"Ungereimtheiten" sind falsch
Donnerstag, 11. Juli 2002, 17:44 Uhr
Nordhausen (nnz). Die Aussagen des Beitrages 'Ungereimtheiten' im 'nnz-Forum' entsprechen nicht der Wahrheit, sagte Dietrich Beyse, stellvertretender Vorsitzender des Planungsverbandes Industriegebiet Goldene Aue". Beyse verweist auf den Regionalen Raumordnungsplan.
In diesem Plan steht im Abschnitt 'Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz': Dort wird die Aktualisierung der Überschwemmungsgebiete gefordert. Unter Punkt 10.3.3.3. steht: 'Die nachrichtlich ... dargestellten Überschwemmungsgebiete sollen durch die Fachplanung hinsichtlich der Abgrenzung aktualisiert werden'. Weiter heißt es im Raumordnungsplan: 'Die Überschwemmungsgebiete bedürfen einer exakten ... Überarbeitung, da die alten zugrunde gelegten Unterlagen vor allem in den bebauten Gebieten der Stadt Nordhausen, Mühlhausen und Sondershausen die Ausbaumaßnahmen an den Gewässern der letzten Jahre nicht berücksichtigen. Hieraus entstehen ... Konflikte zwischen den Festsetzungen in den bebauten und entwickelten Gebieten der Städte und Gemeinden und den dargestellten Überschwemmungsgebieten nach § 80 ThürWG.'
Es sei also absurd zu behaupten, Überschwemmungsgebiete seien wegen des geplanten Baus des Industrieparkes verändert worden. Überschwemmungsgebiete werden per Rechtsverordnung im Landesverwaltungsamt festgelegt und sind verbindlich. Die Gemeinden bekommen über die Festlegung nur eine Benachrichtigung, erklärte Beyse.
Der Planungsverband fordert die Bürgerinitiative auf, sich gründlich mit den Entwurf des Bebauungsplanes auseinander zu setzen. Denn reine Polemik, die ausschließlich auf Verhinderung des Industrieparkes zielt - und damit direkt zu einer Verhinderung von Arbeitsplätzen führt - ist untauglich, sagte Beyse. Bei allen Planungen - das sei hier wiederholt - halten wir uns an Recht und Gesetz. Deshalb sehe man auch in einem Normenkontrollverfahren keine Bedrohung, auch wenn dies von der Bürgerinitiative suggeriert werde.
Die Fragen der Bürgerinitiative zum Raumordnungsverfahren seien umfassend beantwortet worden. Das Landesverwaltungsverwaltungsamt sagt ganz klar: Ein solches Verfahren ist für den geplanten Industriepark nicht notwendig, erläutert Beyse.
Autor: nnzIn diesem Plan steht im Abschnitt 'Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz': Dort wird die Aktualisierung der Überschwemmungsgebiete gefordert. Unter Punkt 10.3.3.3. steht: 'Die nachrichtlich ... dargestellten Überschwemmungsgebiete sollen durch die Fachplanung hinsichtlich der Abgrenzung aktualisiert werden'. Weiter heißt es im Raumordnungsplan: 'Die Überschwemmungsgebiete bedürfen einer exakten ... Überarbeitung, da die alten zugrunde gelegten Unterlagen vor allem in den bebauten Gebieten der Stadt Nordhausen, Mühlhausen und Sondershausen die Ausbaumaßnahmen an den Gewässern der letzten Jahre nicht berücksichtigen. Hieraus entstehen ... Konflikte zwischen den Festsetzungen in den bebauten und entwickelten Gebieten der Städte und Gemeinden und den dargestellten Überschwemmungsgebieten nach § 80 ThürWG.'
Es sei also absurd zu behaupten, Überschwemmungsgebiete seien wegen des geplanten Baus des Industrieparkes verändert worden. Überschwemmungsgebiete werden per Rechtsverordnung im Landesverwaltungsamt festgelegt und sind verbindlich. Die Gemeinden bekommen über die Festlegung nur eine Benachrichtigung, erklärte Beyse.
Der Planungsverband fordert die Bürgerinitiative auf, sich gründlich mit den Entwurf des Bebauungsplanes auseinander zu setzen. Denn reine Polemik, die ausschließlich auf Verhinderung des Industrieparkes zielt - und damit direkt zu einer Verhinderung von Arbeitsplätzen führt - ist untauglich, sagte Beyse. Bei allen Planungen - das sei hier wiederholt - halten wir uns an Recht und Gesetz. Deshalb sehe man auch in einem Normenkontrollverfahren keine Bedrohung, auch wenn dies von der Bürgerinitiative suggeriert werde.
Die Fragen der Bürgerinitiative zum Raumordnungsverfahren seien umfassend beantwortet worden. Das Landesverwaltungsverwaltungsamt sagt ganz klar: Ein solches Verfahren ist für den geplanten Industriepark nicht notwendig, erläutert Beyse.
