nnz-Forum: Hilfe für Beagle
Donnerstag, 08. Januar 2009, 07:13 Uhr
Eine engagierte Tierschützerin aus dem Südharz wendet sich an die nnz-Redaktion, nach dem - ihrer Meinung nach - die entsprechenden Behörden nicht gehandelt hatten...
Im Juli wurden mein Mann und ich Zeugen, wie ein Kind aus der unmittelbaren Nachbarschaft, binnen 20 Minuten zweimal auf einen jungen Beagle eingeprügelte. Da die anwesende Oma nicht einschritt, tat ich dies.
Ich kündigte eine Meldung bei dem Tierschutz an, davon wollte sie mich abhalten. Ich meldete diesen Vorfall dem hiesigen Veterinäramt. Im August 08 sah ich abermals, wie das Kind den Hund prügelte. Auch diese Misshandlung meldete ich dem genannten Amt. Die Dame am anderen Ende der Leitung, war aufrichtig bemüht das Gespräch zu beenden und verwies mich an das Ordnungsamt. Ich möge Anzeige wegen Ruhestörung erstatten.
Wir erlebten im Lauf der Monate, wie lieblos und artungerecht das Tier gehalten wird. Das Veterinäramt hatte wohl nach meinen Anrufen zwei Kontrollen gemacht und bestätigte unverständlicher Weise den Haltern eine ordnungsgemäße Tierhaltung.
Da ich von diesem Amt keine Hilfe für das Tier zu erwarten hatte, wendete ich mich an die Öffentlichkeit. Ab diesem Zeitpunkt wurde ich vom Veterinäramt als unglaubwürdig dargestellt. Aus diesem Grund suchte ich das Gespräch mit dem Amtsleiter. Bei diesem Anruf erwartete mich etwas, dass mich zutiefst empörte. Lautstark wurde mir Unglaubwürdigkeit bestätigt, mir wurde Verleumdung des Amtes unterstellt, sogar eine Anzeige angedroht. Einige Tage darauf meldete sich der gleiche Herr bei mir, diesmal sehr sachlich und betont höflich. Er räumte Mängel in der Haltung des Hundes ein, sprach von erteilten Auflagen, wie Kontrollen gab zu, das dass Tier unsozialisiert ist.
Laut Aussage der Halterin gegenüber dem Tierschutz, haben keine weiteren Kontrollen stattgefunden. Eine engagierte Tierschützerin war vor Ort und wurde von den Hundebesitzer auf das Übelste beschimpft. Im Dezember habe ich abermals gesehen, wie der Hund geschlagen wurde.
An eine Wäschespinne gebunden, schlug der Sohn dem Tier minutenlang auf die Schnauze. An gleichen Tag machten zwei Damen vom Tierschutz Kontrolle. Ihnen wurde erst einmal die Tür vor der Nase zugeschlagen. Dank ihrer Beharrlichkeit auch wieder geöffnet. Die Halter verwickelten sich derart in Widersprüche, ihre Glaubwürdigkeit ging schnell verloren. Dann fiel die Tür abermals in das Schloß.
Ein von mir an den Amtsleiter gesendetes Fax bescherte mir eine unfassbare Rückantwort des Veterinäramtes. Darin werden meine Angaben zur artungerechten Haltung hinterfragt. Ob ich denn in ein Fenster des WC gesehen habe und Bilder angefertigt habe, wie der Hund dort eingesperrt ist?
Dass es sich dabei um eine strafbare Handlung handelt, ist dem Fragestellenden sicher entgangen. Nach §17 Tierschutzgesetz liegt durch diese Leute kein Verstoß vor. Demnach ist es keine Tierquälerei, wenn ein Hund geprügelt wird und die meiste Zeit seines Daseins auf 3m² verbringt. Weitere Kontrollen werden vom Amt als nicht verhältnismäßig betrachtet.
Eine Verhältnismäßigkeit läge vor, wären telefonische Zeugenaussagen zur Unterschrift an den Zeugen wie versprochen, geschickt wurden.
Eine dem Amt namentlich bekannte Zeugin befragt, Anschrift liegt mir vor, ein kurzer Anruf hätte genügt. Auch die Tierschützerin könnte eine glaubwürdige Aussage darüber machen, das die Oma zugegeben hat, wo der Hund eingesperrt ist.
Die Oma könnte befragt werden, sie stand neben dem Jungen als er den Hund schlug. All das wurde tunlichst unterlassen! Dafür verwies das Amt mich an die Kriminalpolizei. Leute die nicht wegschauen, sondern gegen Mißstände angehen, werden als Störenfriede abserviert. Tierschützer, die ihre Freizeit zum Wohl der Tiere verwenden, stehen auf einsamen Posten, wenn das übergeordnete Veterinäramt eine derart ignorante Verhaltensweise an den Tag legt. Ich frage mich, warum wird dann soviel von artgerechter Haltung geredet, wenn die Tierschutz - Hundeverordnung nur wenige Parameter für eine Wohnung-Hundehaltung vorgibt? Und es keine gesetzliche Mindestzeit gibt, die ein Hund täglich draußen zu verbringen hat.
Das es keine Vorgabe gibt, wie lange ich einen Hund wegsperren darf. In einer Tiersendung nannte man dies vor kurzem "Tierquälerei wegen Einsamkeit". Fazit! Erreiche ich durch den Gang ins Internet auch nichts, bleiben diese traurige Missstände für das Tier sein Leben lang bestehen. Das vom Veterinäramt keine Hilfe zu erwarten ist, wurde mir in diesem Schreiben deutlichst angetragen.
