Einheit auch bei Renten nötig
Dienstag, 03. Februar 2009, 07:37 Uhr
Die nnz hatte am Wochenende über das Neujahrstreffen 2009 des DGB - Kreisverbandes Nordhausen berichtet, das dem Thema Rentenangleichung Ost gewidmet war. Nachfolgend wird dieses Thema etwas ausführlicher behandelt.
In dieser Veranstaltung des DGB stellte Elke Hannack vom ver.di-Bundevorstand Das ver.di-Modell zur Rentenangleichung Ost vor. Aus dieser Formulierung ist schon erkennbar, dass es zu diesem Thema auch andere Vorstellungen als die ver.dis gibt. Gemeinsam ist zwar allen diesen Bestrebungen das Erreichen dieser Angleichung. Die Wege und der Zeitpunkt, zu dem diese Angleichung erreicht sein sollte, weichen aber zum Teil erheblich voneinander ab. Aus dem Vortrag Elke Hannaks war zum Beispiel zu entnehmen, dass schon die IG Metall mit ihren Vorstellungen beträchtlich von dem Modell ver.dis abweicht. Und der DGB bisher nicht in der Lage war, zu vermitteln. Aber auch die Grünen/Bündnis 90 hat eigene Vorstellungen.
Ver.di kann immerhin für sich in Anspruch nehmen, dass sowohl die GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft), als auch die Sozialverbände hinter ihrem Modell stehen.
In dem beim Neujahrstreffen vorgestellten Modell wird zunächst festgestellt, dass die ursprüngliche Zielmarke der Angleichung 1996 schon jetzt um zehn Jahre verfehlt ist. Und noch immer kein Zeitpunkt abzusehen ist, zu dem diese Angleichung erreicht sein wird. Was zur Folge hat, dass die Altersarmut in den östlichen Bundesländern weiter steigt. Und in weiteren zehn Jahren bei 30 Prozent liegen könnte
Nach dem sozialpolitische Vorschlag ver.dis darf die Finanzierung dieser Angleichung allerdings erstens nicht zulasten einer Erhöhung des Beitragssatzes, und damit zulasten der Beschäftigten in Ost und West erfolgen. Die Anhebung muss steuerfinanziert werden.
Zweitens darf die Finanzierung nicht einseitig durch die Rentnerinnen und Rentner in den alten Bundesländern durch eine Absenkung des aktuellen Rentenwertes West auf einen gesamtdeutschen aktuellen Rentenwert erfolgen.
Drittens müssen die Abschaffung der Höherbewertung der Arbeitsverdienste in den neuen Ländern und Ost-Berlin und die damit verbundenen künftig geringeren Renten der heutigen Ost-Beschäftigten vermieden werden.
Das Modell zur Umsetzung sieht vor, einen sogenannten Angleichungszuschlag einzuführen. Dieser Zuschlag sollte aus der Summe der Erhöhungsbeträge bestehen, die für jeden bis zum 31.12.2006 erworbenen Entgeltpunkt- Ost zu zahlen sind. Der Ausgleich des heutigen Wertunterschiedes in Höhe von 3,16 Euro sollte beginnend mit dem 1. Juli 2007 bis zum 1. Juli 2016 unter Anrechnung der normalen jährlichen Anpassungen abgeschlossen sein.
Die Kosten des Angleichungszuschlages wären den Trägern der Rentenversicherung vom Bund zu erstatten. Die Steuerfinanzierung wäre auch sachgerecht, weil es sich bei der zusätzlichen Leistung für Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern um eine einigungsbedingte Ausgleichzahlung handelt, die in den gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsbereich fällt. Es soll ein breiteres Bündnis für die Unterstützung des Vorschlags gefunden werden. Der DGB und seine Gewerkschaften, die anderen Sozialverbände und möglichst auch die Kirchen sollen dazu kommen. Der Vorschlag soll an die politischen Entscheidungsträger herangetragen und sie für die Umsetzung gewonnen werden. Möglichst viele Betroffene sollen dafür etwas tun.
Diese Ausführungen sollen das grundsätzliche Bestreben von ver.di zum Ausdruck bringen, diese Angleichung zu erreichen, ohne Gräben zwischen den alten und neuen Bundesländern entstehen zu lassen. Auf detailliertere Ausführungen wird hier bewusst verzichtet, nachdem Elke Hannack empfahl, sich weiter zu dem Thema über www.verdi.de zu informieren.
