Gut ausgelastet
Freitag, 16. Januar 2009, 12:42 Uhr
Im Mai 2008 übertrug das Land Thüringen die Aufgaben aus dem Schwerbehindertenrecht an die Landratsämter. Die nnz zieht eine erste Bilanz der Arbeit des neuen Fachgebiets.
Anfangs haben sich die Kisten gestapelt. Über 13.400 Akten hat das Nordhäuser Landratsamt erhalten. Der Grund: Die Landesregierung hatte die drei Versorgungsämter in Thüringen aufgelöst und im Mai 2008 die Aufgaben nach Schwerbehindertenrecht den Kommunen übertragen. Ziel war es, dass Südharzer mit Schwer- bzw. Sehbehinderung nicht länger den Weg zum Versorgungsamt nach Erfurt auf sich nehmen müssen, sondern gleich vor Ort im Landratsamt Hilfe erhalten. Seitdem bearbeiteten sechs Mitarbeiterinnen im neuen Fachgebiet Schwerbehindertenrecht, Blindengeld die Anträge der betroffenen Südharzer.
Fachgebietsleiterin Petra Bischof
An unseren Sprechtagen Montag, Dienstag und Donnerstag kommen pro Woche 60 bis 100 Schwerbehinderte zu uns. Dazu kommen zahlreiche Telefonate, sagt Fachgebietsleiterin Petra Bischof. Rund 30 Neuanträge gehen jede Woche im Fachgebiet ein. Hinzu kommen Änderungsanträge und Widersprüche. Wir ziehen zum Jahreswechsel eine positive erste Bilanz, so Petra Bischof. Sie hat beobachtet, dass die Zielsetzung der Landesregierung aufgegangen ist: Menschen mit Behinderung nutzen nun die kurzen Wege häufiger und kommen eher ins Landratsamt nach Nordhausen als vorher ins Versorgungsamt in Erfurt.
Nicht alle Anliegen lassen sich schnell erledigen. Ausweisverlängerungen erledigen wir in der Regel gleich. Bei Neuanträgen kann allerdings auch mal ein halbes Jahr bis zur Entscheidung vergehen, sagt Petra Bischof. Dies liegt daran, dass alle behandelnden Ärzte des Antragstellers angefragt werden müssen, sich zum Zustand ihres Patienten zu äußern. Erst wenn alle nötigen Unterlagen vorliegen, kann die jeweilige Akte an die vertraglich gebundenen Gutachter, zwei ehemalige Ärzte mit jahrzehntelanger Erfahrung, übergeben werden. Diese erarbeiten ein medizinisches Gutachten zur Feststellung des Grades der Behinderung. Unseren zwei freien Gutachtern, die im Wechsel alle zwei Wochen zu uns kommen, übergeben wir mitunter 120 Akten, sagt Petra Bischof und zeigt dabei auf die gefüllten Kisten, die bereits im Büro auf den Gutachter warten. Ist ein Antragsteller mit seinem Bescheid nicht einverstanden, kann er sich mit seinem Ansinnen oder Widerspruch ebenfalls an das Fachgebiet Schwerbehindertenrecht wenden, Können die Mitarbeiter dem Widerspruch nicht abhelfen, dann wird dieser an das Thüringer Verwaltungsamt in Weimar weitergeleitet
Häufig fragen schwerbehinderte Antragsteller nach Themen wie Parken auf Behindertenparkplätzen, Vergünstigungen bei Bus und Bahn oder Befreiung von den Rundfunkgebühren. Eine Sonderparkgenehmigung kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vergeben werden, so Petra Bischof. Nur wer außergewöhnlich gehbehindert, also beispielsweise querschnittsgelähmt oder beidseitig beinamputiert bzw. blind ist, darf Behindertenparkplätze nutzen. Die wenigsten dürfen auch ganz ohne Zuzahlung frei mit Bus und Bahn fahren. In der Regel zahlen die berechtigten Antragsteller für die Nutzung einer Wertmarke einen Eigenanteil von 60 Euro im Jahr.
Nicht bei allen Anliegen sich die Schwerbehinderten beim Landratsamt an der richtigen Adresse: Wer von den Rundfunkgebühren befreit wird, entscheidet die Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ in Köln. Die Voraussetzungen, sich befreien zu lassen, erfüllen zum Beispiel Gehörlose oder Blinde. Wer gesonderte steuerfreie Pauschbeträge geltend machen will, muss sich hierfür ans Finanzamt wenden. Für einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge ist der jeweilige Rentenversicherungsträger zuständig.
In diesem Jahr erwartet das Fachgebiet, dass sich durch den inzwischen gestiegenen Bekanntheitsgrad Antragsteller telefonisch oder persönlich im Landratsamt beraten lassen und die Mitarbeiterinnen dadurch die Gelegenheit haben, eine Hilfestellung anzubieten.
