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Richter Kropp: Dein Freund und Helfer

Montag, 12. Januar 2009, 10:31 Uhr
„Dein Freund und Helfer“ – so hießen früher Polizeibeamte, die immer, tags und nachts, für den Bürger da sind. Wenn der Nachbar lärmt, es zu Straftaten kommt oder es um Verkehrsaufklärung und Verkehrskontrolle geht, da sind Polizeibeamte bei der allgemeinen rechtstreuen Bevölkerung gerne gesehen. „Ihr Pisser, ihr Wichser“ – so heißen sie bei manchen Straftätern heute.


Immer mehr Verfahren wegen Beleidigungen von Polizeibeamten kann der Pressesprecher und Strafrichter am Amtsgericht Sondershausen gegenüber der Presse vermelden. „Die Beleidigungen von Polizeibeamten haben einen unerträglichen Grad erreicht“ so Kropp. Nicht nur sei die Zahl der Verfahren gestiegen, hinzu käme die Art der Beleidigungen. Mit Recht würden die Beamten Anzeige erstatten, für das Ertragen solcher Schimpfworte werden sie als Beamte des Freistaates Thüringen nicht bezahlt.

Ausgangspunkt des vorgestellten Falles war ein Mühlhäuser, der in der Nacht vom 16. auf den 17.05.2008 gegen 01.35 h mit seinem schwarzen Alfa Romeo in Sondershausen durch eine Verkehrskontrolle der Polizeiinspektion Kyffhäuser musste. Der Mann lehnte seinen speckigen Oberkörper aus dem Fahrzeug, zeigte auf die Beamten und schrie die genannten Worte.
Immerhin war der Mann in der Hauptverhandlung geständig und hat nunmehr 600 Euro an die Staatskasse zu zahlen.

Drastischer endete für den Angeklagten ein Fall vor dem Sondershäuser Amtsgericht 2006, als ein vorbestrafter Kraftfahrer einen Polizeibeamten mit dem Worten „Dödel“ beleidigte. Hier kamen zu einer drastischen Geldstrafe noch 2 Monate Fahrverbot.

Oftmals meinen Fremde, sie könnten sich in der Fremde alles erlauben. So wurde der Mühlhäuser im vorgestellten Fall von Amtsrichter Kropp daran erinnert, dass er im fremden Landkreis ein Gast sei und sich auch so zu benehmen habe. Bei Beleidigungen von Beamten werden die Verfahren von der Justiz selten eingestellt, sondern fast immer verfolgt. Gerade ein Polizist muss es sich nicht gefallen lassen, dass er vom straffälligen Bürger aufgrund seiner Diensttätigkeit auch noch beleidigt wird.

Es bleibt zu hoffen, dass die allgemeinen Rücksichtslosigkeiten im Straßenverkehr sich nicht auch noch weiter verbal niederschlagen.
Autor: nnz/kn

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