Die zehn Stimmen waren ungültig
Donnerstag, 22. August 2002, 14:52 Uhr
Nordhausen (nnz). Der Knatsch im Rettungsdienstzweckverband des Landkreises Nordhausen findet kein Ende. Heute wurde eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.
Eigentlich wurden die Rechtsanwälte nachträglich bevollmächtigt, denn nach nnz-Informationen sind diese bereits seit Dezember aktiv. Unterstützen sollen die Juristen den Rettungsdienstzweckverband (RDZV) als Beigeladener in einem Rechtsstreit, den die Johanniter-Unfall-Hilfe und das Innenministerium ausfechten. Zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr hatte das Thüringer Innenministerium dem RDZV den Zuschlag für die Luftrettung erteilt. Auf Weisung des Verwaltungsgerichtes Weimar erhielt aber die JUH den Zuschlag. Dagegen geht das Innenministerium vor und hatte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Für den ersten Beigeordneten der Kreisverwaltung, Matthias Jendricke, war das alles nicht sehr erbaulich, wissen Beobachter der heutigen Sitzung zu berichten. Er sehe keine Zusammenhänge und wies auch auf die Kosten hin. Nun wurde die nachträgliche Bevollmächtigung der Rechtsanwälte mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder im RDZV (außer JUH) beschlossen. Wie aber hat sich der Landrat verhalten?
Der darf seine Stimme (laut Satzung zehn Stimmen) ja eigentlich nur in Einheit mit den beiden Beigeordneten abgeben. Da soll es nach nnz-Informationen eine Koordinationspanne gegeben haben. Die drei Verbandsräte (Landrat Claus (CDU), Jendricke (SPD) und Jacobi (PDS) in Vertretung von Grünwald) hatten nicht eine, sondern zwei Meinungen. Claus und Jacobi votierten für die Beschlussvorlage, Jendricke dagegen. Und so waren die zehn Stimmen ungültig.
Gegenüber der nnz bemängelt die Nordhäuser JUH, dass eine Bevollmächtigung einer Anwaltskanzlei bei den vorausgegangenen Beratungen im Verband weder diskutiert noch benannt worden sei.
Autor: nnzEigentlich wurden die Rechtsanwälte nachträglich bevollmächtigt, denn nach nnz-Informationen sind diese bereits seit Dezember aktiv. Unterstützen sollen die Juristen den Rettungsdienstzweckverband (RDZV) als Beigeladener in einem Rechtsstreit, den die Johanniter-Unfall-Hilfe und das Innenministerium ausfechten. Zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr hatte das Thüringer Innenministerium dem RDZV den Zuschlag für die Luftrettung erteilt. Auf Weisung des Verwaltungsgerichtes Weimar erhielt aber die JUH den Zuschlag. Dagegen geht das Innenministerium vor und hatte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Für den ersten Beigeordneten der Kreisverwaltung, Matthias Jendricke, war das alles nicht sehr erbaulich, wissen Beobachter der heutigen Sitzung zu berichten. Er sehe keine Zusammenhänge und wies auch auf die Kosten hin. Nun wurde die nachträgliche Bevollmächtigung der Rechtsanwälte mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder im RDZV (außer JUH) beschlossen. Wie aber hat sich der Landrat verhalten?
Der darf seine Stimme (laut Satzung zehn Stimmen) ja eigentlich nur in Einheit mit den beiden Beigeordneten abgeben. Da soll es nach nnz-Informationen eine Koordinationspanne gegeben haben. Die drei Verbandsräte (Landrat Claus (CDU), Jendricke (SPD) und Jacobi (PDS) in Vertretung von Grünwald) hatten nicht eine, sondern zwei Meinungen. Claus und Jacobi votierten für die Beschlussvorlage, Jendricke dagegen. Und so waren die zehn Stimmen ungültig.
Gegenüber der nnz bemängelt die Nordhäuser JUH, dass eine Bevollmächtigung einer Anwaltskanzlei bei den vorausgegangenen Beratungen im Verband weder diskutiert noch benannt worden sei.
