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Hintergrund: Über- oder unterbezahlt?

Mittwoch, 04. September 2002, 17:19 Uhr
Nordhausen (nnz). Sind die Musiker des Loh-Orchesters nun über- oder unterbezahlt? nnz ging dieser Frage heute nach. Fündig wurde die Redaktion beim Orchestervorstand...


„Es gibt für die Bezahlung von Orchestermusikern verschiedenen Vergütungsgruppen (A, B, C, D) mit verschiedenen Untereinteilungen (Fußnoten). Neben der Bezahlung des Orchesters richtet sich auch das Ansehen des gesamten Theaters nach der Eingruppierung: Man spricht nicht nur von A-,B- und C-Orchestern, sondern auch von A-,B- und C-Häusern. Daher hat die Vergütungsgruppe des Orchesters innerhalb des Theaters einen wichtigen Einfluß auf die Qualität, da die Anzahl von Bewerbern auf offene Stellen bei B-Häusern (die im Bundesdurchschnitt übrigens bei weitem am meisten verbreitet sind) naturgemäß größer ist als bei C-Häusern.

Der TVK legt unter anderem fest, nach welchen Kriterien ein Orchester in die verschiedenen Vergütungsgruppen eingestuft wird. Dafür sind im Wesentlichen zwei Kriterien relevant, und zwar einerseits die Anzahl der ausgewiesenen Planstellen, andererseits aber auch der Aufgabenbereich des Orchesters. Für Orchester, die in erster Linie im Musiktheater eingesetzt werden, gibt es klare Vorschriften, welche Stellenzahl mit welcher Vergütungsgruppe einherzugehen hat. Diese Vorschriften sind aber für Orchester wie das Loh-Orchester, die "ausschließlich oder überwiegend Konzerte spielen", ausdrücklich aufgehoben.

Selbst wenn jedoch die Stellenzahl des Orchesters zu Grunde gelegt würde, würden die Musiker des Loh-Orchesters nicht über, sondern sogar unter Tarif bezahlt: Mit der Fusion der beiden Orchester von Sondershausen und Nordhausen entstand ein Klangkörper mit mehr als 90 Musikern, dem aufgrund seiner Stellenzahl zumindest die sogenannte "Fußnoten-Zulage" für B-Orchester mit mindestens 78 Planstellen zugestanden hätte; in Verbindung mit dem besonders weit gefaßten Aufgabenbereich (Konzerte und zusätzlich Musiktheater) wäre auch die Vergütungsgruppe A gerechtfertigt gewesen.

Der TVK regelt auch, was im Falle einer Vergrößerung oder, wie in unserem Fall, Verkleinerung des Orchesters passiert: Während bei einer Vergrößerung mehr oder weniger automatisch die Tarifgruppe nach oben korrigiert wird, bleibt sie bei einer Verkleinerung ohne besondere Verhandlungen mit den Gewerkschaften erhalten. Somit stünde den Musikern nach wie vor die "Fußnoten-Zulage" zu, auf die stillschweigend über die gesamte Zeit seit der Fusion verzichtet wurde. Am Rande: Die Fußnoten-Zulage ist dem Betrage nach weitaus höher als der Gehaltsunterschied zwischen B und C.

Die allmähliche Streichung von über dreißig Stellen in nur zehn Jahren hat dazu geführt, daß jetzt nur noch 58 Planstellen übrig sind. Die Anzahl der Aufführungen ist jedoch gleich geblieben. Es läßt sich leicht einsehen, dass die Arbeitsbelastung für jeden einzelnen damit enorm gestiegen ist. Damit das Orchester spielfähig bleibt, wurde vor einiger Zeit eine der 58 Planstellen geopfert, um drei Praktikanten einstellen zu können, damit in den Streichern die für Sinfoniekonzerte erforderliche Größe der Stimmgruppen wenigstens annähernd erreicht wird. Zwei Schlüsselpositionen, nämlich Solo-Trompete und Englischhorn, konnten in diesem Jahr aus Geldmangel nur notdürftig mit Jahresverträgen auf Teilzeitbasis besetzt werden, was große Änderungen und Einschnitte im Spielplan notwendig machte. Diese Beispiele zeigen, dass wir unser Einsparpotenzial seit langem mehr als ausgeschöpft haben.
Gregor Braß, Mitglied im Orchestervorstand des Loh-Orchesters
Autor: nnz

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