Günther Lierhammer in der Luft
Donnerstag, 29. August 2002, 13:57 Uhr
Nordhausen (nnz). Der Innenausschuß des Thüringer Landtages beschäftigt sich heute mit Hubschrauberflügen und mit Günther Lierhammer, dem Nordhäuser Polizeichef. Der soll unrechtmäßig mit einem Polizeihubschrauber geflogen sein, behauptet die SPD-Fraktion.
Vor allem wollen die Sozialdemokraten die entstandenen Kosten dieser Flüge prüfen lassen. Lierhammer verfügt über eine Fluglizenz, die allerdings regelmäßig verlängert werden muß. Eine Verlängerung gibt es nur mit nachgewiesenen Flugstunden. Nach Angaben des Thüringer Innenministeriums haben Lierhammer und der frühere Leiter der Polizeihubschrauberstaffel bei personellen Engpässen immer wieder ausgeholfen. Die Grundlage dafür bildet ein Erlaß des Thüringer Innenministeriums vom April 1999.
Nun ist aber die SPD-Landtagsfraktion der Meinung, dass Hubschrauberflüge nicht unbedingt zum Aufgabenspektrum eines Polizeidirektors gehören. Das Innenministerium kontert: Durch die Unterstützung der beiden Beamten bei den Flugaufgaben der Staffel konnte bisher personelle Engpässe und längere Ausfallzeiten ausgeglichen werden. Besonders vor dem Hintergrund der 1999 begonnenen Rund-um-die-Uhr Einsätze der Staffel bewährte sich die Praxis. Alle im Interesse der Polizei geplanten Flüge konnte durchgeführt werden.
Im kommenden Monat werden zwei neue Polizeibeamte ihre Ausbildung zum Hubschrauberpiloten beginnen und ab 2004 der Staffel zur Verfügung stehen. Bis dahin soll die bisherigen Regelung in Kraft bleiben, so das Ministerium in Erfurt.
Autor: nnzVor allem wollen die Sozialdemokraten die entstandenen Kosten dieser Flüge prüfen lassen. Lierhammer verfügt über eine Fluglizenz, die allerdings regelmäßig verlängert werden muß. Eine Verlängerung gibt es nur mit nachgewiesenen Flugstunden. Nach Angaben des Thüringer Innenministeriums haben Lierhammer und der frühere Leiter der Polizeihubschrauberstaffel bei personellen Engpässen immer wieder ausgeholfen. Die Grundlage dafür bildet ein Erlaß des Thüringer Innenministeriums vom April 1999.
Nun ist aber die SPD-Landtagsfraktion der Meinung, dass Hubschrauberflüge nicht unbedingt zum Aufgabenspektrum eines Polizeidirektors gehören. Das Innenministerium kontert: Durch die Unterstützung der beiden Beamten bei den Flugaufgaben der Staffel konnte bisher personelle Engpässe und längere Ausfallzeiten ausgeglichen werden. Besonders vor dem Hintergrund der 1999 begonnenen Rund-um-die-Uhr Einsätze der Staffel bewährte sich die Praxis. Alle im Interesse der Polizei geplanten Flüge konnte durchgeführt werden.
Im kommenden Monat werden zwei neue Polizeibeamte ihre Ausbildung zum Hubschrauberpiloten beginnen und ab 2004 der Staffel zur Verfügung stehen. Bis dahin soll die bisherigen Regelung in Kraft bleiben, so das Ministerium in Erfurt.
