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Richter Kropp: Und Frieden auf Erden

Montag, 22. Dezember 2008, 09:47 Uhr
„Und Frieden auf Erden unter Menschen eines guten Willens“ sagen sich bald nicht nur zahlreiche Christen in Thüringen und andernorts zu. Die Hoffnung auf friedvolle Tage zum Ende des Jahres konterkarieren jedoch die Streitigkeiten zwischen früheren Ehegatten um ihre Kinder vor den Thüringer Familiengerichten...


Nicht nur zur Weihnachtszeit, sondern zu allen Jahreszeiten wollen getrennt lebende Elternteile ihre Kinder sehen. Aber besonders zum Fest der Liebe drängt es gerade den kinderlosen Teil zum intensiveren Umgang mit dem Nachwuchs. Derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, sieht dagegen oftmals in der Abwesenheit des Kindes an Weihnachten eine erhebliche Störung des Weihnachtsfriedens.

Regelungen des Umganges, wie es im Juristendeutsch heißt, werden dann vor den Familiengerichten getroffen, vor allem für die Wochenenden, die Ferien und die so genannten hohen Feiertage. Das bedeutet, dass der getrennt lebende oder geschiedene Elternteil das Kind auch am 2. Weihnachtstag bekommt.
Die Zahl solcher Fälle hat vor den Thüringer Familiengerichten in den letzten Jahren stetig zugenommen. So kann der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp etwas davon berichten, dass teilweise bis zu fünf solcher Sorge- und Umgangsverfahren an einem normalen familienrechtlichen Verhandlungstag zu entscheiden sind. Im Jahr 2008 waren es etwa 50 Fälle dieser Art.

Meistens sind es in solchen Verfahren die Männer, die den Umgang mit ihren Kindern suchen. Das neue Familienrecht macht aber auch solche Konstellationen möglich, dass etwa ein Großvater um den Umgang mit seinem Enkelkind gegen seinen Schwiegersohn streitet. Die Tochter war verstorben, die Parteien hatten sich entfremdet. In diesem Fall schickte Familienrichter Kropp beide erst einmal zu einer Therapie, damit die Spannungen abgebaut werden konnten. Danach wird man weitersehen. Vielleicht finden die Parteien hier ohne weitere Hilfe des Gerichts eine Lösung ihrer Probleme.

Auffällig ist auch, dass zunehmend männliche Anwälte meistens aus dem Westen mit ihren besonderen Fähigkeiten aufgrund eines selbst erlebten „Rosenkrieges“ im Internet werben. Besorgte Väter suchen solch einen Rechtsvertreter, der durch sein schneidiges Auftreten vor Gericht Punkte sammeln möchte – oftmals vergeblich. Vor Gericht ziehen sich solche Fälle dann durch überflüssige Anträge länger hin, nicht zum Wohle des Kindes, das hierbei im Vordergrund stehen sollte.

Oftmals genügt es dem Familienrichter, einfach 5 Minuten die getrennt lebenden Parteien zu Wort kommen zu lassen. Dann hören Anwälte, Richter und Verfahrenspfleger laute gegenseitige Vorwürfe über die Ehe und Beziehung. Auf die Frage von Familienrichter Kropp: “ Geht es Ihnen eigentlich auch um das Kind!“ wissen solche Paare selten etwas zu entgegnen. Eine Lösung durch Vergleich erreicht man meistens durch bloßes Eingehen auf solche Streitigkeiten, die in der gemeinsamen Beziehung wurzeln.

Auch vor Weihnachten 2008 ist es vor dem Sondershäuser Familiengericht wieder gelungen, alle familiengerichtlichen Streitigkeiten dieser Art zu lösen – damit auch die Kinder aus solchen Beziehungen ein Frohes Fest erleben können.
Autor: nnz/kn

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