Autor: nnzAnfangs haben sich die Kisten gestapelt. Über 13.400 Akten hat das Nordhäuser Landratsamt erhalten. Der Grund: Die Landesregierung hatte die drei Versorgungsämter in Thüringen aufgelöst und im Mai 2008 die Aufgaben nach Schwerbehindertenrecht den Kommunen übertragen. Ziel war es, dass Südharzer mit Schwer- bzw. Sehbehinderung nicht länger den Weg zum Versorgungsamt nach Erfurt auf sich nehmen müssen, sondern gleich vor Ort im Landratsamt Hilfe erhalten. Seitdem bearbeiteten sechs Mitarbeiterinnen im neuen Fachgebiet Schwerbehindertenrecht, Blindengeld die Anträge der betroffenen Südharzer.
Fachgebietsleiterin Petra Bischof
An unseren Sprechtagen Montag, Dienstag und Donnerstag kommen pro Woche 60 bis 100 Schwerbehinderte zu uns. Dazu kommen zahlreiche Telefonate, sagt Fachgebietsleiterin Petra Bischof. Rund 30 Neuanträge gehen jede Woche im Fachgebiet ein. Hinzu kommen Änderungsanträge und Widersprüche. Wir ziehen zum Jahreswechsel eine positive erste Bilanz, so Petra Bischof. Sie hat beobachtet, dass die Zielsetzung der Landesregierung aufgegangen ist: Menschen mit Behinderung nutzen nun die kurzen Wege häufiger und kommen eher ins Landratsamt nach Nordhausen als vorher ins Versorgungsamt in Erfurt.
Nicht alle Anliegen lassen sich schnell erledigen. Ausweisverlängerungen erledigen wir in der Regel gleich. Bei Neuanträgen kann allerdings auch mal ein halbes Jahr bis zur Entscheidung vergehen, sagt Petra Bischof. Dies liegt daran, dass alle behandelnden Ärzte des Antragstellers angefragt werden müssen, sich zum Zustand ihres Patienten zu äußern. Erst wenn alle nötigen Unterlagen vorliegen, kann die jeweilige Akte an die vertraglich gebundenen Gutachter, zwei ehemalige Ärzte mit jahrzehntelanger Erfahrung, übergeben werden. Diese erarbeiten ein medizinisches Gutachten zur Feststellung des Grades der Behinderung. Unseren zwei freien Gutachtern, die im Wechsel alle zwei Wochen zu uns kommen, übergeben wir mitunter 120 Akten, sagt Petra Bischof und zeigt dabei auf die gefüllten Kisten, die bereits im Büro auf den Gutachter warten. Ist ein Antragsteller mit seinem Bescheid nicht einverstanden, kann er sich mit seinem Ansinnen oder Widerspruch ebenfalls an das Fachgebiet Schwerbehindertenrecht wenden, Können die Mitarbeiter dem Widerspruch nicht abhelfen, dann wird dieser an das Thüringer Verwaltungsamt in Weimar weitergeleitet
Häufig fragen schwerbehinderte Antragsteller nach Themen wie Parken auf Behindertenparkplätzen, Vergünstigungen bei Bus und Bahn oder Befreiung von den Rundfunkgebühren. Eine Sonderparkgenehmigung kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vergeben werden, so Petra Bischof. Nur wer außergewöhnlich gehbehindert, also beispielsweise querschnittsgelähmt oder beidseitig beinamputiert bzw. blind ist, darf Behindertenparkplätze nutzen. Die wenigsten dürfen auch ganz ohne Zuzahlung frei mit Bus und Bahn fahren. In der Regel zahlen die berechtigten Antragsteller für die Nutzung einer Wertmarke einen Eigenanteil von 60 Euro im Jahr.
Nicht bei allen Anliegen sich die Schwerbehinderten beim Landratsamt an der richtigen Adresse: Wer von den Rundfunkgebühren befreit wird, entscheidet die Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ in Köln. Die Voraussetzungen, sich befreien zu lassen, erfüllen zum Beispiel Gehörlose oder Blinde. Wer gesonderte steuerfreie Pauschbeträge geltend machen will, muss sich hierfür ans Finanzamt wenden. Für einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge ist der jeweilige Rentenversicherungsträger zuständig.
In diesem Jahr erwartet das Fachgebiet, dass sich durch den inzwischen gestiegenen Bekanntheitsgrad Antragsteller telefonisch oder persönlich im Landratsamt beraten lassen und die Mitarbeiterinnen dadurch die Gelegenheit haben, eine Hilfestellung anzubieten.

