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Nicht durch die Lappen gehen lassen

Freitag, 03. April 2009, 10:55 Uhr
Mehr Geld für die Urlaubskasse: Zu Beginn der Osterferien erinnert die IG BAU Nordthüringen ihre Mitglieder daran, das zusätzliche Urlaubsgeld beim Arbeitgeber zu beantragen...


„Keine Gebäudereinigerin und kein Fensterputzer sollte sich das Geld durch die Lappen gehen lassen. Den Urlaubs-Bonus gibt es allerdings nur für IG BAU-Mitglieder, die in innungsgebundenen Betrieben arbeiten, da er im Tarifvertrag nicht als allgemein verbindlich erklärt worden ist“, sagt Wilfried Grams. Der Bezirksverbandsvorsitzende appelliert an die Gebäudereiniger im Kreis Nordhausen den Chef auf das fällige Urlaubsgeld anzusprechen.

„Schon nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten erhalten die Reinigungskräfte das zusätzliche Urlaubsgeld“, sagt der Gewerkschafter. Bei einem Glasreiniger in Vollzeittätigkeit macht das bei einem tariflichen Stundenlohn von 8,26 Euro immerhin 15,28 Euro je Urlaubstag aus. Bei 30 Urlaubstagen kommen fast 460 Euro zusammen. Bei dem tariflichen Mindeststundenlohn (Innen- und Unterhaltsreiniger) von 6,58 Euro sind es immerhin mehr als 360 Euro bei 30 Urlaubstagen.

„Außerdem sollten alle Reinigungskräfte bei den bevorstehenden Feiertagen im Mai und Juni auf eine korrekte Abrechnung durch den Arbeitgeber achten“, sagt Grams. Der Zuschlag an Feiertagen – wie Oster- oder Pfingstsonntag sowie am 1. Mai – könne zwischen 75 und 200 Prozent betragen.

Mehr Informationen für Gebäudereiniger gibt es im IG BAU-Büro in Nordhausen unter der Rufnummer 01801 – 44 22 81.
Autor: nnz/kn

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