Illegaler Motorsport im Wald
Donnerstag, 16. April 2009, 13:57 Uhr
Alle Jahre wieder, wenn die Natur im Frühjahr erwacht, stören unbelehrbare Motocrossfahrer die Idylle im Wald mit Ihren lautstarken Maschinen. Besonders in letzter Zeit ist dies wieder verstärkt zu vernehmen. das Forstamt bittet um Mithilfe der Bürger.
An dieser Stelle verweist das Forstamt ausdrücklich darauf, dass es ein Waldgesetz gibt, und sich jeder Bürger an die Bestimmungen zu halten hat. Zumeist sind es Jugendliche aus der Region, welche ihre Fahrkünste nach der Winterperiode wieder ausprobieren wollen. Hierzu sollte jedoch nicht der Wald, sondern vorhandene Crossstrecken bspw. in Hamma und Rottleben genutzt werden.
Im Waldgesetz ist verankert, dass jedem Bürger das Betreten des Waldes zur naturverträglichen Erholung gestattet ist. Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Erfüllung forstwirtschaftlicher Aufgaben und mit Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt. Das Befahren von Waldflächen ist generell verboten. Damit verbunden ist auch das Verbot von Motorsport im Wald.
Durch den Motorsport werden die Waldbiotope mit Ihren Tieren und Pflanzen erheblich gestört bzw. zerstört. Besonders im Frühjahr sind diese am empfindlichsten, da die Pflanzen austreiben, die Vogelbrut stattfindet und das Wild hoch beschlagen ist und sich in der sogenannten Setzzeit befindet.
Abschließend sei noch einmal darauf verwiesen, dass illegaler Motorsport ein Verstoß gegen das Waldgesetz und somit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese wird mit sehr empfindlichen Bußgelder (100 – 2.500 €) geahndet. Vielfach ist zu beobachten, dass die Cross- Maschinen ohne oder mit mutwillig unleserlich gemachten polizeilichen Kennzeichen gefahren werden. Unter diesem Aspekt wird generell Vorsatz unterstellt und sich bei der Bemessung des Bußgeldes nicht am unteren Ende der Bußgeldskala orientiert.
In diesem Zusammenhang appelliert das Forstamt an alle Bürger bei der Ahndung solcher Verstöße behilflich zu sein. Entsprechende Informationen nimmt jeder Revierleiter und das Forstamt entgegen.
Autor: nnzAn dieser Stelle verweist das Forstamt ausdrücklich darauf, dass es ein Waldgesetz gibt, und sich jeder Bürger an die Bestimmungen zu halten hat. Zumeist sind es Jugendliche aus der Region, welche ihre Fahrkünste nach der Winterperiode wieder ausprobieren wollen. Hierzu sollte jedoch nicht der Wald, sondern vorhandene Crossstrecken bspw. in Hamma und Rottleben genutzt werden.
Im Waldgesetz ist verankert, dass jedem Bürger das Betreten des Waldes zur naturverträglichen Erholung gestattet ist. Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Erfüllung forstwirtschaftlicher Aufgaben und mit Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt. Das Befahren von Waldflächen ist generell verboten. Damit verbunden ist auch das Verbot von Motorsport im Wald.
Durch den Motorsport werden die Waldbiotope mit Ihren Tieren und Pflanzen erheblich gestört bzw. zerstört. Besonders im Frühjahr sind diese am empfindlichsten, da die Pflanzen austreiben, die Vogelbrut stattfindet und das Wild hoch beschlagen ist und sich in der sogenannten Setzzeit befindet.
Abschließend sei noch einmal darauf verwiesen, dass illegaler Motorsport ein Verstoß gegen das Waldgesetz und somit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese wird mit sehr empfindlichen Bußgelder (100 – 2.500 €) geahndet. Vielfach ist zu beobachten, dass die Cross- Maschinen ohne oder mit mutwillig unleserlich gemachten polizeilichen Kennzeichen gefahren werden. Unter diesem Aspekt wird generell Vorsatz unterstellt und sich bei der Bemessung des Bußgeldes nicht am unteren Ende der Bußgeldskala orientiert.
In diesem Zusammenhang appelliert das Forstamt an alle Bürger bei der Ahndung solcher Verstöße behilflich zu sein. Entsprechende Informationen nimmt jeder Revierleiter und das Forstamt entgegen.