Hier soll aber auch mit dem Bundestagsabgeordneten Manfred Grund (CDU) ein Mann zu Wort kommen, an dessen Partei sich die Ansinnen all derer richten, die zu einer baldmöglichen Angleichung drängen. nnz unterhielt sich am Wochenende nach dem Neujahrsempfang des CDU-Kreisverbandes in Heringen mit Manfred Grund zu diesem Thema. Der seine Auffassung inzwischen noch via Mail mitteilte:
Ich kann Forderungen in der Frage der Renten sehr gut verstehen. Wenn es aber einfach und bezahlbar wäre, wäre die Rentenangleichung bereits geschehen. Weder Rot-Grün fand noch Schwarz-Rot findet eine Lösung, die in Ost und West akzeptiert wird. Die sofortige Rentenangleichung würde an die 8 Milliarden Euro kosten - neben den 14 Mrd. Euro, die schon heute jedes Jahr von West nach Ost fließen.
Wichtigstes Argument gegen eine sofortige Rentenangleichung ist die Höherbewertung der Ost-Einkommen. Im Westen muss ein Arbeitnehmer 30.000 Euro Jahreseinkommen beziehen, um einen Entgeltpunkt die für Rentenberechnung zu erwerben. Im Osten sind es 26.400 Euro. Das heißt, auch wer im Osten heute weniger verdient, wird einmal eine Rente bekommen, die dem Durchschnittsentgelt West entspricht.
Beides gleichzeitig - also einheitlicher Rentenwert und die Beibehaltung der Höherwertung der Osteinkommen - kann es nicht geben. Erst wenn um 2020 die Ost-Einkommen endgültig West-Höhe erreicht haben, kann auch der Rentenwert vereinheitlicht werden.
Eine sofortige Angleichung des Rentenwertes würde für den Durchschnittsrentner Ost 100 Euro im Monat mehr bedeuten. Der Verzicht auf die Höherwertung würde den Arbeitnehmern Ost aber Entgeltpunkte kosten. Dies dürfte sich bei deren Renten später mit mehr als 100 Euro Schaden auswirken. Insgesamt würde der Osten mit einer sofortigen Angleichung verlieren.
Wissen sollte man auch, dass 8 Milliarden Euro zusätzliche Rentenzahlungen einem Beitragspunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen. Wer heute arbeitet, müsste für diese Rentenerhöhung Ost also auf 0,5 Prozent Einkommen verzichten, sein Arbeitgeber ebenfalls 0,5 Prozent von der Lohnsumme drauflegen.
Die eigene Rentenangleichung würden also Sohn oder Tochter mit höheren Sozialbeiträgen und gleichzeitig niedrigeren Anwartschaften für sich selbst bezahlen.
Nun höre ich den Zwischenruf, den Banken werft Ihr Milliarden hinterher. Richtig und falsch. Falsch, weil es Bürgschaften sind, die hoffentlich nie abgefordert werden. Richtig, weil wir damit die kleinen Sparguthaben garantieren und den Zahlungsverkehr aufrechterhalten. Dies war notwendig, hat aber die Begierde geweckt. Schon klopfen die Automobilindustrie an die Pforten der Bundespolitik, die Landwirtschaft, die Luftfahrt, die Bauwirtschaft …
Wer glaubt und fordert, die Bundesrepublik müsste alle in der DDR erlittenen Vermögensnachteile ausgleichen, überfordert den Staat und die bisherige Solidarität. Dies ist genau das Ziel der SED / PDS / Linken.
Was mich betrifft: ich bin 1990 vom Energiekombinat zum Rat des Kreises gewechselt, um auch mit meiner Person Vertrauen in einen sozialgerechten Umbau der ostdeutschen Gesellschaft zu geben. Als ich 1994 für den Bundestag kandidiert habe, war mir vieles wichtig. An die spätere Pension habe ich dabei nicht gedacht.
Es gibt in Deutschland nicht nur Unterschiede zwischen Ost und West. Es gibt Unterschiede zwischen Frankfurt / Main und Nordhessen und zwischen Ostfriesland und Oberbayern.
