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Todesschuß: Unangemessene Reaktion

Mittwoch, 31. Juli 2002, 10:40 Uhr
Nordhausen (nnz). In Nordhausen regt sich Protest gegen den tödlichen Schuß eines Polizisten. In vielen Familien wird über die Geschehnisse geredet. An einigen Häusern sind jedoch Parolen aufgetaucht.


Sprüche Die Polizei und Staatsanwaltschaft stehen in der Pflicht. Sie wollen aufklären. Das aber ist zuwenig: Sie müssen aufklären! Dem Ergebnis soll allerdings nicht vorgegriffen werden. Auch das gehört zur Fairness. Doch unter den Nordhäuser mischt sich - mit Verlaub gesagt - ein mulmiges Gefühl. Es hat seine Wurzeln vielleicht in den Todesschüssen von Heldrungen und wurde jetzt durch die Ereignisse in Nordhausen wieder „aktiviert“. Die Fragen, die in Nordhausen gestellt werden sind ganz einfach: Mußte der Polizeibeamte von seiner Schusswaffe Gebrauch machen oder hätte die Situation nicht mit anderen Mitteln unter Kontrolle gebracht werden können? Warum wurde kein Warnschuß abgegeben? Warum waren zwei Beamte nicht in der Lage, den Steinewerfer zu „beruhigen“? Warum hat sich der Polizist nicht zurückgezogen? Kannte er eventuell das Opfer? Bislang will der 30jährige Polizist keine Aussage machen. Das ist sein Recht als Bürger dieses Staates. Er muß bei der Aufklärung dieser Straftat aber auch wie ein solcher behandelt werden. Sollte ihm Fahrlässigkeit vorzuwerfen sein, dann muß auch er zur Verantwortung gezogen werden. Auch dann ist er aber noch lange kein Mörder!

Sprüche Das wird mancherorts unterstellt - durch Transparente und durch Schmierereien an vielen Häusern und auf Gehwegen, wie zum Beispiel in der Barfüßerstraße. „Glaubt den Lügen der Mörder nicht“ oder „Bullen sind Mörder“ ist da zu lesen. Mit diesen Sprüchen wird nicht nur der Unmut einiger junger Leute zum Ausdruck gebracht, hier wird aufgehetzt und angestachelt. Das alles tut der gegenwärtigen Situation nicht gut. Und letztlich stellt das Beschmieren von Häuserwenden eine Straftat dar: Sachbeschädigung. Dieses Verhalten ist keine Antwort auf die Fragen, die gestellt werden müssen.

In der Politik gibt es das Unwort von der „brutalst möglichen Aufklärung“. In diesem Fall sollten es die Ermittlungsbehörden brutalst wörtlich nehmen. Es darf nach dem Ende der Ermittlungen nicht den Hauch einer Unsicherheit oder Ungereimtheit geben. Das würde dem Image der Polizei in Nordhausen und dem Staat an sich einen irreparablen Schaden zufügen.
Autor: nnz

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