Brigitte Schacht, Ilfeld
Im Juli wurden mein Mann und ich Zeugen, wie ein Kind aus der unmittelbaren Nachbarschaft, binnen 20 Minuten zweimal auf einen jungen Beagle eingeprügelte. Da die anwesende Oma nicht einschritt, tat ich dies.
Ich kündigte eine Meldung bei dem Tierschutz an, davon wollte sie mich abhalten. Ich meldete diesen Vorfall dem hiesigen Veterinäramt. Im August 08 sah ich abermals, wie das Kind den Hund prügelte. Auch diese Misshandlung meldete ich dem genannten Amt. Die Dame am anderen Ende der Leitung, war aufrichtig bemüht das Gespräch zu beenden und verwies mich an das Ordnungsamt. Ich möge Anzeige wegen Ruhestörung erstatten.
Wir erlebten im Lauf der Monate, wie lieblos und artungerecht das Tier gehalten wird. Das Veterinäramt hatte wohl nach meinen Anrufen zwei Kontrollen gemacht und bestätigte unverständlicher Weise den Haltern eine ordnungsgemäße Tierhaltung.
Da ich von diesem Amt keine Hilfe für das Tier zu erwarten hatte, wendete ich mich an die Öffentlichkeit. Ab diesem Zeitpunkt wurde ich vom Veterinäramt als unglaubwürdig dargestellt. Aus diesem Grund suchte ich das Gespräch mit dem Amtsleiter. Bei diesem Anruf erwartete mich etwas, dass mich zutiefst empörte. Lautstark wurde mir Unglaubwürdigkeit bestätigt, mir wurde Verleumdung des Amtes unterstellt, sogar eine Anzeige angedroht. Einige Tage darauf meldete sich der gleiche Herr bei mir, diesmal sehr sachlich und betont höflich. Er räumte Mängel in der Haltung des Hundes ein, sprach von erteilten Auflagen, wie Kontrollen gab zu, das dass Tier unsozialisiert ist.
Laut Aussage der Halterin gegenüber dem Tierschutz, haben keine weiteren Kontrollen stattgefunden. Eine engagierte Tierschützerin war vor Ort und wurde von den Hundebesitzer auf das Übelste beschimpft. Im Dezember habe ich abermals gesehen, wie der Hund geschlagen wurde.
An eine Wäschespinne gebunden, schlug der Sohn dem Tier minutenlang auf die Schnauze. An gleichen Tag machten zwei Damen vom Tierschutz Kontrolle. Ihnen wurde erst einmal die Tür vor der Nase zugeschlagen. Dank ihrer Beharrlichkeit auch wieder geöffnet. Die Halter verwickelten sich derart in Widersprüche, ihre Glaubwürdigkeit ging schnell verloren. Dann fiel die Tür abermals in das Schloß.
Ein von mir an den Amtsleiter gesendetes Fax bescherte mir eine unfassbare Rückantwort des Veterinäramtes. Darin werden meine Angaben zur artungerechten Haltung hinterfragt. Ob ich denn in ein Fenster des WC gesehen habe und Bilder angefertigt habe, wie der Hund dort eingesperrt ist?
Dass es sich dabei um eine strafbare Handlung handelt, ist dem Fragestellenden sicher entgangen. Nach §17 Tierschutzgesetz liegt durch diese Leute kein Verstoß vor. Demnach ist es keine Tierquälerei, wenn ein Hund geprügelt wird und die meiste Zeit seines Daseins auf 3m² verbringt. Weitere Kontrollen werden vom Amt als nicht verhältnismäßig betrachtet.
Eine Verhältnismäßigkeit läge vor, wären telefonische Zeugenaussagen zur Unterschrift an den Zeugen wie versprochen, geschickt wurden.
Eine dem Amt namentlich bekannte Zeugin befragt, Anschrift liegt mir vor, ein kurzer Anruf hätte genügt. Auch die Tierschützerin könnte eine glaubwürdige Aussage darüber machen, das die Oma zugegeben hat, wo der Hund eingesperrt ist.
Die Oma könnte befragt werden, sie stand neben dem Jungen als er den Hund schlug. All das wurde tunlichst unterlassen! Dafür verwies das Amt mich an die Kriminalpolizei. Leute die nicht wegschauen, sondern gegen Mißstände angehen, werden als Störenfriede abserviert. Tierschützer, die ihre Freizeit zum Wohl der Tiere verwenden, stehen auf einsamen Posten, wenn das übergeordnete Veterinäramt eine derart ignorante Verhaltensweise an den Tag legt. Ich frage mich, warum wird dann soviel von artgerechter Haltung geredet, wenn die Tierschutz - Hundeverordnung nur wenige Parameter für eine Wohnung-Hundehaltung vorgibt? Und es keine gesetzliche Mindestzeit gibt, die ein Hund täglich draußen zu verbringen hat.
Das es keine Vorgabe gibt, wie lange ich einen Hund wegsperren darf. In einer Tiersendung nannte man dies vor kurzem "Tierquälerei wegen Einsamkeit". Fazit! Erreiche ich durch den Gang ins Internet auch nichts, bleiben diese traurige Missstände für das Tier sein Leben lang bestehen. Das vom Veterinäramt keine Hilfe zu erwarten ist, wurde mir in diesem Schreiben deutlichst angetragen.
Brigitte Schacht, Ilfeld
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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