Richtig bleibt aber, dass die Union in Deutschland nicht nur die Einkommen Ost sondern auch die Ost-Renten an das West-Niveau angleichen will. Der Weg führt aber nicht über die sofortige Angleichung. Die Union hat die Einheit gewollt, vollendet und wir werden für die noch offenen Probleme Antworten erarbeiten.
Autor: jsIn dieser Veranstaltung des DGB stellte Elke Hannack vom ver.di-Bundevorstand Das ver.di-Modell zur Rentenangleichung Ost vor. Aus dieser Formulierung ist schon erkennbar, dass es zu diesem Thema auch andere Vorstellungen als die ver.dis gibt. Gemeinsam ist zwar allen diesen Bestrebungen das Erreichen dieser Angleichung. Die Wege und der Zeitpunkt, zu dem diese Angleichung erreicht sein sollte, weichen aber zum Teil erheblich voneinander ab. Aus dem Vortrag Elke Hannaks war zum Beispiel zu entnehmen, dass schon die IG Metall mit ihren Vorstellungen beträchtlich von dem Modell ver.dis abweicht. Und der DGB bisher nicht in der Lage war, zu vermitteln. Aber auch die Grünen/Bündnis 90 hat eigene Vorstellungen.
Ver.di kann immerhin für sich in Anspruch nehmen, dass sowohl die GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft), als auch die Sozialverbände hinter ihrem Modell stehen.
In dem beim Neujahrstreffen vorgestellten Modell wird zunächst festgestellt, dass die ursprüngliche Zielmarke der Angleichung 1996 schon jetzt um zehn Jahre verfehlt ist. Und noch immer kein Zeitpunkt abzusehen ist, zu dem diese Angleichung erreicht sein wird. Was zur Folge hat, dass die Altersarmut in den östlichen Bundesländern weiter steigt. Und in weiteren zehn Jahren bei 30 Prozent liegen könnte
Nach dem sozialpolitische Vorschlag ver.dis darf die Finanzierung dieser Angleichung allerdings erstens nicht zulasten einer Erhöhung des Beitragssatzes, und damit zulasten der Beschäftigten in Ost und West erfolgen. Die Anhebung muss steuerfinanziert werden.
Zweitens darf die Finanzierung nicht einseitig durch die Rentnerinnen und Rentner in den alten Bundesländern durch eine Absenkung des aktuellen Rentenwertes West auf einen gesamtdeutschen aktuellen Rentenwert erfolgen.
Drittens müssen die Abschaffung der Höherbewertung der Arbeitsverdienste in den neuen Ländern und Ost-Berlin und die damit verbundenen künftig geringeren Renten der heutigen Ost-Beschäftigten vermieden werden.
Das Modell zur Umsetzung sieht vor, einen sogenannten Angleichungszuschlag einzuführen. Dieser Zuschlag sollte aus der Summe der Erhöhungsbeträge bestehen, die für jeden bis zum 31.12.2006 erworbenen Entgeltpunkt- Ost zu zahlen sind. Der Ausgleich des heutigen Wertunterschiedes in Höhe von 3,16 Euro sollte beginnend mit dem 1. Juli 2007 bis zum 1. Juli 2016 unter Anrechnung der normalen jährlichen Anpassungen abgeschlossen sein.
Die Kosten des Angleichungszuschlages wären den Trägern der Rentenversicherung vom Bund zu erstatten. Die Steuerfinanzierung wäre auch sachgerecht, weil es sich bei der zusätzlichen Leistung für Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern um eine einigungsbedingte Ausgleichzahlung handelt, die in den gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsbereich fällt. Es soll ein breiteres Bündnis für die Unterstützung des Vorschlags gefunden werden. Der DGB und seine Gewerkschaften, die anderen Sozialverbände und möglichst auch die Kirchen sollen dazu kommen. Der Vorschlag soll an die politischen Entscheidungsträger herangetragen und sie für die Umsetzung gewonnen werden. Möglichst viele Betroffene sollen dafür etwas tun.
Diese Ausführungen sollen das grundsätzliche Bestreben von ver.di zum Ausdruck bringen, diese Angleichung zu erreichen, ohne Gräben zwischen den alten und neuen Bundesländern entstehen zu lassen. Auf detailliertere Ausführungen wird hier bewusst verzichtet, nachdem Elke Hannack empfahl, sich weiter zu dem Thema über www.verdi.de zu informieren.
