Trauriger Rekord bei Schulbummelei
Donnerstag, 01. August 2002, 10:17 Uhr
Nordhausen (nnz). Das neue Schuljahr hat begonnen. Doch nicht alle Schüler erscheinen zum Unterricht. Schulbummelei bis hin zur totalen Verweigerung sind angesagt. Mehr dazu in Ihrer nnz.
Der Fachbereich Ordnung und Gewerbe des Nordhäuser Landratsamtes sendet in regelmäßigen Abständen ein Rundschreiben an alle Schulleiterinnen und Schulleiter der Schulen in der Kreisstadt und im Landkreis Nordhausen, das über die alarmierende Zunahme von Schulbummelei informiert. Im letzten heißt es u.a. Eine Studie des Instituts für Jugendforschung Leipzig brachte es auf den Punkt: 'Die Zahl der Schulschwänzer nimmt bundesweit zu.' Manche Schüler gehen morgens aus dem Haus und kommen doch nie in der Schule an. Andere machen sich mit der Clique einen schönen Tag, statt sich in der Schule anzustrengen." Und einige sagen klar, "zur Schule gehe ich nie mehr".
Was sagt die aktuelle Statistik über Schulbummelei im Landkreis aus? Im Schuljahr 2001/2002 gab es einen traurigen Rekord: 75 Fälle! Davon entfallen 50 % auf das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), 8 % auf die Grundschulen, 22 % auf die Regelschulen, 20 % auf die Förderschulen. Es handelt sich in gleicher Weise um Jungen und Mädchen. Von den Gymnasien des Landkreises wurde kein Vergehen gegen das Thüringer Schulgesetz angezeigt. Besonders prekär ist die Situation bei den 14-17 Jährigen, die sich überwiegend in Schulverweigerung und Schulmeidung ausdrückt. Es gehört fast zur Tagesordnung, in bestimmten unliebsamen Fächern zu spät oder nur noch stundenweise zu erscheinen.
Die Ursachen sind in der Regel ein Desinteresse der betroffenen Schüler und Schülerinnen, teilweise auch der Eltern am Erfolg einer schulischen bzw. beruflichen Ausbildung, eine mangelnde Lerneinstellung, geringe Disziplinfähigkeit und familiäre und soziale Probleme im Umfeld der Schüler und Schülerinnen. Es gab in diesem Schuljahr wieder einige Fälle von totaler Verweigerung. Diese Schüler erschienen keinen einzigen Tag in der Schule. Sämtliche pädagogischen Mittel der Schule brachten keinen Erfolg. Sie kamen nur dann, wenn sie im Rahmen einer Zuführung von der Polizei und dem Ordnungsamt zum Unterricht gebracht wurden. Es gibt Schüler, die seit vier Jahren keinem geregelten Schulleben mehr nachgehen.
Die Schulpflicht jedoch verlangt vom Schüler, regelmäßig am Unterricht und an den übrigen als verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen teilzunehmen. Sie besteht in der Regel für die Dauer von 12 Jahren und gliedert sich in eine Vollzeit- und Berufsschulpflicht. Der Schulpflicht unterliegt, wer in Thüringen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in einem Ausbildungsverhältnis oder Arbeitsverhältnis steht. Dies betrifft also auch Kinder von Asylbewerbern und Aussiedlern.
Es gibt sehr viele Ursachen für Schulpflichtversäumnisse - u. a. Schulfrust, Schulangst und Schulverweigerung. Der Auffassung, Ordnungsstrafen wie Bußgelder und die zwangsweise Zuführung bringen wenig, da sie nichts an den Ursachen verändern, muss aus unserer Sicht entgegnet werden, dass Schulpflichtverletzungen nicht bagatellisiert werden dürfen. Wir möchten außerdem vermeiden, dass Schüler monatelang fehlen und dann erst zu spät reagiert werden kann. Eine Ahndung mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren durch das Ordnungsamt hätte dann nur noch eine untergeordnete Bedeutung. Gerade im Hinblick auf die weitere schulische Laufbahn ist es wichtig, bereits im jungen Schulalter zu reagieren und den Schülern den notwendigen Respekt vor Regeln und Normen zu vermitteln.
Im Landkreis Nordhausen ist folgende Tendenz zu verzeichnen:
- 44 Anzeigen im Schuljahr 1998/1999
- 62 Anzeigen im Schuljahr 1999/2000
- 55 Anzeigen im Schuljahr 2000/2001
Mögliche Maßnahmen nach dem Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) sind Ordnungswidrigkeitenverfahren, Verwarnungsverfahren und Verfahren zur Durchsetzung des Schulzwanges. Die Bußgeldstelle im Fachbereich Ordnung und Gewerbe des Landratsamtes ist zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Thüringer Schulgesetz."
Die Durchführung der Verfahren ist für die Schulleiter, bzw. Lehrer eine nicht unerhebliche Mehrarbeit (Hausbesuche, Stellungnahmen und Fehlzeitenleisten). Auch für die Polizeiinspektion ist dadurch eine Zunahme der zwangsweisen Zuführung zu verzeichnen. Immer mehr Schulen zeigen dennoch Schulpflichtversäumnisse an. Dies ist gut, denn Schulbummelei sollte nicht verharmlost werden, es könnte auch der Einstieg in eine ungesetzliche Zukunft sein. Bei Rückfragen und Auskünften steht der Sachbereich Bußgeldstelle unter der Telefonnummer 0 36 31 / 91 13 76 zur Verfügung.
