nnz-Forum: Steinbrück kriegt eins aufs Dach!
Dienstag, 09. Dezember 2008, 16:12 Uhr
Die Pendlerpauschale muss ab dem ersten Kilometer gezahlt werden. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dazu die Anmerkung eines nnz-Lesers...
Zum wiederholtem Male fegt das Bundesverfassungsgericht eine von der Regierung erlassene Steuerregel vom Tisch, diesmal die Abschaffung der Pendlerpauschale. Wer als Arbeitnehmer einen Arbeitsweg von mehr als 10 – 12 km hat, kann sich eventuell. auf eine Steuererstattung für 2007 freuen. Den anderen bringt das Urteil i. d. R. nichts.
Bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Abschaffung der Pendlerpauschale hatten Steuerrechtler im Finanzausschuss des Bundestages vor der Verfassungswidrigkeit gewarnt. Doch wie gewohnt setzte sich Schwarz-Rot über Sachverstand hinweg. Wie so oft war der Kompromiss zwischen Union und SPD nicht nur oberfaul, sondern auch verfassungswidrig.
Ähnlich wird es der Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Klage in Vorbereitung, falls Bundespräsident Köhler überhaupt das Gesetz unterschreibt) und Teilen der letzten Gesundheitsreform (Klage schon anhängig) ergehen.
Es wäre zu schön, wenn die Regierenden das Urteil zum Anlass nähmen, um endlich die arbeitende Bevölkerung zu entlasten, denn nur wer einen weiten Arbeitsweg hat, profitiert vom heutigen Urteil. Wie dringend dies nötig ist, soll folgendes Beispiel zeigen:
Ein lediger Arbeitnehmer in Thüringen, 30 Jahre, bei IKK Sachsen versichert, soll - angenommen - 2.000 Euro brutto verdienen. Wenn sein Arbeitgeber im Januar das Gehalt um 50 Euro brutto erhöht, bekommt dieser Arbeitnehmer netto 3,37 Euro weniger!!! als im Dezember. Dagegen steigen die Lohnkosten des Arbeitgebers inkl. SV-Anteil von 2.420 Euro im Dezember 2008 auf 2.501 Euro im Januar 2009. Die Kosten des Arbeitgebers steigen also um 81 Euro, der Arbeitnehmer hat aber 3,37 Euro weniger auf dem Konto.
Wo bleibt die Differenz? – Bei den Sozialversicherungen und dem Finanzamt dank Gesundheitsfond und kalter Progression. Die vorübergehende Absenkung der Beitrages zur Arbeitslosenversicherung wurde schon berücksichtigt.
Also: Steuern und Abgaben runter für alle, die mit ihrer täglichen Arbeit den Laden am Laufen halten, mehr Netto vom Brutto!
Steffen Liesegang, Bilanzbuchhalter, FDP Werther
Zum wiederholtem Male fegt das Bundesverfassungsgericht eine von der Regierung erlassene Steuerregel vom Tisch, diesmal die Abschaffung der Pendlerpauschale. Wer als Arbeitnehmer einen Arbeitsweg von mehr als 10 – 12 km hat, kann sich eventuell. auf eine Steuererstattung für 2007 freuen. Den anderen bringt das Urteil i. d. R. nichts.
Bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Abschaffung der Pendlerpauschale hatten Steuerrechtler im Finanzausschuss des Bundestages vor der Verfassungswidrigkeit gewarnt. Doch wie gewohnt setzte sich Schwarz-Rot über Sachverstand hinweg. Wie so oft war der Kompromiss zwischen Union und SPD nicht nur oberfaul, sondern auch verfassungswidrig.
Ähnlich wird es der Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Klage in Vorbereitung, falls Bundespräsident Köhler überhaupt das Gesetz unterschreibt) und Teilen der letzten Gesundheitsreform (Klage schon anhängig) ergehen.
Es wäre zu schön, wenn die Regierenden das Urteil zum Anlass nähmen, um endlich die arbeitende Bevölkerung zu entlasten, denn nur wer einen weiten Arbeitsweg hat, profitiert vom heutigen Urteil. Wie dringend dies nötig ist, soll folgendes Beispiel zeigen:
Ein lediger Arbeitnehmer in Thüringen, 30 Jahre, bei IKK Sachsen versichert, soll - angenommen - 2.000 Euro brutto verdienen. Wenn sein Arbeitgeber im Januar das Gehalt um 50 Euro brutto erhöht, bekommt dieser Arbeitnehmer netto 3,37 Euro weniger!!! als im Dezember. Dagegen steigen die Lohnkosten des Arbeitgebers inkl. SV-Anteil von 2.420 Euro im Dezember 2008 auf 2.501 Euro im Januar 2009. Die Kosten des Arbeitgebers steigen also um 81 Euro, der Arbeitnehmer hat aber 3,37 Euro weniger auf dem Konto.
Wo bleibt die Differenz? – Bei den Sozialversicherungen und dem Finanzamt dank Gesundheitsfond und kalter Progression. Die vorübergehende Absenkung der Beitrages zur Arbeitslosenversicherung wurde schon berücksichtigt.
Also: Steuern und Abgaben runter für alle, die mit ihrer täglichen Arbeit den Laden am Laufen halten, mehr Netto vom Brutto!
Steffen Liesegang, Bilanzbuchhalter, FDP Werther
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