Hier soll aber auch mit dem Bundestagsabgeordneten Manfred Grund (CDU) ein Mann zu Wort kommen, an dessen Partei sich die Ansinnen all derer richten, die zu einer baldmöglichen Angleichung drängen. nnz unterhielt sich am Wochenende nach dem Neujahrsempfang des CDU-Kreisverbandes in Heringen mit Manfred Grund zu diesem Thema. Der seine Auffassung inzwischen noch via Mail mitteilte:
Ich kann Forderungen in der Frage der Renten sehr gut verstehen. Wenn es aber einfach und bezahlbar wäre, wäre die Rentenangleichung bereits geschehen. Weder Rot-Grün fand noch Schwarz-Rot findet eine Lösung, die in Ost und West akzeptiert wird. Die sofortige Rentenangleichung würde an die 8 Milliarden Euro kosten - neben den 14 Mrd. Euro, die schon heute jedes Jahr von West nach Ost fließen.
Wichtigstes Argument gegen eine sofortige Rentenangleichung ist die Höherbewertung der Ost-Einkommen. Im Westen muss ein Arbeitnehmer 30.000 Euro Jahreseinkommen beziehen, um einen Entgeltpunkt die für Rentenberechnung zu erwerben. Im Osten sind es 26.400 Euro. Das heißt, auch wer im Osten heute weniger verdient, wird einmal eine Rente bekommen, die dem Durchschnittsentgelt West entspricht.
Beides gleichzeitig - also einheitlicher Rentenwert und die Beibehaltung der Höherwertung der Osteinkommen - kann es nicht geben. Erst wenn um 2020 die Ost-Einkommen endgültig West-Höhe erreicht haben, kann auch der Rentenwert vereinheitlicht werden.
Eine sofortige Angleichung des Rentenwertes würde für den Durchschnittsrentner Ost 100 Euro im Monat mehr bedeuten. Der Verzicht auf die Höherwertung würde den Arbeitnehmern Ost aber Entgeltpunkte kosten. Dies dürfte sich bei deren Renten später mit mehr als 100 Euro Schaden auswirken. Insgesamt würde der Osten mit einer sofortigen Angleichung verlieren.
Wissen sollte man auch, dass 8 Milliarden Euro zusätzliche Rentenzahlungen einem Beitragspunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen. Wer heute arbeitet, müsste für diese Rentenerhöhung Ost also auf 0,5 Prozent Einkommen verzichten, sein Arbeitgeber ebenfalls 0,5 Prozent von der Lohnsumme drauflegen.
Die eigene Rentenangleichung würden also Sohn oder Tochter mit höheren Sozialbeiträgen und gleichzeitig niedrigeren Anwartschaften für sich selbst bezahlen.
Nun höre ich den Zwischenruf, den Banken werft Ihr Milliarden hinterher. Richtig und falsch. Falsch, weil es Bürgschaften sind, die hoffentlich nie abgefordert werden. Richtig, weil wir damit die kleinen Sparguthaben garantieren und den Zahlungsverkehr aufrechterhalten. Dies war notwendig, hat aber die Begierde geweckt. Schon klopfen die Automobilindustrie an die Pforten der Bundespolitik, die Landwirtschaft, die Luftfahrt, die Bauwirtschaft …
Wer glaubt und fordert, die Bundesrepublik müsste alle in der DDR erlittenen Vermögensnachteile ausgleichen, überfordert den Staat und die bisherige Solidarität. Dies ist genau das Ziel der SED / PDS / Linken.
Was mich betrifft: ich bin 1990 vom Energiekombinat zum Rat des Kreises gewechselt, um auch mit meiner Person Vertrauen in einen sozialgerechten Umbau der ostdeutschen Gesellschaft zu geben. Als ich 1994 für den Bundestag kandidiert habe, war mir vieles wichtig. An die spätere Pension habe ich dabei nicht gedacht.
Es gibt in Deutschland nicht nur Unterschiede zwischen Ost und West. Es gibt Unterschiede zwischen Frankfurt / Main und Nordhessen und zwischen Ostfriesland und Oberbayern.
Richtig bleibt aber, dass die Union in Deutschland nicht nur die Einkommen Ost sondern auch die Ost-Renten an das West-Niveau angleichen will. Der Weg führt aber nicht über die sofortige Angleichung. Die Union hat die Einheit gewollt, vollendet und wir werden für die noch offenen Probleme Antworten erarbeiten.
