Kaum Interesse bei Kommunen
Donnerstag, 18. Juni 2009, 14:54 Uhr
Die zweite Beigeordnete Loni Grünwald (LINKE) wirbt - unterstützt durch die ARGE - derzeit verstärkt in den Kommunen für das Bundesprogramm Kommunal-Kombi. Mit diesem Förderinstrument können Kommunen mit einer hohen Arbeitslosenquote arbeitslose Hilfeempfänger, die seit mindestens einem Jahr ALG II empfangen, für bis zu drei Jahre beschäftigen...
Die Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften (VG) erhalten aus Bundesmitteln, kofinanziert mit aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), einen Zuschuss von 677 Euro zu den Personalkosten, bei über 50-Jährigen werden noch einmal 100 Euro zusätzlich gewährt. Weitere Landeszuschüsse wie beispielsweise in Sachsen und Sachsen-Anhalt fließen in Thüringen nicht.
Die Kommunen sehen darin einen wichtigen Grund dafür, dass im Freistaat gerade im Vergleich zu anderen neuen Ländern bislang deutlich weniger Stellen über den Kommunal-Kombi geschaffen wurden. Denn selbst der verbleibende Eigenanteil ist für viele Kommunen hoch. Eine erneute Anfrage über den Thüringischen Landkreistag an das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit Ende April beantwortete Minister Jürgen Reinholz jedoch abschlägig. Für Landeszuschüsse sei kein Spielraum bei der derzeitigen Haushaltslage. Er verwies auf andere Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose.
Vor diesem Hintergrund und dem Hintergrund der derzeitigen Konjunktur hatte sich der Landkreis entschlossen, selbst zu handeln. Im April beschloss der Kreistag, den Eigenanteil der Kommunen weiter zu reduzieren und 100 Euro pro Monat pro Beschäftigten beizusteuern. Finanziert wird dieser Zuschuss des Landkreises aus Mitteln, die durch das Programm bei den Kosten der Unterkunft eingespart werden.
Mit diesem Beschluss haben wir es für die Kommunen ein Stück weit attraktiver gestaltet, den Kommunal-Kombi zu nutzen, sagt Loni Grünwald. Nun informieren wir bei den Bürgermeistern und VG-Vorsitzenden gezielt über das Programm. Wir wissen alle nicht, wie die Förderlandschaft der Zukunft aussieht. Gerade in der jetzigen Situation ist es deshalb wichtig, die Chance, die der Kommunal-Kombi bietet, zu nutzen.
Bislang nutzt nur die Stadt Nordhausen das Förderprogramm. Für die 25 so geschaffenen Stellen erhält die Stadt seit Mai 2.500 Euro monatlich. Inzwischen hat auch Wipperdorf zwei Anträge beim zuständigen Bundesverwaltungsamt eingereicht, berichtet Loni Grünwald. Im Gespräch stoßen wir auf sehr großes Interesse bei den Kommunen. Gleichzeitig wollen wir auch freie Träger ermuntern, sich an ihre Kommune zu wenden, um in einer Kooperation Kommunal-Kombi-Stellen einzurichten.
Wie in jedem Förderprogramm gibt es auch beim Kommunal-Kombi einige zentrale Richtlinien, die die Kommunen beachten müssen, damit ihr Antrag Erfolg hat. Die Stelle muss im öffentlichen Interesse, gemeinnützig und zusätzlich sein, erläutert Loni Grünwald, die bei Fragen gern weiter berät. In der Regel beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden, die tariflich entlohnt werden müssen. Ganz wichtig für die Kommunen ist, dass sie die Leute selbst aussuchen können. Möglich ist auch eine Stellenausschreibung, beispielsweise im Amtsblatt, so die zweite Beigeordnete weiter. Auch wir als Landkreis sind dabei zu überlegen, wo wir Kommunal-Kombi-Stellen schaffen können.
