nnz-online

Für bessere Familienpolitik

Donnerstag, 07. Mai 2009, 17:50 Uhr
Das Volksbegehren „Für eine bessere Familienpolitik „ wurde wie geplant am 1. Mai erneut gestartet. Was die SPD-Landtagsabgeordnete Dagmar Becker dazu sagt? Hier gibt es die Antwort...


Die CDU erreiche mit der angekündigten Korrektur ihrer Familienoffensive bis 2013 nicht einmal den Stand der Betreuungsqualität von 2005. 1000 Vollzeitstellen fielen thüringenweit seit 2005 durch die Familienoffensive weg. Dass die Anzahl der Erzieherinnen in Thüringen stieg, sei laut Becker der massiven Ausweitung der Teilzeitarbeit in diesem Bereich geschuldet und damit reine Statistik.

Statt zügig die Personalausstattung mit 2000 neuen Vollzeit-Stellen auf den Durchschnitt der Bundesländer anzuheben, beschränke sich die CDU auf kosmetische Reparaturen und will den Widerstand der Eltern gegen die Familienoffensive mit der Ankündigung der Ausweitung des Landeserziehungsgeldes aushöhlen.

Die Ziele des Volksbegehrens „Für eine besserer Familienpolitik“ sind:
  • 2000 zusätzliche ErzieherInnen in die Kitas
  • kleinere Gruppen, mehr Platz für die Kinder
  • mehr Zeit für Bildung
  • behinderte und nicht behinderte Kinder von Anfang an gemeinsam fördern
  • Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Geburtstag
  • gesetzlicher Anspruch auf Fortbildung von ErzieherInnen
  • mehr Mitwirkungsrechte für Eltern

Es gebe kaum eine bessere Anlagemöglichkeit, als in Bildung zu investieren. Qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung wirke sich laut Langzeitstudien, die sich auf Vorschulprogramme stützen, ökonomisch hocheffektiv aus. „Darum, liebe Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises, unterstützen auch Sie das Volksbegehren mit Ihrer Unterschrift“, wirbt die Abgeordnete.

Im Abgeordnetenbüro von Dagmar Becker, Oskar-Cohn-Strasse 11 und im Büro des Landtagsabgeordneten Werner Buse, Barfüßerstr. 18 sowie beim DGB Nordthüringen in der Neustadtstr. 6 jeweils in Nordhausen, liegen Unterschriftenlisten aus.
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de