Richter Kropp: Missverständnisse
Montag, 05. Januar 2009, 09:42 Uhr
Nach der Chaostheorie reicht der Flügelschlag eines Schmetterlings am anderen Ende der Welt, um bei uns einen Sturm zu entfachen. Oftmals ist es die Verkettung von Missverständnissen, die am Ende große Wirkung zeigen. Auch bei Richter Christian Kropp...
Es war der 21.10.2007. Es war Kirmes in Abtsbessingen. Teilnehmer werden sich noch an den 46jährigen Geschädigten erinnern, der blutüberströmt unter einem Baum saß – mit gebrochenem Nasenbein und einer Fraktur des Mittelgesichts. Dabei wollte der 46jährige nur gegen 03.00 h die Kirmes verlassen. Dabei musste er mit seiner Frau durch eine Gruppe junger Leute, welche die Treppe versperrten. Hierbei schob er eine junge Frau zur Seite und berührte diese dabei unbeabsichtigt am Gesäß.
Als er in der Lindenstrasse in Abtsbessingen war, kam ihm Ben D. (17, Name geändert), der Freund des jungen Mädchens nach. Was ihm denn einfiele, seine Freundin am Gesäß zu berühren, so Ben. D., der dann zweimal zuschlug, mit den oben dargestellten Folgen. Die Suche nach dem Täter gestaltete sich für den Geschädigten schwierig, wusste er doch keinen Namen. Zufällig sah er den D. vor dessen Schule und erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat nunmehr Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung erhoben.
Vor Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht zeigte sich Ben. D. geständig und entschuldigte sich für seine Tat. Es war Sache des Amtsrichters die Reihe von Missverständnissen auszuräumen, die vom Weggang des Geschädigten bis zu den beiden Schlägen geführt hatten.
Am Ende wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt. Ben. D. kommt aus tadellosem Elternhaus und ist nicht vorbestraft. Er hat sich bereiterklärt, 500 Euro als Schmerzens- und Schadensgeld an den Geschädigten zu zahlen. Damit wird auch ein weiterer Zivilprozess vermieden. Kleine Ursache – große Wirkung – wie bei dem Schmetterling nach der Chaostheorie. Das Verfahren ist damit beendet.
Autor: nnz/knEs war der 21.10.2007. Es war Kirmes in Abtsbessingen. Teilnehmer werden sich noch an den 46jährigen Geschädigten erinnern, der blutüberströmt unter einem Baum saß – mit gebrochenem Nasenbein und einer Fraktur des Mittelgesichts. Dabei wollte der 46jährige nur gegen 03.00 h die Kirmes verlassen. Dabei musste er mit seiner Frau durch eine Gruppe junger Leute, welche die Treppe versperrten. Hierbei schob er eine junge Frau zur Seite und berührte diese dabei unbeabsichtigt am Gesäß.
Als er in der Lindenstrasse in Abtsbessingen war, kam ihm Ben D. (17, Name geändert), der Freund des jungen Mädchens nach. Was ihm denn einfiele, seine Freundin am Gesäß zu berühren, so Ben. D., der dann zweimal zuschlug, mit den oben dargestellten Folgen. Die Suche nach dem Täter gestaltete sich für den Geschädigten schwierig, wusste er doch keinen Namen. Zufällig sah er den D. vor dessen Schule und erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat nunmehr Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung erhoben.
Vor Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht zeigte sich Ben. D. geständig und entschuldigte sich für seine Tat. Es war Sache des Amtsrichters die Reihe von Missverständnissen auszuräumen, die vom Weggang des Geschädigten bis zu den beiden Schlägen geführt hatten.
Am Ende wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt. Ben. D. kommt aus tadellosem Elternhaus und ist nicht vorbestraft. Er hat sich bereiterklärt, 500 Euro als Schmerzens- und Schadensgeld an den Geschädigten zu zahlen. Damit wird auch ein weiterer Zivilprozess vermieden. Kleine Ursache – große Wirkung – wie bei dem Schmetterling nach der Chaostheorie. Das Verfahren ist damit beendet.
