nnz-Info: Unwirksame Bürgschaft
Sonntag, 01. September 2002, 11:08 Uhr
Nordhausen (nnz). Bürge werden ist nicht schwer, Bürge sein dafür um so mehr. Viele Tücken machen es einem Bürgen nicht immer leicht, letztlich seine Interessen durch zu setzen. Wie man sich aber trotzdem aus der Zwangsjacke Bürgschaft befreien kann, lesen Sie in der nnz.
Bürgschaften können für unwirksam erklärt werden – etwa dann, wenn bei der Mithaftungsübernahme durch die Bürgschaftserklärung klar ist, dass der Bürge im Falle der Inanspruchnahme nicht in der Lage ist, die Bürgschaftsverbindlichkeit zu erfüllen, erläutert Thorsten Meinicke, Fachmann für Recht und Finanzen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Dies wird durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs gestützt (Az. XI ZR 83/01).
Der Fall: Der einst 18 Jahre alte einkommens- und vermögenslose Kläger verbürgte sich für ein 18.000 Euro-Darlehen seines Vaters. Den Kredit mit nur drei Monaten Laufzeit und zehn Prozent Zinsen konnte der Sohn nicht begleichen. Das Gericht: Es war die Pflicht der Bank zu prüfen, ob der Sohn als Bürge überhaupt in Frage komme. Banken und andere berufliche Kreditgeber müssen sich nach Abschluss der Mithaftungsübernahme über die Bonität des Bürgen informieren, betont Meinicke. Wenn der Mithaftende auf keinen Fall für den Kredit aufkommen könne, sei der Bürgschaftsvertrag sittenwidrig.
Friedrich S. ist keine Unterschrift
Die Unterschrift unter einem Grundstückskaufvertrag muss klar zu identifizieren sein. Darauf weist der Report Bauen-Kaufen-Finanzieren unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az. 3 U 123/01) hin. Ein Käufer hatte nur mit seinem Vornamen und dem Anfangsbuchstaben seines Nachnamens unterzeichnet. Falsch und damit nicht rechtmäßig, entschieden die Richter. Eine Unterschrift müsse eindeutige Identifikationsmerkmale des Unterschreibenden haben.
Elektronische Unterschrift
nnz macht darauf aufmerksam, dass nunmehr amtliche Papiere auch elektronisch unterschrieben werden können. Für die Bürger macht es damit keinen Unterschied mehr, ob sie im Umgang mit den Behörden eine Unterschrift mit dem Kugelschreiber oder elektronisch am Computer leisten. Dies ermöglicht eine von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) angeregte Gesetzesänderung, die im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und damit in Kraft trat. In Zukunft können beispielsweise auch Steuererklärungen nun vollständig elektronisch abgegeben werden.
Autor: nnzBürgschaften können für unwirksam erklärt werden – etwa dann, wenn bei der Mithaftungsübernahme durch die Bürgschaftserklärung klar ist, dass der Bürge im Falle der Inanspruchnahme nicht in der Lage ist, die Bürgschaftsverbindlichkeit zu erfüllen, erläutert Thorsten Meinicke, Fachmann für Recht und Finanzen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Dies wird durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs gestützt (Az. XI ZR 83/01).
Der Fall: Der einst 18 Jahre alte einkommens- und vermögenslose Kläger verbürgte sich für ein 18.000 Euro-Darlehen seines Vaters. Den Kredit mit nur drei Monaten Laufzeit und zehn Prozent Zinsen konnte der Sohn nicht begleichen. Das Gericht: Es war die Pflicht der Bank zu prüfen, ob der Sohn als Bürge überhaupt in Frage komme. Banken und andere berufliche Kreditgeber müssen sich nach Abschluss der Mithaftungsübernahme über die Bonität des Bürgen informieren, betont Meinicke. Wenn der Mithaftende auf keinen Fall für den Kredit aufkommen könne, sei der Bürgschaftsvertrag sittenwidrig.
Friedrich S. ist keine Unterschrift
Die Unterschrift unter einem Grundstückskaufvertrag muss klar zu identifizieren sein. Darauf weist der Report Bauen-Kaufen-Finanzieren unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az. 3 U 123/01) hin. Ein Käufer hatte nur mit seinem Vornamen und dem Anfangsbuchstaben seines Nachnamens unterzeichnet. Falsch und damit nicht rechtmäßig, entschieden die Richter. Eine Unterschrift müsse eindeutige Identifikationsmerkmale des Unterschreibenden haben.
Elektronische Unterschrift
nnz macht darauf aufmerksam, dass nunmehr amtliche Papiere auch elektronisch unterschrieben werden können. Für die Bürger macht es damit keinen Unterschied mehr, ob sie im Umgang mit den Behörden eine Unterschrift mit dem Kugelschreiber oder elektronisch am Computer leisten. Dies ermöglicht eine von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) angeregte Gesetzesänderung, die im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und damit in Kraft trat. In Zukunft können beispielsweise auch Steuererklärungen nun vollständig elektronisch abgegeben werden.
