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Werben für Einnahmen

Donnerstag, 19. Februar 2009, 18:13 Uhr
Statistiker liefern Zahlen, die werden dann von Politikern interpretiert. Auch im Falle der Stadtverwaltung ist das so. Trotzdem: Diese Zahlen können sich sehen lassen...


Mit 77 Baugenehmigungen im Jahr 2007 liegt Nordhausen vor den Städten vergleichbarer Größe, wie Gotha (41), Eisenach (64) und Suhl, mit 70 Genehmigungen. Allerdings werden nicht alle Baugenehmigungen beim Landesamt für Statistik erfasst. 2008 wurden beim Bauordnungsamt 203 Anträge auf Baugenehmigungen eingereicht. Das sagt jetzt der städtische Bauordnungsamtsleiter Mike Szybalski.

Die Gebühreneinnahme für die Bearbeitung von Bauanträgen ist in den letzten drei Jahren stets gestiegen, per annum um ca. 25 %, trotz Verringerung der beim Bauordnungsamt eingereichten Bauanträge auf Genehmigung. Das zeigt, dass die Investitionen bei Gebäuden und baulichen sonstigen Anlagen gestiegen sind. Je höher der anrechenbare Bauwert - im Wesentlichen sind es die Erstellungskosten für den Rohbau des geplanten Gebäudes -, je höher ist die Gebühreneinnahme, so der Amtsleiter.

Ebenfalls gestiegen ist die Anzahl an Anfragen und Beschwerden, „aus meiner Sicht zurückzuführen auf die im Jahre 2004 vorgenommene Änderung der Thüringer Bauordnung. Nach dieser müssen keine Bauanträge mehr gestellt werden für kleinere bauliche Anlagen, wie Carports und Garagen mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 Meter und mit einer Bruttogrundfläche bis zu 40 m²; aber auch eingeschossige Gebäude mit einer Bruttogrundfläche bis zu 10 m² sind seitdem verfahrensfrei, soweit sich die Anlagen nicht im Außenbereich befinden“, so Szybalski.

Trotzdem müssten auch verfahrensfreie Bauvorhaben die betreffenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten, insbesondere die Thüringer Bauordnung, wie z. B. mitunter Einhaltung von Abstandsflächen und das Baugesetzbuch, welches uns Antwort gibt, wo auf dem Grundstück gebaut werden darf

„Zur Klärung dieser Fragen ist der Bauherr, - in der Regel ein Nichtfachmann auf dem Gebiet des Planungs- und Bauordnungsrechts – oft überfordert, was häufig zu Konflikten u.a. mit den Nachbarn führt. Diesen Bauherren empfehle ich, vor Baubeginn die Beratung in unserem Amt." Die Beratung bringt ihm Klarheit über die rechtliche Zulässigkeit oder auch Unzulässigkeit seines Bauvorhabens. Auch Varianten der Bebauungsmöglichkeit auf dem Grundstück können besprochen werden.

„Unser Ziel ist dabei klar: „Wir möchten im Rahmen der uns gestellten Aufgaben zu einer zügigen, sicheren und unkomplizierten Bautätigkeit in der Stadt Nordhausen beitragen“, so Mike Szybalski.

Was der Bauordnungsamtsleiter hingegen nicht von sich gibt ist die Tatsache, dass seit kurzem diese Beratung richtig gutes Geld kostet. M preiswertesten ist es beim Sachbearbeiter, am teuersten beim Amtsleiter selbst. Näheres finden Sie dazu im Archiv der nnz.
Autor: nnz

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