungskapazitäten 484 Anträge auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht in Mühlhausen vorbereitet.
Mit zusätzlichen personellen Ressourcen in der Schuldnerberatung und beim Insolvenzgericht, könnte deutlich mehr Überschuldeten der Weg in eine schuldenfreie Zukunft geöffnet werden. Dennoch wird von den Mitarbeitern der AWO Schuldnerberatungsstelle eine positive Bilanz gezogen. Bisher haben es mehr als 40 Schuldner mit Hilfe der Berater geschafft, den langen Weg vom außergerichtlichen Einigungsversuch, über das Insolvenzverfahren und die 6-jährige Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung durchzuhalten. In dieser Zeit erfolgte die Verwertung vorhandenen Vermögens und die Einbehaltung der pfändbaren Beträge vom Einkommen.
Die Erfahrungen in der AWO-Beratungsstelle zeigen, dass insbesondere die vielfältigen Probleme bis zur Fertigstellung des Insolvenzantrages nur mit professioneller und auf die Lebenssituation der Schuldner abgestimmter Hilfe bewältigt werden können.
Überschuldung ist nicht nur ein finanzielles Problem, sondern erfasst alle Lebensbereiche der Betroffenen. Sie wirkt sich besonders auf die Kinder in den Familien, auf Ernährung, Gesundheit, Bildung und das soziale Zusammenleben aus. In den Beratungsgesprächen werden oft gravierende Benachteiligungen und soziale Ausgrenzung der Betroffenen offensichtlich. Deshalb ist die Schuldnerberatung und die Möglichkeit der privaten Insolvenz ein wichtiges Instrument der Armutsprävention und Armutsbekämpfung.
Überschuldung ist immer noch tabuisiert. Vielen Betroffenen fällt die Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle schwer. Wenn dann noch mehrere Monate bis zur Übernahme der Gläubigerunterlagen vergehen, ist die Hemmschwelle wieder höher geworden. Deshalb bietet die AWO zwei Mal wöchentlich Telefonberatung unter den Nummern 03631-623916 und 036338-30024 an.
Die Arbeiterwohlfahrt wird auch künftig alle Anstrengungen unternehmen, um den Hilfe Suchenden möglichst schnell zur Seite zu stehen. Auch präventive Arbeit in den Schulen und anderen Einrichtungen wäre wichtig. Dazu sind aber mehr Berater nötig und die Unterstützung auf politischer, kommunaler und Landesebene weiter erforderlich.

