Keine einsame Entscheidung
Montag, 25. Mai 2009, 13:40 Uhr
In diesem Jahr wird die Stadtverwaltung Bauaufträge in Höhe von rund 28 Millionen Euro vergeben. Hinzu kommen Aufträge für weitere fünf Millionen Euro im Zuge des Konjunkturpaketes. Wer aber entscheidet über Sieg oder Niederlage bei der Vergabe?
Da es um viel Geld geht, sind Ausschreibung und Vergabe dieser Aufträge sensible Vorgänge. Aus diesem Grund gilt in der Stadtverwaltung das Mehrere-Augen-Prinzip, sagte Bau- und Wirtschaftsdezernentin Inge Klaan (CDU).
Sämtliche Vergaben für Bau- bzw. Lieferleistungen von einem Umfang über 2500 Euro würden über die zentrale Vergabestelle der Stadtverwaltung abgewickelt, die beim Bauamt angesiedelt sei. Bei allen Arten der Angebotsfindung von der Freihändigen Vergabe über die Beschränkte- bis zur öffentlichen Ausschreibung ist in jedem Fall die Prüfung durch mehrere Instanzen sichergestellt.
Wenn die angeforderten Angebote eingegangen seien, öffnen zum Submissionstermin jeweils Vertreter des Fachamtes und der Vergabestelle die Angebote. Eine Vertreterin des Rechnungsprüfungsamtes sichert anschließend die eingegangen Unterlagen dann so, dass nachträgliche Veränderungen an den Papieren nicht mehr möglich sind, so die Dezernentin. Anschließend würden die Angebote vom Fachamt geprüft hinsichtlich der Einhaltung der geforderten Formalitäten und natürlich ob der Preis der Leistung entspricht. Letztlich wird das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt.
Der vom Amt unterbreitete Vergabevorschlag werde zur Prüfung an die Vergabestelle gegeben. Komme von dort grünes Licht, könne das Amt den Auftrag auslösen. Geht es um ein Auftragsvolumen von mehr als 10.000 Euro gibt es eine zusätzliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Durch diese aufwändige Prozedur ist sichergestellt, das keine Person allein über die Auftragsvergabe entscheiden kann, so die Dezernentin. Im Unterschied zur Öffentlichen Ausschreibung, an der sich jede Firma beteiligen könne, würden sich bei der Freihändigen Vergabe bzw. bei der Beschränkten Ausschreibung Amt und Vergabestelle den in Betracht kommenden Bieterkreis festlegen.
Bei der Stadtverwaltung habe bisher die Öffentliche Ausschreibung Vorrang gehabt. In der neuen Dienstanweisung der Stadtverwaltung allerdings ist der Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung gemäß eines jüngeren Stadtratsbeschlusses nicht mehr enthalten. Ziel hierbei ist, die Aufträge gem. neuer Mittelstandsrichtlinie zu vergeben. Damit kann eine höhere Auftragsbindung in der Region erreicht werden. Wir werden die Arbeitsplätze hier vor Ort sichern, so Frau Klaan.
Auch für die Art der Findung von Angeboten gebe es klare Regeln. Diese seien in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) bzw. in der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) festgelegt. Hier sind die grundlegenden Dinge geregelt. Bindend ist für uns darüber hinaus die Thüringer Mittelstandsrichtlinie. Mit deren jüngster Änderung im Februar diesen Jahres sind befristet bis zum Jahr 2010 die Netto-Auftragswerte für die Freihändige Vergabe bei Bauleistungen von 20.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben wurden und bei beschränkter Ausschreibung von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro. Für Lieferleistungen wurden die Auftrags-Werte für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen von 13.000 bzw. 40.000 Euro auf 100.000 angehoben, so Frau Klaan.
Bei Bau- und Lieferleistungen von mehr als 100.000 Euro bis hin zu einer Million entscheide der Vergabeausschuss des Nordhäuser Stadtrates, wohin der Auftrag vergeben werde. Dies gelte auch bei Planungsleistungen über 25.000 Euro.
Autor: nnzDa es um viel Geld geht, sind Ausschreibung und Vergabe dieser Aufträge sensible Vorgänge. Aus diesem Grund gilt in der Stadtverwaltung das Mehrere-Augen-Prinzip, sagte Bau- und Wirtschaftsdezernentin Inge Klaan (CDU).
Sämtliche Vergaben für Bau- bzw. Lieferleistungen von einem Umfang über 2500 Euro würden über die zentrale Vergabestelle der Stadtverwaltung abgewickelt, die beim Bauamt angesiedelt sei. Bei allen Arten der Angebotsfindung von der Freihändigen Vergabe über die Beschränkte- bis zur öffentlichen Ausschreibung ist in jedem Fall die Prüfung durch mehrere Instanzen sichergestellt.
Wenn die angeforderten Angebote eingegangen seien, öffnen zum Submissionstermin jeweils Vertreter des Fachamtes und der Vergabestelle die Angebote. Eine Vertreterin des Rechnungsprüfungsamtes sichert anschließend die eingegangen Unterlagen dann so, dass nachträgliche Veränderungen an den Papieren nicht mehr möglich sind, so die Dezernentin. Anschließend würden die Angebote vom Fachamt geprüft hinsichtlich der Einhaltung der geforderten Formalitäten und natürlich ob der Preis der Leistung entspricht. Letztlich wird das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt.
Der vom Amt unterbreitete Vergabevorschlag werde zur Prüfung an die Vergabestelle gegeben. Komme von dort grünes Licht, könne das Amt den Auftrag auslösen. Geht es um ein Auftragsvolumen von mehr als 10.000 Euro gibt es eine zusätzliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Durch diese aufwändige Prozedur ist sichergestellt, das keine Person allein über die Auftragsvergabe entscheiden kann, so die Dezernentin. Im Unterschied zur Öffentlichen Ausschreibung, an der sich jede Firma beteiligen könne, würden sich bei der Freihändigen Vergabe bzw. bei der Beschränkten Ausschreibung Amt und Vergabestelle den in Betracht kommenden Bieterkreis festlegen.
Bei der Stadtverwaltung habe bisher die Öffentliche Ausschreibung Vorrang gehabt. In der neuen Dienstanweisung der Stadtverwaltung allerdings ist der Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung gemäß eines jüngeren Stadtratsbeschlusses nicht mehr enthalten. Ziel hierbei ist, die Aufträge gem. neuer Mittelstandsrichtlinie zu vergeben. Damit kann eine höhere Auftragsbindung in der Region erreicht werden. Wir werden die Arbeitsplätze hier vor Ort sichern, so Frau Klaan.
Auch für die Art der Findung von Angeboten gebe es klare Regeln. Diese seien in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) bzw. in der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) festgelegt. Hier sind die grundlegenden Dinge geregelt. Bindend ist für uns darüber hinaus die Thüringer Mittelstandsrichtlinie. Mit deren jüngster Änderung im Februar diesen Jahres sind befristet bis zum Jahr 2010 die Netto-Auftragswerte für die Freihändige Vergabe bei Bauleistungen von 20.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben wurden und bei beschränkter Ausschreibung von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro. Für Lieferleistungen wurden die Auftrags-Werte für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen von 13.000 bzw. 40.000 Euro auf 100.000 angehoben, so Frau Klaan.
Bei Bau- und Lieferleistungen von mehr als 100.000 Euro bis hin zu einer Million entscheide der Vergabeausschuss des Nordhäuser Stadtrates, wohin der Auftrag vergeben werde. Dies gelte auch bei Planungsleistungen über 25.000 Euro.
