Horterprobung besiegelt
Mittwoch, 03. Juni 2009, 15:02 Uhr
Landeskultusminister Bernward Müller und Landrat Joachim Claus haben gestern die Vereinbarung zum Horterprobungsmodell unterzeichnet. Die Horte an den Grundschulen, zuvor eine Landesaufgabe, übernimmt nun der Landkreis zunächst für eine Erprobungszeit von Oktober an bis Ende Juli 2012.
Grundlage ist ein Rahmenkonzept der Landesregierung, nach dem die Grundschulen zu offenen Ganztagsschulen weiterentwickelt werden sollen. Unterstützt vom Staatlichen Schulamt in Worbis wird der Landkreis Leitlinien für den Hort und weitere außerschulische Angebote entwickeln, nach denen die Grundschulen ihre eigenen Konzepte ausrichten. Wir werden bis Oktober eine Arbeitsgruppe einrichten, um die Erfahrungen der Horterzieherinnen gleich von Beginn an mit einzubeziehen, so Hans Rumpf, Leiter der Schul- und Gebäudeverwaltung.
Der Landkreis übernimmt für die Dauer der Erprobungsphase das Hortpersonal, die Personalkosten trägt weiterhin das Land. Vorteilhaft für den Landkreis ist, dass das Land zunächst den Bedarf an Erziehern auf Basis der Grundschüler- und Hortkinderanzahl berechnet. Weicht dieser Bedarf von der tatsächlichen Personalbesetzung ab, erhält der Landkreis als Schulträger zusätzliche Mittel. Schrittweise wird die Finanzierung in eine Pauschale nach der Schülerzahl überführt. Bewährt sich das Modell, kann der Hort dauerhaft kommunalisiert werden.

