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Schall und Rauch

Dienstag, 03. Februar 2009, 13:07 Uhr
Der Landkreis Nordhausen, genauer gesagt, dessen Verwaltung hat einen beschlossenen Haushalt. Der muss zwar noch genehmigt werden, könnte sich in dieser Form jedoch in Schall und Rauch auflösen. Die nnz mit den Einzelheiten.


Haushaltssatzungen der Nordhäuser Kreisverwaltung, sofern sie beschlossen sind, werden von interessierten Beobachtern seit Jahren mit gesunder Distanz und Skepsis behandelt. Allzu oft tauchten da Erlöse aus Verkäufen auf, von denen man wußte, dass nichts verkauft werden kann. Schönrechnen nennt man das. Eine Praxis, wie sie auch den Kämmerern im Nordhäuser Rathaus nicht ganz fremd war.

Nun aber sollten es alle Kreisverwalter und die Kreistagsmitglieder wissen, dass die Verwaltungsstreitigkeiten zwischen Landkreis und Kreisstadt vor eben diesen Gerichten zu Ende sind. Und selbst Egon Primas, seines Zeichens der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Kreistag, dürfte den Begriff “Klatsche“ nicht mehr so schnell in den Mund nehmen.

Statt dessen hatte er Landrat Joachim Claus (CDU) empfohlen, den Haushalt, den er einst nach Weimar zur Rechtsaufsicht geschickt hatte, von dort wieder zurückzuholen. Es würden entscheidende Positionen fehlen: Zum Beispiel die Millionen, die eventuell an die Kreisstadt zurück zu zahlen sind. Letztlich wurde der Rechtsstreit bekanntermaßen verloren.

Wie die nnz aus dem Rathaus von Nordhausen erfuhr, werden sich Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) und Joachim Claus Ende dieser Woche zu einem Gespräch treffen. Unter dessen hatte Matthias Jendricke (SPD), jetziger Bürgermeister, seiner kreislichen Finanz-Kollegin Jutta Krauth (SPD) einen Brief geschrieben und dem er ausführte, dass der beschlossene Haushalt (Fachleute nennen das Satzung) nicht haltbar sei. Die Kreisverwaltung habe sich wieder – bewußt oder unbewußt – verrechnet, denn die Kosten der Schulverwaltung seien wieder in die Kreisumlage statt in die Schulumlage eingerechnet worden. Und somit müsse Nordhausen davon 60 Prozent berappen.

Was ist da nun los, fragt sich der immer noch interessierte Beobachter? Ist das bewußt gemacht, dann muss es seitens des Nordhäuser Rathaus als Affront betrachtet werden. Gleiches gilt dann wohl auch für die Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ist es unbewußt geschehen und auch von den Finanzexperten des Kreistages übersehen worden, dann sollte das haupt- und ehrenamtliche Personal schnellstens ausgetauscht werden.

Noch einmal zurück zum damaligen Urteil, das nach Auslegung von Egon Primas eine Klatsche für die Stadtverwaltung sein soll. Im Urteil ist klar festgelegt, dass sämtliche Kosten – auch die Rechtskosten des Rathauses – vom Landkreis zu zahlen sind. Im Nordhäuser Rathaus weiß man natürlich nicht, wie hoch die Kosten des Verfahrens und die Rechtskosten für das Landratsamt sind. Matthias Jendricke konnte der nnz jedoch genau sagen, welche Kosten im Rathaus da aufgelaufen sind: Rund 500.000 Euro. Zu zahlen hat der Verlierer. Mitleid kennen Verwaltungsrichter nicht.
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnz

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