Im April dieses Jahres hatte das Bundesarbeitsministerium die Schwelle für förderfähige Regionen von einer Arbeitslosenquote von 15 auf 10 Prozent herabgesetzt. Seitdem können in 13 Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten Kommunal-Kombi-Stellen beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Gibt dieses grünes Licht, so fließt im Landkreis Nordhausen auch der Zuschuss vom Landratsamt.
Autor: nnzDie Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften (VG) erhalten aus Bundesmitteln, kofinanziert mit aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), einen Zuschuss von 677 Euro zu den Personalkosten, bei über 50-Jährigen werden noch einmal 100 Euro zusätzlich gewährt. Weitere Landeszuschüsse wie beispielsweise in Sachsen und Sachsen-Anhalt fließen in Thüringen nicht.
Die Kommunen sehen darin einen wichtigen Grund dafür, dass im Freistaat gerade im Vergleich zu anderen neuen Ländern bislang deutlich weniger Stellen über den Kommunal-Kombi geschaffen wurden. Denn selbst der verbleibende Eigenanteil ist für viele Kommunen hoch. Eine erneute Anfrage über den Thüringischen Landkreistag an das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit Ende April beantwortete Minister Jürgen Reinholz jedoch abschlägig. Für Landeszuschüsse sei kein Spielraum bei der derzeitigen Haushaltslage. Er verwies auf andere Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose.
Vor diesem Hintergrund und dem Hintergrund der derzeitigen Konjunktur hatte sich der Landkreis entschlossen, selbst zu handeln. Im April beschloss der Kreistag, den Eigenanteil der Kommunen weiter zu reduzieren und 100 Euro pro Monat pro Beschäftigten beizusteuern. Finanziert wird dieser Zuschuss des Landkreises aus Mitteln, die durch das Programm bei den Kosten der Unterkunft eingespart werden.
Mit diesem Beschluss haben wir es für die Kommunen ein Stück weit attraktiver gestaltet, den Kommunal-Kombi zu nutzen, sagt Loni Grünwald. Nun informieren wir bei den Bürgermeistern und VG-Vorsitzenden gezielt über das Programm. Wir wissen alle nicht, wie die Förderlandschaft der Zukunft aussieht. Gerade in der jetzigen Situation ist es deshalb wichtig, die Chance, die der Kommunal-Kombi bietet, zu nutzen.
Bislang nutzt nur die Stadt Nordhausen das Förderprogramm. Für die 25 so geschaffenen Stellen erhält die Stadt seit Mai 2.500 Euro monatlich. Inzwischen hat auch Wipperdorf zwei Anträge beim zuständigen Bundesverwaltungsamt eingereicht, berichtet Loni Grünwald. Im Gespräch stoßen wir auf sehr großes Interesse bei den Kommunen. Gleichzeitig wollen wir auch freie Träger ermuntern, sich an ihre Kommune zu wenden, um in einer Kooperation Kommunal-Kombi-Stellen einzurichten.
Wie in jedem Förderprogramm gibt es auch beim Kommunal-Kombi einige zentrale Richtlinien, die die Kommunen beachten müssen, damit ihr Antrag Erfolg hat. Die Stelle muss im öffentlichen Interesse, gemeinnützig und zusätzlich sein, erläutert Loni Grünwald, die bei Fragen gern weiter berät. In der Regel beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden, die tariflich entlohnt werden müssen. Ganz wichtig für die Kommunen ist, dass sie die Leute selbst aussuchen können. Möglich ist auch eine Stellenausschreibung, beispielsweise im Amtsblatt, so die zweite Beigeordnete weiter. Auch wir als Landkreis sind dabei zu überlegen, wo wir Kommunal-Kombi-Stellen schaffen können.
Im April dieses Jahres hatte das Bundesarbeitsministerium die Schwelle für förderfähige Regionen von einer Arbeitslosenquote von 15 auf 10 Prozent herabgesetzt. Seitdem können in 13 Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten Kommunal-Kombi-Stellen beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Gibt dieses grünes Licht, so fließt im Landkreis Nordhausen auch der Zuschuss vom Landratsamt.
