Neue Wohngeldregelungen
Donnerstag, 30. Oktober 2008, 09:02 Uhr
Ein neues Wohngeldrecht gilt ab Januar 2009. Danach können Antragsteller automatisch ein höheres Wohngeld erhalten. Informationen der Stadtverwaltung dazu finden Sie hier in Ihrer nnz.
Am 1. Januar 2009 tritt ein neues Wohngeldgesetz in Kraft. Über die wichtigsten Änderungen informiert jetzt Ordnungsamtsleiter Holger Wengler, dem die Wohngeldstelle bei der Stadt Nordhausen untersteht.
Ab dem 1. Januar hat das Baualter des Hauses keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Wohngeldes. Außerdem werden die Tabellenwerte um 8% und die Zuschusshöchstbeträge, welche die maximal zuschussfähige Miete oder Belastung festlegen, um 10 % erhöht. Unabhängig von den tatsächlichen Heizkosten fließt ein Pauschalbetrag für Heizkosten ein, der sich nach der Haushaltsgröße richtet, erklärt er.
Bei Beantragung ab 1. Januar 2009 oder später, erhalte jeder beim Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab dem Antragsmonat automatisch das höhere Wohngeld. Auch wenn das Wohngeld 2008 in das Jahr 2009 hinein bewilligt wurde, erhalte man ebenfalls automatisch nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums rückwirkend vom 1. Januar 2009 an das höhere Wohngeld, so Wengler. Es ist kein neuer Antrag zu stellen.
Die Wohngeldstelle werde nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums um Auskunft über die tatsächlichen persönlichen Verhältnisse in der Zeit ab dem 1. Januar 2009 bitten und jedem Einzelnen anschließend die Differenz des erhöhten zum bereits ausgezahlten Wohngeld rückwirkend überweisen. Wer bereits Wohngeldempfänger sei, brauche auch hierfür keinen Antrag zu stellen. Es gilt grundsätzlich: Ihr Anspruch besteht auch dann, wenn Sie keinen Antrag stellen!
Aktuelle Informationen können auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Internet. www.bmvbs.de/Stadtentwicklung oder auf der Internetseite der Stadt Nordhausen unter www.nordhausen.de/Wohngeldstelle nach gelesen werden.
Zuschuss rückwirkend
Die Heizkosten der Heizperiode 2008/2009 sollen wegen der hohen Preissteigerungen und Belastung der Haushalte rückwirkend ab dem 1. Oktober durch einen einmaligen Heizkostenzuschuss abgefangen werden. Genau wie beim Wohngeld bedarf es auch hier keiner Antragstellung.
Alle Wohngeldempfänger erhalten von Amts wegen, wenn Sie in der Zeit vom 1. Oktober 2008 bis zum 31. März 2009 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben diesen Zuschuss. Auch hier ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder entscheidend für die Höhe des einmaligen Zuschusses. Die Zahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt frühestens im April 2009!
Die Wohngeldstelle der Stadt Nordhausen wird - sobald detaillierte Informationen vorliegen- in geeigneter Weise informieren. Sie bittet in diesem Zusammenhang um Verständnis, dass sich aufgrund des zum Jahreswechsel erwarteten erhöhten Antragsaufkommens längere Bearbeitungszeiten ergeben können.
Autor: nnzAm 1. Januar 2009 tritt ein neues Wohngeldgesetz in Kraft. Über die wichtigsten Änderungen informiert jetzt Ordnungsamtsleiter Holger Wengler, dem die Wohngeldstelle bei der Stadt Nordhausen untersteht.
Ab dem 1. Januar hat das Baualter des Hauses keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Wohngeldes. Außerdem werden die Tabellenwerte um 8% und die Zuschusshöchstbeträge, welche die maximal zuschussfähige Miete oder Belastung festlegen, um 10 % erhöht. Unabhängig von den tatsächlichen Heizkosten fließt ein Pauschalbetrag für Heizkosten ein, der sich nach der Haushaltsgröße richtet, erklärt er.
Bei Beantragung ab 1. Januar 2009 oder später, erhalte jeder beim Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab dem Antragsmonat automatisch das höhere Wohngeld. Auch wenn das Wohngeld 2008 in das Jahr 2009 hinein bewilligt wurde, erhalte man ebenfalls automatisch nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums rückwirkend vom 1. Januar 2009 an das höhere Wohngeld, so Wengler. Es ist kein neuer Antrag zu stellen.
Die Wohngeldstelle werde nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums um Auskunft über die tatsächlichen persönlichen Verhältnisse in der Zeit ab dem 1. Januar 2009 bitten und jedem Einzelnen anschließend die Differenz des erhöhten zum bereits ausgezahlten Wohngeld rückwirkend überweisen. Wer bereits Wohngeldempfänger sei, brauche auch hierfür keinen Antrag zu stellen. Es gilt grundsätzlich: Ihr Anspruch besteht auch dann, wenn Sie keinen Antrag stellen!
Aktuelle Informationen können auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Internet. www.bmvbs.de/Stadtentwicklung oder auf der Internetseite der Stadt Nordhausen unter www.nordhausen.de/Wohngeldstelle nach gelesen werden.
Zuschuss rückwirkend
Die Heizkosten der Heizperiode 2008/2009 sollen wegen der hohen Preissteigerungen und Belastung der Haushalte rückwirkend ab dem 1. Oktober durch einen einmaligen Heizkostenzuschuss abgefangen werden. Genau wie beim Wohngeld bedarf es auch hier keiner Antragstellung.
Alle Wohngeldempfänger erhalten von Amts wegen, wenn Sie in der Zeit vom 1. Oktober 2008 bis zum 31. März 2009 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben diesen Zuschuss. Auch hier ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder entscheidend für die Höhe des einmaligen Zuschusses. Die Zahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt frühestens im April 2009!
Die Wohngeldstelle der Stadt Nordhausen wird - sobald detaillierte Informationen vorliegen- in geeigneter Weise informieren. Sie bittet in diesem Zusammenhang um Verständnis, dass sich aufgrund des zum Jahreswechsel erwarteten erhöhten Antragsaufkommens längere Bearbeitungszeiten ergeben können.