Autor: nnzDer Fachbereich Ordnung und Gewerbe des Nordhäuser Landratsamtes sendet in regelmäßigen Abständen ein Rundschreiben an alle Schulleiterinnen und Schulleiter der Schulen in der Kreisstadt und im Landkreis Nordhausen, das über die alarmierende Zunahme von Schulbummelei informiert. Im letzten heißt es u.a. Eine Studie des Instituts für Jugendforschung Leipzig brachte es auf den Punkt: 'Die Zahl der Schulschwänzer nimmt bundesweit zu.' Manche Schüler gehen morgens aus dem Haus und kommen doch nie in der Schule an. Andere machen sich mit der Clique einen schönen Tag, statt sich in der Schule anzustrengen." Und einige sagen klar, "zur Schule gehe ich nie mehr".
Was sagt die aktuelle Statistik über Schulbummelei im Landkreis aus? Im Schuljahr 2001/2002 gab es einen traurigen Rekord: 75 Fälle! Davon entfallen 50 % auf das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), 8 % auf die Grundschulen, 22 % auf die Regelschulen, 20 % auf die Förderschulen. Es handelt sich in gleicher Weise um Jungen und Mädchen. Von den Gymnasien des Landkreises wurde kein Vergehen gegen das Thüringer Schulgesetz angezeigt. Besonders prekär ist die Situation bei den 14-17 Jährigen, die sich überwiegend in Schulverweigerung und Schulmeidung ausdrückt. Es gehört fast zur Tagesordnung, in bestimmten unliebsamen Fächern zu spät oder nur noch stundenweise zu erscheinen.
Die Ursachen sind in der Regel ein Desinteresse der betroffenen Schüler und Schülerinnen, teilweise auch der Eltern am Erfolg einer schulischen bzw. beruflichen Ausbildung, eine mangelnde Lerneinstellung, geringe Disziplinfähigkeit und familiäre und soziale Probleme im Umfeld der Schüler und Schülerinnen. Es gab in diesem Schuljahr wieder einige Fälle von totaler Verweigerung. Diese Schüler erschienen keinen einzigen Tag in der Schule. Sämtliche pädagogischen Mittel der Schule brachten keinen Erfolg. Sie kamen nur dann, wenn sie im Rahmen einer Zuführung von der Polizei und dem Ordnungsamt zum Unterricht gebracht wurden. Es gibt Schüler, die seit vier Jahren keinem geregelten Schulleben mehr nachgehen.
Die Schulpflicht jedoch verlangt vom Schüler, regelmäßig am Unterricht und an den übrigen als verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen teilzunehmen. Sie besteht in der Regel für die Dauer von 12 Jahren und gliedert sich in eine Vollzeit- und Berufsschulpflicht. Der Schulpflicht unterliegt, wer in Thüringen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in einem Ausbildungsverhältnis oder Arbeitsverhältnis steht. Dies betrifft also auch Kinder von Asylbewerbern und Aussiedlern.
Es gibt sehr viele Ursachen für Schulpflichtversäumnisse - u. a. Schulfrust, Schulangst und Schulverweigerung. Der Auffassung, Ordnungsstrafen wie Bußgelder und die zwangsweise Zuführung bringen wenig, da sie nichts an den Ursachen verändern, muss aus unserer Sicht entgegnet werden, dass Schulpflichtverletzungen nicht bagatellisiert werden dürfen. Wir möchten außerdem vermeiden, dass Schüler monatelang fehlen und dann erst zu spät reagiert werden kann. Eine Ahndung mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren durch das Ordnungsamt hätte dann nur noch eine untergeordnete Bedeutung. Gerade im Hinblick auf die weitere schulische Laufbahn ist es wichtig, bereits im jungen Schulalter zu reagieren und den Schülern den notwendigen Respekt vor Regeln und Normen zu vermitteln.
Im Landkreis Nordhausen ist folgende Tendenz zu verzeichnen:
- 44 Anzeigen im Schuljahr 1998/1999
- 62 Anzeigen im Schuljahr 1999/2000
- 55 Anzeigen im Schuljahr 2000/2001
Mögliche Maßnahmen nach dem Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) sind Ordnungswidrigkeitenverfahren, Verwarnungsverfahren und Verfahren zur Durchsetzung des Schulzwanges. Die Bußgeldstelle im Fachbereich Ordnung und Gewerbe des Landratsamtes ist zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Thüringer Schulgesetz."
Die Durchführung der Verfahren ist für die Schulleiter, bzw. Lehrer eine nicht unerhebliche Mehrarbeit (Hausbesuche, Stellungnahmen und Fehlzeitenleisten). Auch für die Polizeiinspektion ist dadurch eine Zunahme der zwangsweisen Zuführung zu verzeichnen. Immer mehr Schulen zeigen dennoch Schulpflichtversäumnisse an. Dies ist gut, denn Schulbummelei sollte nicht verharmlost werden, es könnte auch der Einstieg in eine ungesetzliche Zukunft sein. Bei Rückfragen und Auskünften steht der Sachbereich Bußgeldstelle unter der Telefonnummer 0 36 31 / 91 13 76 zur Verfügung.
