Schnäppchenjäger aufgepasst!
Donnerstag, 25. Juli 2002, 14:51 Uhr
Nordhausen (nnz). Am kommenden Montag startet offiziell der Sommerschlussverkauf. Doch gewiefte Schnäppchen-Jäger wissen, dass bereits vor diesem Termin erhebliche Preissenkungen durch den Einzelhandel vorgenommen werden. Dazu einige Profi-Tipps in der nnz.
Das sollten Verbraucher wissen, die Preisschnäppchen machen wollen:
Preisklarheit
Die Preise müssen deutlich lesbar und dem Produkt, das im Schlussverkauf angeboten wird, eindeutig zuzuordnen sein.
Schlussverkaufsware muss im Preis gesenkt sein
Hat der Händler die Ware bereits im Vorfeld des Schlussverkaufes im Preis gesenkt, muss er diesen, will er sie als Schlussverkaufsware verkaufen, weiter senken.
Umtausch fehlerfreier Ware
Die häufig geübte Praxis des Umtauschens begründet keinen Rechtsanspruch auf den Tausch fehlerfreier Ware. Sie ist immer eine freiwillige Leistung des Verkäufers, wird im Schlussverkauf aber oft eingeschränkt. Also aufgepasst und nachgefragt, welche Tausch- oder Rückgabekriterien gelten.
Umtausch mangelhafter Ware
Hier gelten die gleichen Rechte wie außerhalb der Schlussverkaufszeiten. Verbraucher haben einen Nacherfüllungsanspruch. Das heißt, Sie können grundsätzlich vom Händler entweder die Reparatur oder ein neues Produkt verlangen. Sollte dies misslingen oder nicht möglich sein, können sie vom Vertrag zurücktreten oder eine Preissenkung verlangen.
Umtausch von Ware mit angezeigten Fehlern
Diese Ware genau begutachten, denn es entfällt die Gewährleistung für den angezeigten Mangel. Sie entfällt jedoch nicht, wenn andere Mängel im Nachhinein auftreten.
Kassenzettel
Um bei Reklamationen keine Schwierigkeiten zu bekommen, sollte der Kaufbeleg mindestens über die Zeit der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren aufbewahrt werden.
Wer mehr zum Schlussverkauf und seinen Käuferrechten wissen will, der kann sich persönlich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. oder dienstags, mittwochs und donnerstags von 9.00 18.00 Uhr und freitags von 9.00 - 12.00 Uhr unter 0190 / 770 600 (1,24 Euro/Min.) beraten lassen.
Autor: nnzDas sollten Verbraucher wissen, die Preisschnäppchen machen wollen:
Preisklarheit
Die Preise müssen deutlich lesbar und dem Produkt, das im Schlussverkauf angeboten wird, eindeutig zuzuordnen sein.
Schlussverkaufsware muss im Preis gesenkt sein
Hat der Händler die Ware bereits im Vorfeld des Schlussverkaufes im Preis gesenkt, muss er diesen, will er sie als Schlussverkaufsware verkaufen, weiter senken.
Umtausch fehlerfreier Ware
Die häufig geübte Praxis des Umtauschens begründet keinen Rechtsanspruch auf den Tausch fehlerfreier Ware. Sie ist immer eine freiwillige Leistung des Verkäufers, wird im Schlussverkauf aber oft eingeschränkt. Also aufgepasst und nachgefragt, welche Tausch- oder Rückgabekriterien gelten.
Umtausch mangelhafter Ware
Hier gelten die gleichen Rechte wie außerhalb der Schlussverkaufszeiten. Verbraucher haben einen Nacherfüllungsanspruch. Das heißt, Sie können grundsätzlich vom Händler entweder die Reparatur oder ein neues Produkt verlangen. Sollte dies misslingen oder nicht möglich sein, können sie vom Vertrag zurücktreten oder eine Preissenkung verlangen.
Umtausch von Ware mit angezeigten Fehlern
Diese Ware genau begutachten, denn es entfällt die Gewährleistung für den angezeigten Mangel. Sie entfällt jedoch nicht, wenn andere Mängel im Nachhinein auftreten.
Kassenzettel
Um bei Reklamationen keine Schwierigkeiten zu bekommen, sollte der Kaufbeleg mindestens über die Zeit der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren aufbewahrt werden.
Wer mehr zum Schlussverkauf und seinen Käuferrechten wissen will, der kann sich persönlich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. oder dienstags, mittwochs und donnerstags von 9.00 18.00 Uhr und freitags von 9.00 - 12.00 Uhr unter 0190 / 770 600 (1,24 Euro/Min.) beraten lassen.
