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nnz-Forum: (K) ein Wintermärchen

Donnerstag, 05. Februar 2009, 16:39 Uhr
An einem frostigen Sonntagmorgen, es ist der 7. Januar 2007, in einer Südharzer Kleinstadt. Thomas R. stellt verwundert fest, dass seine Wohnung eiskalt ist. Er greift zum Telefon und ruft bei seiner vertraglich gebundenen Heizungsfirma an....


Die hat erst vor kurzem die Heizung gewartet. Der Meister lässt sich den Fehlercode durchsagen und verspricht schnelle Hilfe. Schon am nächsten Nachmittag erscheint ein Monteur mit dem neuen Ersatzteil und ruck-zuck, die Heizung ist wieder in Betrieb, die Wohnung wieder warm. Nach drei Tagen kommt die Rechnung über 267,48€

Was ist nun das Besondere an dieser Geschichte? Herr R. ist arbeitslos, bekommt ALG II und hat kein Geld, um die Rechnung zu bezahlen. Am Freitag, dem 12.Januar hat Volker R. einen bereits vorher vereinbarten Termin bei seinem Fallmanager der Arge Nordhausen, dem Herrn G. Bei dieser Gelegenheit übergibt Herr R. die Rechnung für die Heizungsreparatur und stellt den Antrag auf Übernahme der Kosten. Laut § 22 des SGB II sind diese Kosten als Kosten der Unterkunft zu übernehmen, wenn die Reparatur zur Erhaltung der Gebrauchsfähigkeit dient, was in diesem Fall ja auch zutrifft.

Was macht nun der Fallmanager Herr G.?----Er denkt darüber nach, wie man diese Ausgabe verhindern kann und kommt nach kurzer Überlegung zu folgender Entscheidung: Der Antrag ist abgelehnt! Sie hätten mich vorher über den Ausfall der Heizung informieren und die Reparatur anmelden müssen. Dann kommt in der gleichen Woche ein Mitarbeiter vom technischen Dienst und begutachtet den Schaden. Danach müssen sie noch drei Angebote von Heizungsfirmen einholen und mir diese vorlegen. Ich treffe dann die Entscheidung, welche Firma die Reparatur ausführen darf und erst dann können sie die Reparatur in Auftrag geben. Das haben sie aber nicht getan und deshalb lehne ich ihren Antrag auf Kostenübernahme ab.

Vermutlich reibt sich Herr G. die Hände und denkt bei sich: “Wieder einmal Kosten gespart! Ungläubig und ratlos verlässt Thomas R. das gut beheizte Büro des Fallmanagers. Er fragt sich, ob das ernst gemeint sein kann. „Wenn ich das alles beachtet und eingehalten hätte, könnte die Reparatur ja erst nach frühestens 10- 14 Tagen erfolgen und das bei den Minusgraden“?

Herr R. wendet sich rat- und hilfesuchend an seine Gewerkschaft. Dort versucht man in einem Telefonat mit dem Fallmanager, Herrn G., die Sache einvernehmlich zu regeln. Herr G. hat aber seine Entscheidung getroffen und hält unerschütterlich an ihr fest. Auch ein Telefonat mit der II. Beigeordneten des Landrats, Frau Grünwald, und ein persönliches Gespräch mit dem Geschäftsführer der Arge Nordhausen, Herrn Müller, sind erfolglos.

Mit Hilfe seiner Gewerkschaft erhebt Herr R. Widerspruch und erwirkt bei seiner Heizungsfirma einen Zahlungsaufschub. Nach langer Zeit kommt auch endlich der Bescheid von der Widerspruchsstelle der Arge. Mit der wortgleichen Begründung wird dort auch der Widerspruch abgeschmettert. Aber es wird noch auf die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht hingewiesen.

Wieder einmal ein schönes Beispiel für den Umgang dieser Behörde mit ihren „Kunden“. Nach dem Motto; „Wir sparen, wo wir können, koste es was es wolle“ ist man bei der Arge das Problem erst einmal los. Man hat inzwischen eine Menge Leute mit diesem Fall beschäftigt. Dass für die Summe von 267,48 € nun auch noch das Sozialgericht bemüht werden muss, scheint die dafür verantwortlichen Mitarbeiter der Arge nicht sonderlich zu stören.

Es sind nun über zwei Jahre vergangen und Herr Volker R. hat sein Geld immer noch nicht erhalten. Es hat noch keine Verhandlung vor dem Sozialgericht stattgefunden. Dort liegt die Klage im großen Stapel der noch zu verhandelnden Hartz IV-Fälle und wartet weiter auf eine Entscheidung.
Wolfgang Meyer, ALG II Berater des DGB Kreisvorstand Nordhausen
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Autor: nnz

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