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JS-special: Demokratie in Gefahr?

Dienstag, 30. Juli 2002, 07:15 Uhr
Nordhausen (nnz). Am Sonntag wurde in Nordhausen ein vermutlicher Automatenknacker von einem Polizeibeamten erschossen. Heftige Reaktionen in den Medien und der Öffentlichkeit waren die Folge. In Bonn wurden ebenfalls am Sonntag zwei Polizisten von einem Bürger angeschossen, von denen einer sofort tot war, während der zweite schwer verletzt wurde. Medien und Öffentlichkeit reagierten verhalten. Wo bleibt da eine ausgewogene Einschätzung, fragt nnz.


In Nordhausen wie in Bonn wurde die Polizei alarmiert. Hier war es der vermutliche Versuch, einen Zigarettenautomaten aufzubrechen, dort soll die Ursache Hausfriedensbruch gewesen sein. Den Medien war der Vorgang in Nordhausen einer ausgesprochen breiten Berichterstattung wert - die regionale Presse berichtete gestern auf mehreren Seiten - eine Demonstration von Sympathisanten und Stellungnahmen von Bürgern und sogar einer Juristin ließen die öffentliche Meinung zu den Vorgang in Nordhausen erkennen (siehe nnz von gestern). Demgegenüber las man am Montag in der gleichen regionalen Zeitung von dem tragischen Vorgang in Bonn gerade einmal eine kurze Meldung. Und von Reaktionen aus der Bevölkerung hörte und las man gar nichts.

Was sich an beiden Vorgängen zeigt ist bezeichnend: kommt ein Bürger, der sich rechtswidrig verhielt - wozu ja zweifellos auch der Widerstand gegen seine Festnahme zählt - durch Maßnahmen der Polizei zu Schaden oder verliert er gar sein Leben, gehört ihm zunächst das Mitgefühl und die Sympathie der Öffentlichkeit, die nur zu leicht und schnell argwöhnt, der Polizist habe zu vorschnell oder unangemessen gehandelt. Kommt demgegenüber ein Polizist durch den tätlichen Angriff eines Verdächtigen oder beim Widerstand seiner Festnahme ums Leben oder wird er verletzt, hält man das - natürlich - für einen sehr bedauerlichen Vorgang, aber außer Beteuerungen des Bedauerns hat man für die Opfer nicht viel übrig, es geschah eben in Ausübung seiner oder ihrer Aufgaben.

Im Falle Nordhausen wachen Medien und Öffentlichkeit akribisch und argwöhnisch über das Vorgehen und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Beamten, dem man zunächst unterstellen darf, nach seinem Ermessen angemessen reagiert zu haben. Im Falle der beiden an- bzw. erschossenen Polizisten in Bonn werden sich Medien und Öffentlichkeit sehr viel weniger darum kümmern, dass gegen den Täter auch wirklich mit allen Nachdruck ermittelt wird ­ man hält es für selbstverständlich.

Was an diesen beiden Vorgängen einmal mehr offensichtlich wird ist der Umstand, dass man einerseits bei jedem relevanten Vorgang die Polizei bemüht, die alles regeln soll (dazu ist sie ja da). Um andererseits aber alle ihre Maßnahmen, mit denen Ordnung und Sicherheit der Bürger gewährleistet werden soll, mit Argwohn und Misstrauen zu verfolgen und - wann immer möglich - in Frage zu stellen. Und Verdächtigen gegenüber, vor denen man doch geschützt werden wollte, ab dem Moment Verständnis und Nachsicht entgegen zu bringen beginnt, in dem die Polizei auf dem Plan erscheint und sich bemüht, ihre Pflicht zu erfüllen. Und wehe, einer ihrer Vertreter reagiert dabei emotional.

Eine Juristin bringt in ihre Stellungnahme im nnz-Forum ihr geringes Vertrauen in den „Thüringer“ Rechtsstaat zum Ausdruck und appelliert an die Bürger, sich ein Stück Skepsis gegenüber dem staatlichen Handeln zu erhalten, damit man sich nicht einer Diktatur nähert, statt die Demokratie zu festigen. Man sollte meinen, dass Kritikfähigkeit nötig, aber ausgewogen ausgeübt werden muss. Das nämlich gehört zu den demokratischen Spielregeln. Bei jeder Gelegenheit aber zunächst einmal das Vertrauen in staatliches Handeln in Frage zu stellen, zeugt nicht von Ausgewogenheit. Dazu hätte es dann auch einer entsprechenden Stellungnahme zu dem Vorgang in Bonn bedurft. Beide Vorgänge nämlich sind keine von lokaler, sondern von sehr grundsätzlicher Bedeutung für Rechts- und öffentliche Sicherheit im Staate. Und für das Vertrauen in den Rechtsstaat ganz allgemein.
Autor: nnz

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