nnz-Forum: Genugtuung
Dienstag, 27. Januar 2009, 15:37 Uhr
Das Bundessozialgericht in Kassel hat heute bestätigt, dass der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder verfassungswidrig ist. Dazu ein erstes Statement aus der lokalen Politik...
DIE LINKE. Nordhausen sieht sich mit der heutigen Gerichtsentscheidung des obersten deutschen Sozialgerichtes in Kassel bestätigt, wonach der Hartz IV-Regelsatz für Kinder verfassungswidrig ist!
Die Nordhäuser LINKE hat von Beginn an Hartz IV abgelehnt und zu jeder passenden Gelegenheit im Kreistag auf die Folgen für die Betroffenen und insbesondere für die Kinder verwiesen. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Regelleistungen von 335 € bzw. 351 € ab dem 01.07.2008 zusammen mit den übrigen SGB II- Leistungen der Höhe nach nicht ausreichend sind.
Auch wenn der Gesetzgeber den Regelleistungssatz als Minimalleistung noch für verfassungskonform hält, halten nicht nur die LINKE mit ihrer im Nordhäuser Kreistag vertretenen Fraktion als auch die Sozialverbände 351 € unter Berücksichtigung der Steigerung der Lebenshaltungskosten für bedenklich. Der Staat ist verpflichtet, Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins zu sichern. Dazu gehört nicht nur die körperliche Existenz, sondern auch der Schutz vor kultureller und sozialer Ausgrenzung.
Heute hat nun das Bundessozialgericht in Kassel entschieden, dass die Höhe des Sozialgeldes nach dem SGB II (Hartz IV) für Kinder unter 14 Jahre verfassungswidrig sei. Der 14. Senat des obersten deutschen Sozialgerichtes beschloss, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen. Die Kläger sind jeweils Kinder, die mit ihren Eltern in Bedarfsgemeinschaften leben. Nach dem Gesetz erhalten Kinder bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres nur 60 Prozent des Hartz- IV-Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen.
Zum Klagezeitpunkt waren das 207 € monatlich. Das Gericht hat nun erstmals entschieden, dass durch den Betrag von 207 € monatlich das verfassungs-rechtlich garantierte Existenzminimum von Kindern nicht gewährleistet sei. Gleichzeitig werden Kinder gegenüber Erwachsenen ohne hinreichenden Grund benachteiligt. Mit diesem Urteil sehen viele Bürgerinnen und Bürger ihre Rechtsauffassung zu Hartz IV zumindest teilweise bestätigt. Dabei wird hoffentlich nicht vergessen, wer die grottenschlechten Gesetze eingebracht hat. Seit deren Einführung sind die Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtschutz auch am Sozialgericht Nordhausen stetig nach oben gegangen.
In Thüringen liegen sie über dem bundesweiten Durchschnitt. Mit Genugtuung haben wir auch die zurückliegende Entscheidung der Kasseler Richter aufgenommen, dass zukünftig das Job- Center die Klassenfahrt-Kosten für Kinder von Hartz IV Empfängern übernehmen muss. Das war mehrfach unsere Forderung auch im Kreistag.
Rainer Bachmann, Sprecher LINKE Nordhausen
DIE LINKE. Nordhausen sieht sich mit der heutigen Gerichtsentscheidung des obersten deutschen Sozialgerichtes in Kassel bestätigt, wonach der Hartz IV-Regelsatz für Kinder verfassungswidrig ist!
Die Nordhäuser LINKE hat von Beginn an Hartz IV abgelehnt und zu jeder passenden Gelegenheit im Kreistag auf die Folgen für die Betroffenen und insbesondere für die Kinder verwiesen. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Regelleistungen von 335 € bzw. 351 € ab dem 01.07.2008 zusammen mit den übrigen SGB II- Leistungen der Höhe nach nicht ausreichend sind.
Auch wenn der Gesetzgeber den Regelleistungssatz als Minimalleistung noch für verfassungskonform hält, halten nicht nur die LINKE mit ihrer im Nordhäuser Kreistag vertretenen Fraktion als auch die Sozialverbände 351 € unter Berücksichtigung der Steigerung der Lebenshaltungskosten für bedenklich. Der Staat ist verpflichtet, Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins zu sichern. Dazu gehört nicht nur die körperliche Existenz, sondern auch der Schutz vor kultureller und sozialer Ausgrenzung.
Heute hat nun das Bundessozialgericht in Kassel entschieden, dass die Höhe des Sozialgeldes nach dem SGB II (Hartz IV) für Kinder unter 14 Jahre verfassungswidrig sei. Der 14. Senat des obersten deutschen Sozialgerichtes beschloss, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen. Die Kläger sind jeweils Kinder, die mit ihren Eltern in Bedarfsgemeinschaften leben. Nach dem Gesetz erhalten Kinder bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres nur 60 Prozent des Hartz- IV-Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen.
Zum Klagezeitpunkt waren das 207 € monatlich. Das Gericht hat nun erstmals entschieden, dass durch den Betrag von 207 € monatlich das verfassungs-rechtlich garantierte Existenzminimum von Kindern nicht gewährleistet sei. Gleichzeitig werden Kinder gegenüber Erwachsenen ohne hinreichenden Grund benachteiligt. Mit diesem Urteil sehen viele Bürgerinnen und Bürger ihre Rechtsauffassung zu Hartz IV zumindest teilweise bestätigt. Dabei wird hoffentlich nicht vergessen, wer die grottenschlechten Gesetze eingebracht hat. Seit deren Einführung sind die Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtschutz auch am Sozialgericht Nordhausen stetig nach oben gegangen.
In Thüringen liegen sie über dem bundesweiten Durchschnitt. Mit Genugtuung haben wir auch die zurückliegende Entscheidung der Kasseler Richter aufgenommen, dass zukünftig das Job- Center die Klassenfahrt-Kosten für Kinder von Hartz IV Empfängern übernehmen muss. Das war mehrfach unsere Forderung auch im Kreistag.
Rainer Bachmann, Sprecher LINKE Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
