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Wirtschaft fördern

Donnerstag, 19. Februar 2009, 11:38 Uhr
Einem Antrag der CDU-Fraktion zur Überprüfung der Verwaltungskosten- und Sondernutzungsgebührensatzung hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen auf seiner gestrigen Sitzung zugestimmt. Was alles „dahinter“ steckt, das haben wir für Sie recherchiert...


Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung der Stadt Nordhausen beauftragt, bis zur nächsten Stadtratssitzung einen Vorschlag zu unterbreiten, in welchen Bereichen die Verwaltungskostensatzung und die Sondernutzungsgebührensatzung zur Kostenreduzierung für den Nordhäuser Bürger und den ortsansässigen Gewerbetreibenden, befristet bis zum 31. Dezember, ausgesetzt werden könne.

Ziel sei es, mit der Aussetzung eine Investitionserleichterung und Kostenreduzierung für den Nordhäuser Bürger und die ortsansässigen Gewerbetreibenden zu erreichen. Der Verzicht auf Sondernutzungsgebühren in der Gesamtstadt schaffe über die Altstadt hinaus für alle Gewerbetreibende die Möglichkeiten, durch zusätzliche Werbemaßnahmen direkt im Zusammenhang mit dem eigenen Standort den Umsatzrückgängen entgegen zu wirken.

In Zeiten der aktuellen Konjunkturkrise sei es aus Sicht der CDU wichtig, heißt es in der Begründung des Beschlusses, auch ein Nordhäuser Konjunkturpaket im Rahmen der Möglichkeiten der Stadt Nordhausen auf den Weg zu bringen. Diese Vorgehensweise stärke in der regionalen Wirtschaft das Vertrauen in eine handlungsfähige Verwaltung.

Die Sondernutzungsgebührenbefreiung für die Gesamtstadt scheine im Rahmen der Konjunkturdebatte auch unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes dringend geboten. Des Weiteren seien die in der neuen Verwaltungskostensatzung abzurechnenden Kosten für Beratungsleistungen pro angefangene halbe Stunde, z. B. in der Wirtschaftsförderung oder im Bauamt aus Sicht der CDU-Fraktion aktuell nicht geeignet, die Wirtschaft zu unterstützen, so CDU- Fraktionsvorsitzender Norbert Klodt.

SPD-Fraktionsvorsitzender Andreas Wieninger verwies darauf, dass mögliche Einnahme-Ausfälle in Höhe von mehreren 100.000 Euro kompensiert werden müssten. Deshalb sollten Vorschläge unterbreitet werden, wie die Gegenfinanzierung vorgenommen werden solle.
Autor: nnz

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