Landesstraßen werden Kreisstraßen
Sonntag, 14. Juli 2002, 15:38 Uhr
Nordhausen (nnz). In der vergangenen Woche hatte die nnz bereichtet, dass es im Erfurter Wirtschaftsministerium Überlegungen geben soll, nach denen Landesstraßen zu Kreisstraßen umgewidmet werden sollen. Jetzt hat darauf die SPD-Fraktion im Landtag reagiert.
Auskunft über die geplante Zurückstufung von Landesstraßen in Kreisstraßen verlangt der SPD-Abgeordnete Volker Schemmel von der Landesregierung. Schemmel möchte wissen, welche Straßen, bzw. welche Streckenabschnitte zurückgestuft werden sollen. Geklärt werden müsse auch, ob das Land den Kreisen und kreisfreien Städten die Kosten für die Wartung der betroffenen Straßen ersetzt und unter welchem Haushaltstitel dies geschehen soll.
Laut Presseberichten beabsichtigt das Land bis zum Jahr 2007 etwa 1800 Kilometer Landesstraßen zu Kreisstraßen zurückzustufen. Dazu habe der Präsident des Landesamts für Straßenbau erklärt, dass das Land keine "Löcherpisten" übergeben werde. Der Zustand der Straßen müsse so sein, dass der neue Träger 10 Jahre lang keine Reparaturleistungen erbringen brauche. Schemmel: "Auch hier ist eine eindeutige Regelung nötig. Kann das Land beispielsweise garantieren, dass es die Kosten übernimmt, wenn vor Ablauf der 10-Jahres-Frist doch Reparaturen nötig sind?" Der Experte für Kommunales hat die Anfrage bereits eingereicht.
Autor: nnzAuskunft über die geplante Zurückstufung von Landesstraßen in Kreisstraßen verlangt der SPD-Abgeordnete Volker Schemmel von der Landesregierung. Schemmel möchte wissen, welche Straßen, bzw. welche Streckenabschnitte zurückgestuft werden sollen. Geklärt werden müsse auch, ob das Land den Kreisen und kreisfreien Städten die Kosten für die Wartung der betroffenen Straßen ersetzt und unter welchem Haushaltstitel dies geschehen soll.
Laut Presseberichten beabsichtigt das Land bis zum Jahr 2007 etwa 1800 Kilometer Landesstraßen zu Kreisstraßen zurückzustufen. Dazu habe der Präsident des Landesamts für Straßenbau erklärt, dass das Land keine "Löcherpisten" übergeben werde. Der Zustand der Straßen müsse so sein, dass der neue Träger 10 Jahre lang keine Reparaturleistungen erbringen brauche. Schemmel: "Auch hier ist eine eindeutige Regelung nötig. Kann das Land beispielsweise garantieren, dass es die Kosten übernimmt, wenn vor Ablauf der 10-Jahres-Frist doch Reparaturen nötig sind?" Der Experte für Kommunales hat die Anfrage bereits eingereicht.
