Demo-Verbot wieder aufgehoben
Samstag, 24. August 2002, 12:31 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Ein privater Anmelder hatte für den heutigen Samstag eine Demonstration der NPD angemeldet. Die zuständige Versammlungsbehörde hatte dagegen eine Verbotsverfügung erlassen, die in der vergangenen Nacht durch das Oberverwaltungsgericht aufgehoben wurde.
Für alle angemeldeten und nicht verbotenen Versammlungen wird ein störungsfreier Verlauf sichergestellt und das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit gewährleistet. Die Polizei wird alles tun, um Unbeteiligte und friedliche Veranstaltungsteilnehmer vor Übergriffen zu schützen und die Auswirkungen auf das öffentliche Leben so gering wie möglich zu halten.
Dafür werden bereits im Vorfeld eingerichtete Kontrollstellen sorgen. Sollten einzelne Teilnehmer die Veranstaltung stören, kommt es zu Verletzungen der durch die Ordnungsbehörde erteilten Auflagen oder zu Störungen von anderer Seite, wird die Nordthüringer Polizei unmißverständlich und konsequent einschreiten. Mit Verkehrsbehinderungen im Stadtgebiet von Sondershausen muss gerechnet werden. Entsprechend dem Auflagenbescheid ist die Demo für die Zeit von 13.00 Uhr bis 16.45 Uhr beschränkt.
Autor: nnzFür alle angemeldeten und nicht verbotenen Versammlungen wird ein störungsfreier Verlauf sichergestellt und das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit gewährleistet. Die Polizei wird alles tun, um Unbeteiligte und friedliche Veranstaltungsteilnehmer vor Übergriffen zu schützen und die Auswirkungen auf das öffentliche Leben so gering wie möglich zu halten.
Dafür werden bereits im Vorfeld eingerichtete Kontrollstellen sorgen. Sollten einzelne Teilnehmer die Veranstaltung stören, kommt es zu Verletzungen der durch die Ordnungsbehörde erteilten Auflagen oder zu Störungen von anderer Seite, wird die Nordthüringer Polizei unmißverständlich und konsequent einschreiten. Mit Verkehrsbehinderungen im Stadtgebiet von Sondershausen muss gerechnet werden. Entsprechend dem Auflagenbescheid ist die Demo für die Zeit von 13.00 Uhr bis 16.45 Uhr beschränkt.
