Erschreckende Zahlen
Donnerstag, 19. März 2009, 11:17 Uhr
Im Rahmen einer umfangreichen Sozialraumanalyse für den Sozialatlas 2008 untersuchte der Fachbereich Jugend und Soziales im Landratsamt auch die Daten zur Jugendgerichtshilfe. Alle Details zu den Straften, die von Jugendlichen verübt worden sind, in Ihrer nnz.
Im Jahr 2007 haben 593 Jugendliche und Heranwachsende des Landkreises Nordhausen insgesamt 709 Straftaten verübt. Das entspricht einem Kreisdurchschnitt von 7,8 Prozent. Damit hat etwa jeder 13. Jugendliche bzw. Heranwachsende die Jugendgerichtshilfe in Anspruch genommen.
Die Mehrheit der jugendlichen Straftäter sind Jungen. Der Anteil der Straftaten von Mädchen und jungen Frauen liegt bei etwa einem Drittel. Am häufigsten tauchen in der Statistik der Jugendkriminalität Eigentumsdelikte auf, nämlich Diebstahl und Sachbeschädigung. Sie nimmt über den gesamten Zeitraum hinweg fast die Hälfte aller Straftaten ein. Im Ranking werden diese gefolgt von Körperverletzung und Fahren ohne Führerschein.
Im Rahmen der Weisungen und Auflagen nach dem Jugendgerichtsgesetz wird der Fachbereich Jugend und Soziales aktiv durch den Verein Horizont unterstützt. Entsprechend seines Leistungsangebotes begleitet der Träger der Freien Jugendhilfe sozialarbeiterisch Betreuungs- und Arbeitsweisungen, soziale Gruppenarbeit, Täter-Opfer-Ausgleiche sowie die Vermeidung von Untersuchungshaft.
Über das Berichtsjahr 2007 hinaus ist es schwierig, die genaue Anzahl der jugendlichen Straftäter zu betrachten und damit Entwicklungstendenzen aufzuzeigen. Die Evaluierung der Jugendgerichtshilfedaten zielte in der Vergangenheit immer auf die registrierten Straftaten und nicht auf die Anzahl der Straftäter ab. Diese Vorgehensweise folgt den Grundsätzen der polizeilichen Kriminalstatistik, die sich an Straftaten und Tatorten orientiert. Von der Fallzahl der Delikte lässt sich nicht Eins-zu-eins auf die Anzahl der Personen schließen, da die Statistik auch Jugendliche und Heranwachsende enthält, die in einem Jahr mehrere Verfahren durchlaufen haben.
Der Fachbereich Jugend und Soziales ist für die Jugendgerichtshilfe im gesamten Landkreis verantwortlich. Nach dem Gesetz spielt das Alter zum Tatzeitpunkt eine maßgebliche Rolle. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind strafunmündig. Sie können strafrechtlich nicht belangt werden. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren werden grundsätzlich nach dem Jugendstrafrecht behandelt.
Heranwachsende von 18 Jahre bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gehen für ihre Verhandlung ebenfalls vor ein Jugendgericht. Bei ihnen entscheiden die Richter, ob das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht zur Anwendung kommt. Ab 21 Jahren gilt generell das allgemeine Strafrecht.
Autor: nnzIm Jahr 2007 haben 593 Jugendliche und Heranwachsende des Landkreises Nordhausen insgesamt 709 Straftaten verübt. Das entspricht einem Kreisdurchschnitt von 7,8 Prozent. Damit hat etwa jeder 13. Jugendliche bzw. Heranwachsende die Jugendgerichtshilfe in Anspruch genommen.
Die Mehrheit der jugendlichen Straftäter sind Jungen. Der Anteil der Straftaten von Mädchen und jungen Frauen liegt bei etwa einem Drittel. Am häufigsten tauchen in der Statistik der Jugendkriminalität Eigentumsdelikte auf, nämlich Diebstahl und Sachbeschädigung. Sie nimmt über den gesamten Zeitraum hinweg fast die Hälfte aller Straftaten ein. Im Ranking werden diese gefolgt von Körperverletzung und Fahren ohne Führerschein.
Im Rahmen der Weisungen und Auflagen nach dem Jugendgerichtsgesetz wird der Fachbereich Jugend und Soziales aktiv durch den Verein Horizont unterstützt. Entsprechend seines Leistungsangebotes begleitet der Träger der Freien Jugendhilfe sozialarbeiterisch Betreuungs- und Arbeitsweisungen, soziale Gruppenarbeit, Täter-Opfer-Ausgleiche sowie die Vermeidung von Untersuchungshaft.
Über das Berichtsjahr 2007 hinaus ist es schwierig, die genaue Anzahl der jugendlichen Straftäter zu betrachten und damit Entwicklungstendenzen aufzuzeigen. Die Evaluierung der Jugendgerichtshilfedaten zielte in der Vergangenheit immer auf die registrierten Straftaten und nicht auf die Anzahl der Straftäter ab. Diese Vorgehensweise folgt den Grundsätzen der polizeilichen Kriminalstatistik, die sich an Straftaten und Tatorten orientiert. Von der Fallzahl der Delikte lässt sich nicht Eins-zu-eins auf die Anzahl der Personen schließen, da die Statistik auch Jugendliche und Heranwachsende enthält, die in einem Jahr mehrere Verfahren durchlaufen haben.
Der Fachbereich Jugend und Soziales ist für die Jugendgerichtshilfe im gesamten Landkreis verantwortlich. Nach dem Gesetz spielt das Alter zum Tatzeitpunkt eine maßgebliche Rolle. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind strafunmündig. Sie können strafrechtlich nicht belangt werden. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren werden grundsätzlich nach dem Jugendstrafrecht behandelt.
Heranwachsende von 18 Jahre bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gehen für ihre Verhandlung ebenfalls vor ein Jugendgericht. Bei ihnen entscheiden die Richter, ob das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht zur Anwendung kommt. Ab 21 Jahren gilt generell das allgemeine Strafrecht.
