Rinke: Endlich Klarheit
Freitag, 24. Oktober 2008, 12:32 Uhr
Die nnz hatte heute über die Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht n Weimar berichtet und dabei auf Äußerungen von Vizelandrätin Jutta Krauth (SPD) verwiesen. Jetzt wollen wir Ihnen, liebe nnz-Leser, natürlich nicht die Version des Nordhäuser Rathauses vorenthalten...
Für die Investitionen in den Schulen des Landkreises sowie die daraus resultierenden Kosten darf der Landkreis Nordhausen die Gemeinden, die selbst Schulträger sind, nicht über die Kreisumlage heranziehen, sondern nur über die Schulumlage. Damit hat sich das Thüringer Oberverwaltungsgericht gestern in der mündlichen Verhandlung die Rechtsauffassung der Stadt Nordhausen bestätig. Die Stadt – die selbst Schulträger ist und die Grund- und Regelschulen aus eigener Tasche finanziert – hatte gegen sämtliche Kreisumlagenbescheide von 1996 bis 2003 Widerspruch eingelegt und geklagt, weil sie damit für die Schulinvestitionen an den Schulen in kreislicher Trägerschaft mit herangezogen wurden war. Bereits in der Vorinstanz wurde vom Verwaltungsgericht der Stadt Recht gegeben, der beklagte Landkreis hatte die nächste Instanz angerufen.
Oberbürgermeisterin Barbara Rinke freute sich über den Standpunkt des Gerichts: Ich bin darüber ausgesprochen glücklich. Denn nach Jahren der Auseinadersetzung haben wir nun endlich Klarheit und vor allem Rechtssicherheit – für die Vergangenheit und für die Zukunft. Mit dem anstehenden Urteil in der Sache hat der leidige Streit nun ein Ende. Das ist wichtig, da die Auseinandersetzung auf beiden Seiten viel Kraft und Geld gebunden hat.
Die schriftliche Urteilsverkündung ist für den 18. Dezember angekündigt. Gestern sei das Problem beispielhaft anhand der Kreisumlage des Jahres 1996 verhandelt worden. Bis zum 12. Februar müssen Landratsamt bzw. Kreistag dann entscheiden, ob sie anstehenden Leiturteil für das Jahr 1996 auch für die anderen strittigen Jahre anwenden wollen – wie es das Gericht vorgeschlagen hat - oder ob alle Jahre einzeln ausgeurteilt werden müssen.
Zum Vergleich: Allein für das Jahr 1996 fordert die Stadtverwaltung 2,6 Millionen Euro an zuviel gezahlter Kreisumlage zurück.
Autor: nnzFür die Investitionen in den Schulen des Landkreises sowie die daraus resultierenden Kosten darf der Landkreis Nordhausen die Gemeinden, die selbst Schulträger sind, nicht über die Kreisumlage heranziehen, sondern nur über die Schulumlage. Damit hat sich das Thüringer Oberverwaltungsgericht gestern in der mündlichen Verhandlung die Rechtsauffassung der Stadt Nordhausen bestätig. Die Stadt – die selbst Schulträger ist und die Grund- und Regelschulen aus eigener Tasche finanziert – hatte gegen sämtliche Kreisumlagenbescheide von 1996 bis 2003 Widerspruch eingelegt und geklagt, weil sie damit für die Schulinvestitionen an den Schulen in kreislicher Trägerschaft mit herangezogen wurden war. Bereits in der Vorinstanz wurde vom Verwaltungsgericht der Stadt Recht gegeben, der beklagte Landkreis hatte die nächste Instanz angerufen.
Oberbürgermeisterin Barbara Rinke freute sich über den Standpunkt des Gerichts: Ich bin darüber ausgesprochen glücklich. Denn nach Jahren der Auseinadersetzung haben wir nun endlich Klarheit und vor allem Rechtssicherheit – für die Vergangenheit und für die Zukunft. Mit dem anstehenden Urteil in der Sache hat der leidige Streit nun ein Ende. Das ist wichtig, da die Auseinandersetzung auf beiden Seiten viel Kraft und Geld gebunden hat.
Die schriftliche Urteilsverkündung ist für den 18. Dezember angekündigt. Gestern sei das Problem beispielhaft anhand der Kreisumlage des Jahres 1996 verhandelt worden. Bis zum 12. Februar müssen Landratsamt bzw. Kreistag dann entscheiden, ob sie anstehenden Leiturteil für das Jahr 1996 auch für die anderen strittigen Jahre anwenden wollen – wie es das Gericht vorgeschlagen hat - oder ob alle Jahre einzeln ausgeurteilt werden müssen.
Zum Vergleich: Allein für das Jahr 1996 fordert die Stadtverwaltung 2,6 Millionen Euro an zuviel gezahlter Kreisumlage zurück.
