nnz-online

nnz-TV-Tipp: Todesschüsse

Montag, 19. August 2002, 07:58 Uhr
Nordhausen (nnz). Es war vor mehr als zwei Jahren. Im beschaulichen Heldrungen wurde ein friedlicher Wanderer von nordthüringer Polizeibeamten erschossen. Was ist aus den Ermittlungen geworden? Die Frage soll heute in der ARD beantwortet werden. Mehr dazu in Ihrer nnz.


Im Frühjahr 1999 fand eine der aufwändigsten und spektakulärsten Fahndungen in der Geschichte der Bundesrepublik statt. Gesucht wurde Dieter Zurwehme, „die deutsche Killermaschine“ - wie die Bildzeitung titelte -, der von einem Freigang nicht mehr in die Haft zurückgekehrt war. Unter öffentlichem Druck begann eine wilde Verfolgungsjagd mit Hubschraubern, Panzerspähwagen, Suchhunden und Scharfschützen quer durch Deutschland. Hundertschaften von Polizisten durchkämmten wochenlang Dörfer und Wälder.

Am 27. Juni 1999 wurde Friedhelm Beate, ein pensionierter Berufssoldat aus Köln, im thüringischen Heldrungen von Zivilbeamten erschossen. Die Polizisten hatten ihn für den flüchtigen Mörder gehalten. Dieter Zurwehme ließ sich wenige Wochen später in Greifswald ohne Widerstand festnehmen. Die Dokumentation rekonstruiert den Ablauf des Polizeieinsatzes, bei dem sich menschliches und behördliches Versagen so unglückselig vermischen, dass am Ende ein Unschuldiger getötet wird.

Bis heute ist niemand zur Verantwortung gezogen worden, obwohl die Ermittler gravierende Fehler sowohl bei den Polizisten vor Ort als auch bei der Einsatzleitung feststellten und in dem lakonischen Satz zusammenfassten: „Die Beteiligten haben unter enormem Stress falsch gehandelt und wohl auch a bisserl Jagdtrieb verspürt“. Das Ermittlungsverfahren wurde schon im Dezember 1999 eingestellt und erst auf Betreiben der Angehörigen des Opfers wieder aufgenommen. Doch auch zweieinhalb Jahre nach dem tödlichen Einsatz ist über eine Anklage immer noch nicht entschieden. Will die Staatsanwaltschaft nicht gegen die Polizei, also nicht gegen die eigenen Ermittlungsbeamten, Anklage erheben? In der Bundesrepublik sind Polizisten in vergleichbaren Fällen bisher noch nie angeklagt worden. Heute 21.45 Uhr im Ersten
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de