In Haftung nehmen
Dienstag, 13. Januar 2009, 12:48 Uhr
Am kommenden Montag gibt es wieder mal eine Sondersitzung für kommunale Politiker. Diesmal müssen die Mitglieder des Kreisausschusses ran. Und eigentlich kann es nur ums Geld gehen. Richtig: Um viel Geld...
Die Mitglieder des Kreiausschusses müssen sich im kleinen Plenarsaal ausnahmsweise mal nicht mit lapidaren Ausgaben der Verwaltung beschäftigen. Stattdessen mit Millionen Euro, die irgendwann an das Nordhäuser Rathaus zu zahlen sind. Es sind die Millionen aus dem verlorenen Kreisumlagestreit der Jahre 1996 und folgende.
Wie das Thüringer Oberverwaltungsgericht am 18. Dezember 2008 urteilte (siehe nnz-Archiv), ist seitens der Kreisverwaltung die Schulumlage falsch berechnet worden. Die Hintergründe sind nnz-Lesern bekannt. Gegen dieses Urteil hatten die Weimarer Richter keine Revision zugelassen. Wohl aber besteht die Möglichkeit, gegen diese Nichtzulassung eine Beschwerde einzureichen. Und dann würden zu den bisherigen zwölf Jahren Prozeßdauer vermutlich noch einige dazu kommen.
Gestern also befasste sich schon mal der Finanzausschuss des Kreistages mit dieser juristischen Möglichkeit. Allerdings, so erfuhr die nnz, habe das Gremium nach dem Studium des Urteils keinerlei Ansatzpunkte gesehen, gegen die Nichtzulassung vorzugehen. Und so wird das Urteil für den Kreisumlagenstreit des Jahres 1996 vermutlich alsbald Rechtskraft erlangen.
Der Landkreis wird zurückzahlen müssen. Woher der die vielen, vielen Euros nimmt, das bleibt bislang ebenso unbeantwortet wie die Fragen, was mit den Klagen der Jahre 1997 bis 2003 werden soll und wie viel zu zahlen ist (siehe nnz-Archiv). Hier besteht die Möglichkeit, das 1996er Urteil als Muster anzuerkennen oder jede einzelne Klage gesondert auszuurteilen, was die Höhe der Prozeßkosten für den Landkreis exorbitant nach oben schnellen ließe.
Für die Verwaltungsspitze im Landratsamt ebenso wie für die Mitglieder des Kreistages, die sich für das gesamte Verfahren interessieren, sitzt mindestens noch ein Verurteilter mit im Boot: Der Freistaat Thüringen. Der hatte durch sein Landesverwaltungsamt in den Jahren 1996 bis 2003 mehrfach mitteilen lassen, dass die von der Kreisverwaltung favorisierte Umlagenberechnung korrekt sei. Landratsamt und Kreistag hatten somit den Segen der freistaatlichen Behörde. Inwieweit das Landesverwaltungsamt nun in Haftung genommen werden kann, ist noch nicht klar, wohl aber die Begehrlichkeiten von sechs anderen Landkreisen in Thüringen. Die sollen ebenso wie Nordhausen gerechnet haben.
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnzDie Mitglieder des Kreiausschusses müssen sich im kleinen Plenarsaal ausnahmsweise mal nicht mit lapidaren Ausgaben der Verwaltung beschäftigen. Stattdessen mit Millionen Euro, die irgendwann an das Nordhäuser Rathaus zu zahlen sind. Es sind die Millionen aus dem verlorenen Kreisumlagestreit der Jahre 1996 und folgende.
Wie das Thüringer Oberverwaltungsgericht am 18. Dezember 2008 urteilte (siehe nnz-Archiv), ist seitens der Kreisverwaltung die Schulumlage falsch berechnet worden. Die Hintergründe sind nnz-Lesern bekannt. Gegen dieses Urteil hatten die Weimarer Richter keine Revision zugelassen. Wohl aber besteht die Möglichkeit, gegen diese Nichtzulassung eine Beschwerde einzureichen. Und dann würden zu den bisherigen zwölf Jahren Prozeßdauer vermutlich noch einige dazu kommen.
Gestern also befasste sich schon mal der Finanzausschuss des Kreistages mit dieser juristischen Möglichkeit. Allerdings, so erfuhr die nnz, habe das Gremium nach dem Studium des Urteils keinerlei Ansatzpunkte gesehen, gegen die Nichtzulassung vorzugehen. Und so wird das Urteil für den Kreisumlagenstreit des Jahres 1996 vermutlich alsbald Rechtskraft erlangen.
Der Landkreis wird zurückzahlen müssen. Woher der die vielen, vielen Euros nimmt, das bleibt bislang ebenso unbeantwortet wie die Fragen, was mit den Klagen der Jahre 1997 bis 2003 werden soll und wie viel zu zahlen ist (siehe nnz-Archiv). Hier besteht die Möglichkeit, das 1996er Urteil als Muster anzuerkennen oder jede einzelne Klage gesondert auszuurteilen, was die Höhe der Prozeßkosten für den Landkreis exorbitant nach oben schnellen ließe.
Für die Verwaltungsspitze im Landratsamt ebenso wie für die Mitglieder des Kreistages, die sich für das gesamte Verfahren interessieren, sitzt mindestens noch ein Verurteilter mit im Boot: Der Freistaat Thüringen. Der hatte durch sein Landesverwaltungsamt in den Jahren 1996 bis 2003 mehrfach mitteilen lassen, dass die von der Kreisverwaltung favorisierte Umlagenberechnung korrekt sei. Landratsamt und Kreistag hatten somit den Segen der freistaatlichen Behörde. Inwieweit das Landesverwaltungsamt nun in Haftung genommen werden kann, ist noch nicht klar, wohl aber die Begehrlichkeiten von sechs anderen Landkreisen in Thüringen. Die sollen ebenso wie Nordhausen gerechnet haben.
Peter-Stefan Greiner
