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Sanktionen bei Schwarzarbeit begrüßt

Freitag, 23. August 2002, 10:57 Uhr
Nordhausen (nnz). Das diesen Monat in Kraft getretene "Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit" wird von der Industrie- und Handelskammer Erfurt begrüßt. Es verschärfe die Sanktionen gegenüber Firmen erheblich, die Schwarzarbeiter beschäftigen.


"Nunmehr ist ein Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge bis zu einer Dauer von drei Jahren vorgesehen. Zudem wird der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, bei Bauaufträgen entsprechende Auskünfte einzuholen", informierte IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Das Gesetz sei ein wichtiger Impuls zur Vermeidung von Schwarzarbeit und Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen den Firmen.
Eingeschränkt worden sei jedoch nach dem Veto der Wirtschaft die sogenannte Generalunternehmerhaftung. Durch sie sollten Bauunternehmer dafür haften, wenn die von ihnen eingesetzten Nachunternehmen für ihre Beschäftigten keine Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Während die ursprüngliche Gesetzesfassung noch die Haftung für die gesamte Kette von Subunternehmen vorsah, müssen nun die Generalunternehmer nur noch für unmittelbar beauftragte Nachunternehmer einstehen und dies erst bei Bauleistungen mit einem Gesamtwert von mindestens 500.000 Euro. Auf weitere Subunternehmer soll die Haftung nur in wenigen geregelten Fällen durchgreifen.
Autor: nnz

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