Richter Kropp: Streit unter Trinkern
Montag, 29. Dezember 2008, 10:51 Uhr
Als es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen gekommen war, hatte der rechtsmedizinische Sachverständige der Universität Jena Schwierigkeiten, die Promillewerte der vier Angeklagten aus dem Kyffhäuserkreis auszurechnen. Das Ergebnis war für Richter Christian Kropp äußerst interessant...
Werte von 2,44, 2,70 oder 2,8 Promille scheinen für die eine Frau und die drei Männer im Alter zwischen dreiunddreißig und dreiundvierzig Jahren die Regel gewesen zu sein. Ich trinke jeden Tag zwei Flaschen Korn allein, so die mitangeklagte Dame. Das Quartett ist im Stadtbild von Sondershausen mehr oder weniger bekannt, auch dessen Umgang mit Alkohol. Das Amtsgericht Sondershausen hat die Vier mehrmals verurteilt, einen davon zum fünfzehnten Mal.
Nichts hat geholfen. Im April diesen Jahres wurde ein mit 1,4 Promille ebenfalls stark alkoholisierter Mann von diesen Angeklagten regelrecht zusammengeschlagen und zusammengetreten. Mit Stahlkappenschuhen und Turnschuhen trat man auf das Opfer gemeinschaftlich ein, wie auf ein Stück Vieh. Für das Opfer bestand zwischenzeitlich Lebensgefahr, es erlitt eine Fraktur des Nasenbeins, der Augehöhle, Rippenserienbrüche und eine Lungenkontusion, so dass es stationär im Sondershäuser Krankenhaus behandelt werden musste.
Der Streit unter Trinkern ist dann am Ende noch einmal glimpflich ausgegangen. Eigentlich ein Fall für das Landgericht so Strafrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht, der das Verfahren gegen das Quartett führte. Die Angeklagten waren mehr oder weniger geständig und wollten nur eine schnelle Entscheidung, immerhin hatten sie seit dem Tattag in Untersuchungshaft gesessen.
Die schnelle Entscheidung kam dann auch: Haftstrafen zwischen 9 Monaten und 2 Jahren und 6 Monaten sind jetzt rechtskräftig geworden. Gegen zwei Angeklagte ist gleichfalls die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden. Da inzwischen weitere Straftaten rechtskräftig geworden sind, werden die Angeklagten wohl mehrere Jahre hinter Gittern verbringen – hauptsächlich zum Schutz der Gesellschaft.
Prozessbeobachter konnten kritisch anmerken, dass der Hang vieler Angeklagter zu vermehrten und massivem Alkoholkonsum mit der Folge von Straftaten zugenommen hat. Gleichfalls stimmt die Tendenz der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, solche Verfahren vor dem Strafrichter anzuklagen, nachdenklich.
Autor: nnz/knWerte von 2,44, 2,70 oder 2,8 Promille scheinen für die eine Frau und die drei Männer im Alter zwischen dreiunddreißig und dreiundvierzig Jahren die Regel gewesen zu sein. Ich trinke jeden Tag zwei Flaschen Korn allein, so die mitangeklagte Dame. Das Quartett ist im Stadtbild von Sondershausen mehr oder weniger bekannt, auch dessen Umgang mit Alkohol. Das Amtsgericht Sondershausen hat die Vier mehrmals verurteilt, einen davon zum fünfzehnten Mal.
Nichts hat geholfen. Im April diesen Jahres wurde ein mit 1,4 Promille ebenfalls stark alkoholisierter Mann von diesen Angeklagten regelrecht zusammengeschlagen und zusammengetreten. Mit Stahlkappenschuhen und Turnschuhen trat man auf das Opfer gemeinschaftlich ein, wie auf ein Stück Vieh. Für das Opfer bestand zwischenzeitlich Lebensgefahr, es erlitt eine Fraktur des Nasenbeins, der Augehöhle, Rippenserienbrüche und eine Lungenkontusion, so dass es stationär im Sondershäuser Krankenhaus behandelt werden musste.
Der Streit unter Trinkern ist dann am Ende noch einmal glimpflich ausgegangen. Eigentlich ein Fall für das Landgericht so Strafrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht, der das Verfahren gegen das Quartett führte. Die Angeklagten waren mehr oder weniger geständig und wollten nur eine schnelle Entscheidung, immerhin hatten sie seit dem Tattag in Untersuchungshaft gesessen.
Die schnelle Entscheidung kam dann auch: Haftstrafen zwischen 9 Monaten und 2 Jahren und 6 Monaten sind jetzt rechtskräftig geworden. Gegen zwei Angeklagte ist gleichfalls die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden. Da inzwischen weitere Straftaten rechtskräftig geworden sind, werden die Angeklagten wohl mehrere Jahre hinter Gittern verbringen – hauptsächlich zum Schutz der Gesellschaft.
Prozessbeobachter konnten kritisch anmerken, dass der Hang vieler Angeklagter zu vermehrten und massivem Alkoholkonsum mit der Folge von Straftaten zugenommen hat. Gleichfalls stimmt die Tendenz der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, solche Verfahren vor dem Strafrichter anzuklagen, nachdenklich.
