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Der VdK rät

Montag, 16. März 2009, 14:38 Uhr
Einen Tipp für Hartz-IV-Empfänger mit Kindern hat der Sozialverband VdK und rät zum Widerspruch...


Im Rahmen der "VdK-Aktion gegen Armut" kämpft unser Sozialverband VdK gegen die wachsende Kinderarmut in Deutschland und weist auf die viel zu niedrigen Hartz-IV-Regelsätze für Kinder hin. Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 27.01.2009 hat nun das Bundessozialgericht in Kassel festgestellt, dass es tatsächlich eine Benachteiligung von Kindern gibt und die Hartz-IV-Sätze für Kinder verfassungswidrig sind.

Der Sozialverband VdK empfiehlt deshalb Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen und in deren Haushalt ein oder mehrere minderjährige Kinder leben, gegen noch nicht rechtskräftige Bescheide innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist nach Zugang des Bescheides Widerspruch bei der Hartz-IV-Behörde einzulegen.

Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, gibt es die Möglichkeit eines Überprüfungsantrags, um sich eine mögliche Nachzahlung zu sichern.

Familien die vom Sozialamt nach dem Sozialhilferecht (SGB XII) Leistungen erhalten, betrifft das ebenfalls. Gemeint sind beispielsweise Erwerbsminderungsrentner mit Kindern, die ergänzend zu ihrer Rente Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit erhalten. Die eingelegten Widersprüche oder Überprüfungsanträge werden dann bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhend gestellt.

Wenn man die Kosten für ein Gläschen Babynahrung, für Windeln, Waschpulver und für Kinderkleidung betrachtet, dann ist die Erhöhung des Regelsatzes von 207.- € auf 211.- € als Teil des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung ein Teilerfolg, der jedoch bei weitem nicht ausreicht. Der Sozialverband VdK geht davon aus, dass sich diese Auffassung in dem zu erwartenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts niederschlägt.

Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit, sich zwecks Unterstützung an die zuständigen Kreisgeschäfts- und Beratungsstellen des Sozialverbandes VdK zu wenden. Für den Kreisverband Nordthüringen sind das dienstags Artern, Fräuleinstraße 12 (Tel. 03466/321770), mittwochs Sondershausen, J.-K.-Wezel-Str. 66 (Tel. 03632/622272) und donnerstags Nordhausen, August-Bebel-Platz 6 (Tel. 03631/4659645). Sie erhalten dort Mustervordrucke für Widerspruch und Überprüfungsantrag sowie Auskunft auf Ihre Fragen.

Diese Vordrucke können aber auch im Servicebereich (Downloads) auf der Homepage des VdK-Kreisverbandes Nordthüringen www.vdk.de/kv-nordthueringen/ID36629 auf den Bildschirm geladen und ausgedruckt werden.
Autor: nnz/kn

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