nnz-online

Reiten im Wald nicht verbieten

Dienstag, 17. September 2002, 14:09 Uhr
Nordhausen (nnz). Auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Eckard Ohl besuchten Vertreter der Thüringer SPD Landtagsfraktion einen Reitgasthof in Kleinbodungen. Die Abgeordneten informierten sich dort über befürchtete Auswirkungen eines Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Einschränkung des Reitsports im Wald...


Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht nach Auslegeung der SPD vor, dass das Reiten im Wald künftig nur noch auf solchen Waldwegen erlaubt ist, die in einem komplizierten Ausweisungsverfahren eigens als Reitwege ausgeschildert sind. „Eine solche Reglementierung wird viele Touristen von einem Urlaub in Thüringen fernhalten“, sagte Dagmar Becker, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. Vielen thüringischen Betrieben im Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe, die sich auf den Reitsport spezialisiert haben, werde dadurch die wirtschaftliche Grundlage entzogen.

Nach Ansicht von Becker ist der Entwurf in den meisten Punkten unausgewogen. Das wurde erneut als Ergebnis einer Anhörung im Thüringer Landtag Anfang September deutlich. Der Gesetzentwurf werde sich in erheblichem Maße negativ auf den Reitsport, aber auch auf andere Sportarten auswirken, die im Wald ausgeübt werden, befürchtet Becker. Diese Befürchtung werde auch von vielen anderen Interessengruppen geteilt, darunter auch einstimmig vom Thüringischen Landkreistag.

„Bisher hat die Landesregierung keine flächendeckenden Schäden durch Pferde auf Waldwegen belegen können, die ein grundsätzliches Reitverbot in Thüringer Wäldern rechtfertigen könnten“, sagte Becker. Sofern überhaupt erhebliche Schäden zu verzeichnen sind, dann seien diese örtlich begrenzt. Ein pauschales Verbot, wie es das Gesetz vorsieht, sei deshalb ein unverhältnismäßiges Mittel. Dasselbe gelte auch für andere, im Gesetzentwurf geregelten Sportarten.

Bei der Auswertung der öffentlichen Anhörung wurde zudem deutlich, dass der Verwaltungsaufwand, der durch die Ausschilderung eines Reitwegenetzes erzeugt werde, in keinem Verhältnis zu etwaigen Schäden am Wegenetz stehe. Es sei bereits jetzt zu erkennen, dass die von der Landesregierung veranschlagten 334.000 Euro wohl bei weitem nicht ausreichen werden, die Kosten der Ausweisung der Reitwege zu decken. Zudem sei das Gesetz in vielen Punkten nicht mit § 14 des Bundeswaldgesetzes vereinbar, der Einschränkungen des Betretungsrechts des Waldes nur aus wichtigem Grund zulasse. „Wichtige Gründe für die geplanten Regelungen hat die Landesregierung nicht überzeugend darlegen können“, so Becker. Fragwürdig sei auch, dass Waldbesitzer nicht einmal Gründe angeben müssten, wenn sie ihre Zustimmung zur Ausweisung von Waldwegen verweigerten.
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de