Neu ausgerichtet
Freitag, 23. Januar 2009, 13:48 Uhr
Zu Beginn dieses Jahres ist das so genannte Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft getreten. Damit soll seitens der Arbeitsgemeinschaften in den Landkreisen die Betreuung der Bezieher von Arbeitslosengeld II vereinfacht und flexibler gestaltet werden. Einzelheiten aus der Nordhäuser ARGE.
Wie die Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) mitteilt, können nun aus einem Vermittlungsbudget individuelle Hilfen zu einem Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt gewährt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Bewerbungs-, Reise- und Umzugskosten oder die Ausgaben für die Beschaffung von Arbeitsbekleidung. Neu ist ebenfalls, dass bestimmte Nachweise unbürokratischer finanziert werden können. Unsere Vermittlungskräfte können mit den Leistungen aus dem Vermittlungsbudget individuell zugeschnittene und auch eine schnelle Unterstützung geben und damit effektiver helfen, erläutert Hans-Georg Müller, der Geschäftsführer der ARGE, die Vorgehensweise seiner Behörde.
Als sehr positiv bewertet Müller die Tatsache, dass mit der gesetzlichen Neuregelung jeder Hilfebedürftige einen Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses habe. Die Mitarbeiterinnen der Nordhäuser ARGE werden diese Möglichkeit der Weiterbildung immer mit einer berufsvorbereitenden Maßnahme bei Jugendlichen sowie mit einer beruflichen Weiterbildung bei Erwachsenen verbinden. Sollte es notwendig sein, dann können ab diesem Jahr sogar individuelle Leistungen finanziert werden, sofern die für die Arbeitsaufnahme notwendig sind.
Mit dem neuen Gesetz gibt es die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) für Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht mehr. Gleichzeitig werden die Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante von der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung befreit. Ausführliche Informationen zu den Änderungen, die vor allem die Arbeitgeber betreffen, erteilen die Mitarbeiter der Nordhäuser ARGE unter 03631 / 650-707 bzw. 883.
Autor: nnzWie die Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) mitteilt, können nun aus einem Vermittlungsbudget individuelle Hilfen zu einem Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt gewährt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Bewerbungs-, Reise- und Umzugskosten oder die Ausgaben für die Beschaffung von Arbeitsbekleidung. Neu ist ebenfalls, dass bestimmte Nachweise unbürokratischer finanziert werden können. Unsere Vermittlungskräfte können mit den Leistungen aus dem Vermittlungsbudget individuell zugeschnittene und auch eine schnelle Unterstützung geben und damit effektiver helfen, erläutert Hans-Georg Müller, der Geschäftsführer der ARGE, die Vorgehensweise seiner Behörde.
Als sehr positiv bewertet Müller die Tatsache, dass mit der gesetzlichen Neuregelung jeder Hilfebedürftige einen Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses habe. Die Mitarbeiterinnen der Nordhäuser ARGE werden diese Möglichkeit der Weiterbildung immer mit einer berufsvorbereitenden Maßnahme bei Jugendlichen sowie mit einer beruflichen Weiterbildung bei Erwachsenen verbinden. Sollte es notwendig sein, dann können ab diesem Jahr sogar individuelle Leistungen finanziert werden, sofern die für die Arbeitsaufnahme notwendig sind.
Mit dem neuen Gesetz gibt es die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) für Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht mehr. Gleichzeitig werden die Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante von der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung befreit. Ausführliche Informationen zu den Änderungen, die vor allem die Arbeitgeber betreffen, erteilen die Mitarbeiter der Nordhäuser ARGE unter 03631 / 650-707 bzw. 883.
