Veränderungen melden
Montag, 15. Dezember 2008, 11:36 Uhr
Um korrekte Gebührenbescheide zur Jahresendabrechnung 2008 erstellen zu können, braucht das Fachgebiet Abfallwirtschaft des Nordhäuser Landratsamtes die aktuellen Angaben zu einem Haushalt oder Gewerbegrundstück. Vielleicht lassen sich so auch einige Euros sparen, vielleicht auch nicht?
Hat sich beispielsweise die Anzahl der Bewohner eines Hauses geändert oder muss nun ein anderer Bewohner die Abfallgebühren entrichten, muss dies der Grundstückseigentümer dem Landratsamt innerhalb eines Monats melden. Wer noch nicht alle Änderungen gemeldet hat, sollte dies unverzüglich nachholen.
Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Gebührenpflichtigen, ob nun privat oder gewerblich, Veränderungen rechtzeitig melden und wahrhafte Angaben machen, erklärt die Fachgebietsleiterin Abfallwirtschaft Kathrin Materlik. Doch wir scheren nicht alle Säumigen über einen Kamm, zeigen Verständnis, wenn in familiären Angelegenheiten veränderte Situationen eintreten, beispielsweise durch Geburten oder Sterbefälle. Dennoch darf die Anzeigepflicht nicht versäumt werden. Die Gebührensatzung gibt klare Verpflichtungen vor, sagt Kathrin Materlik.
Meldungen zu Änderungen in Wohn- und Gewerbegrundstücken können schriftlich per Post, per Fax, per E-Mail (Hinweise unter www.landratsamt-nordhausen.de) oder persönlich während der regulären Öffnungszeiten erfolgen. Eine telefonische Meldung der Veränderungen ist nicht möglich. Weitere Informationen gibt es jedoch telefonisch unter 03631/ 911 345 oder 911/ 340.
Autor: nnzHat sich beispielsweise die Anzahl der Bewohner eines Hauses geändert oder muss nun ein anderer Bewohner die Abfallgebühren entrichten, muss dies der Grundstückseigentümer dem Landratsamt innerhalb eines Monats melden. Wer noch nicht alle Änderungen gemeldet hat, sollte dies unverzüglich nachholen.
Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Gebührenpflichtigen, ob nun privat oder gewerblich, Veränderungen rechtzeitig melden und wahrhafte Angaben machen, erklärt die Fachgebietsleiterin Abfallwirtschaft Kathrin Materlik. Doch wir scheren nicht alle Säumigen über einen Kamm, zeigen Verständnis, wenn in familiären Angelegenheiten veränderte Situationen eintreten, beispielsweise durch Geburten oder Sterbefälle. Dennoch darf die Anzeigepflicht nicht versäumt werden. Die Gebührensatzung gibt klare Verpflichtungen vor, sagt Kathrin Materlik.
Meldungen zu Änderungen in Wohn- und Gewerbegrundstücken können schriftlich per Post, per Fax, per E-Mail (Hinweise unter www.landratsamt-nordhausen.de) oder persönlich während der regulären Öffnungszeiten erfolgen. Eine telefonische Meldung der Veränderungen ist nicht möglich. Weitere Informationen gibt es jedoch telefonisch unter 03631/ 911 345 oder 911/ 340.
