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Richter Kropp: Pech an der Schranke

Montag, 30. März 2009, 10:18 Uhr
Eine Begegnung der unliebsamen Art hatte Mitte April vergangenen Jahres ein Motorradfahrer zwischen in Sondershausen. Walter S. (38, Name geändert) befuhr die Frankenhäuser Straße in der Nähe des Truppenübungsplatzes. Auf Höhe eines Autohauses befindet sich eine Schranke, mit der die Bundeswehr unliebsame Besucher von ihren Einrichtungen fernhält...


Walter S. war jedoch nicht aus Sondershausen, die Strecke war ihm unbekannt. Zudem schüttete es in diesem Moment in Strömen, so dass die Sicht eingeschränkt war. So kam es, wie es kommen musste: S. stürzte mit seiner Maschine, schlittert auf dem Asphalt in Richtung dieser Schranke und beschädigte diese – Sachschaden etwa 2500 Euro.

Oder auch nicht – denn darüber stritt man jetzt vor dem Amtsgericht Sondershausen. Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, im Volksmund Fahrerflucht genannt. Dieses Delikt ist mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Walter S. bestritt, diese Tat begangen zu haben. Die Situation sei durch den Sturz und die Wetterverhältnisse so chaotisch gewesen, dass er einen Zusammenstoß nicht bemerkt habe.

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen war dem nicht gefolgt und hatte sogar den Entzug der Fahrerlaubnis durch das Amtsgericht Mühlhausen erreicht. Begründung: Es habe einen lauten Knall gegeben, der nur vom Zusammenstoß des Motorrades mit der Schranke herrühren konnte.

Vor Strafrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht trafen jetzt diese Positionen aufeinander. Zahlreiche Zeugen wurden gehört, ein klares Bild konnte sich jedoch nicht ergeben. Selbst Polizeibeamte konnten nicht ausschließen, dass der Angeklagte unterhalb der Schranke durchgeschlittert sei, ohne diese zu berühren. Den Unfall selber hatte niemand gesehen, es konnte auch nicht festgestellt werden, ob die Schranke nicht zuvor schon beschädigt worden war.

„Ein seltener Fall eines Freispruchs vor Gericht“, so kommentierte der Amtsrichter diese Entscheidung. Im Gegensatz zu Fernsehgerichten seien freisprechende Urteile vor den Thüringer Amtsgerichten eher die Ausnahme. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Autor: nnz/kn

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